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       # taz.de -- Inflation in Gefängnissen: Entlastungspakete für Häftlinge
       
       > Auch in Gefängnissen werden Lebensmittel teurer. Doch die
       > Regierungsmaßnahmen, um die Inflation abzufedern, gelten nicht für
       > Insassen.
       
   IMG Bild: Gefangene werden trotz der hohen Inflation beim Kauf von Lebensmitteln nicht entlastet
       
       Berlin taz | Die Nahrungsmittelpreise sind in den vergangenen Wochen
       deutlich gestiegen. Bei Molkereiprodukten um fast 30, bei Speiseölen sogar
       fast 50 Prozent. Um die Menschen zu entlasten, hat die Bundesregierung
       bisher [1][drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht]. Passgenaue
       Maßnahmen für jede Bevölkerungsgruppe gibt es nicht. Eine Gruppe aber
       bekommt die hohen Preise besonders zu spüren, ohne in irgendeinem
       Entlastungspaket berücksichtigt zu sein: Gefangene.
       
       Eine taz-Recherche hat nun ergeben: Trotz steigender Preise wurden nur in
       vier Bundesländern die Budgets für die Küchen erhöht, und zwar zwischen 5
       und 25 Prozent. Auch für die meisten Selbstversorger:innen, also
       Insassen, die selbst kochen, gibt es kaum Unterstützung. Eine Ausnahme sind
       Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
       
       „Die Preise steigen immer weiter“, sagt Norbert Konrad, Insasse der
       Justizvollzugsanstalt Werl in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Ende seiner
       Haftstrafe sitzt er nun in Sicherungsverwahrung. Während Gefangene in der
       Regel über die Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden, dürfen
       Sicherungsverwahrte auf Antrag selbst kochen. Nudeln, Gemüse und Öl können
       sie allerdings nur über einen „Anstaltskaufmann“ einkaufen. In Werl und den
       meisten Gefängnissen in Deutschland ist das die Massak GmbH, [2][wie die
       taz bereits berichtete]. Massak hatte schon vor der Coronakrise hohe Preise
       genommen. Konrad klagte im Jahr 2020 dagegen.
       
       ## Unterschiedliche Bedingungen je nach Bundesland
       
       Viele Gefangene kommen bereits mit Schulden ins Gefängnis, teure
       Lebensmittel können sich viele nicht leisten. In den meisten Ländern sind
       Gefangene verpflichtet zu arbeiten und bekommen dafür einen Stundenlohn von
       nicht einmal 2 Euro. Wer nicht arbeiten kann, bekommt ein Taschengeld, das
       noch niedriger ist. Selbstversorger erhalten einen Verpflegungszuschuss,
       der je nach Bundesland pro Tag zwischen 2,42 Euro und bis zu 8,68 Euro
       beträgt.
       
       Im Juli bekam Konrad ein Gerichtsurteil zu einem Eilantrag eines
       Mitgefangenen in Werl in die Hände. Der hatte wegen Inflation und einer
       besonderen Diät beantragt, seinen Verpflegungszuschuss von 2,42 Euro – dem
       niedrigsten im ganzen Bundesgebiet – auf 4 Euro zu erhöhen. Das Gericht
       entschied: Steigen muss der Zuschuss, 3 Euro reichten aber, um sich gesund
       zu ernähren. Daraufhin stellte auch Konrad einen Antrag. Am 27. September
       erhielt er den positiven Gerichtsbescheid.
       
       Zum 1. Oktober erhöhte die Anstalt schließlich für alle
       Sicherungsverwahrten den Zuschuss „aufgrund der gestiegenen
       Lebensmittelpreise“ auf 3 Euro, wie ein Sprecher des Justizministeriums
       Nordrhein-Westfalens der taz mitteilte. Das sind rund 24 Prozent mehr als
       vorher. Aber immer noch ein Drittel weniger als das, was
       Hartz-IV-Empfänger:innen pro Tag für Verpflegung zusteht. Auch in anderen
       Ländern haben die JVAen auf steigende Preise reagiert. In Baden-Württemberg
       wurde der Zuschuss für Selbstversorger Mitte April um etwa 10 Prozent
       erhöht, auf 2,83 Euro pro Tag. In Berlin gab es zum 1. Oktober eine
       Erhöhung um etwa 20 Prozent. Berlin zahlt aber sowieso schon mehr als
       Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg: bisher 5,50 Euro, seit Oktober
       nun 6,70 Euro pro Tag.
       
       In Bayern erhalten nicht nur Selbstversorger, sondern alle Gefangenen einen
       „finanziellen Entlastungsausgleich für steigende Preise beim
       Anstaltskaufmann“. Die erste von sechs monatlichen Raten der „einmaligen
       Soforthilfe“ sei bereits im Juli gezahlt worden, heißt es. Insgesamt gibt
       es 110,02 Euro.
       
       Mehr brauche es nicht, da die meisten Steigerungen bei Verpflegung,
       Unterkunft, Heizung und Strom durch den Justizvollzug getragen würden,
       sagte ein Ministeriumssprecher der taz. Dass Gefangene kaum die Last der
       Inflation tragen, ist auch das Argument der meisten Länder, warum sie
       keinen „Entlastungsausgleich“ wie Bayern gewähren. Aus Bremen heißt es:
       „Gleichwohl hat die JVA-Leitung die Preisentwicklung generell fortlaufend
       im Auge – und wirkt beim Anstaltskaufmann auf die Produktauswahl, eine
       „bezahlbare“ Preisstruktur und ggf. preisgünstigere Alternativangebote für
       bestimmte Produkte hin.“ Eine Sprecherin der Senatorin für Justiz in
       Hamburg teilt mit: „Wir behalten natürlich die Entwicklung der Preise im
       Blick.“
       
       Hamburg hat aber einen anderen Ausgleich geschaffen: Gefangene beziehen für
       jeden Tag, an dem sie unverschuldet nicht ihrer Arbeit nachgehen können, 50
       Prozent ihrer bisherigen Bezahlung. Sicherungsverwahrte erhalten 60
       Prozent. „Damit zahlt Hamburg als erstes Bundesland eine teilweise
       Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Gefangene.“ Hintergrund sei, dass im
       Januar erstmalig wegen eines Corona-Ausbruchs in der JVA Fuhlsbüttel alle
       Betriebe geschlossen werden mussten. Knapp bleibt das Geld von Gefangenen
       weiterhin. Aber: Das [3][Bundesverfassungsgerichts will in Kürze darüber
       entscheiden], ob der Lohn von Häftlingen steigen muss.
       
       22 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Johanna Treblin
       
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