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       # taz.de -- Folgen des gekippten Vorkaufsrechts: Mieter:innen hängen in der Schwebe
       
       > Immer mehr Vermieter:innen greifen Abwendungsvereinbarungen an, die
       > Mieter:innen bisher vor Verdrängung schützen. Die Bezirke halten
       > dagegen.
       
   IMG Bild: Droht eine neue Welle Luxussanierung?
       
       Berlin taz | Der Schutz von Berlins Mieter:innen droht weiter zu
       bröckeln. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Jahr
       das bezirkliche Vorkaufsrecht gekippt hat, greifen Vermieter:innen nun
       zunehmend die Abwendungsvereinbarungen an, die derzeit noch mehrere Tausend
       Mieter:innen vor Verdrängung schützen. Laut taz-Anfragen an die Bezirke,
       in denen die meisten der so gesicherten Häuser liegen, haben mindestens 58
       Vermieter:innen die Abwendungsvereinbarungen ihrerseits für ungültig
       erklärt.
       
       Insgesamt wurden laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) 384
       Häuser auf diese Weise gesichert. In [1][Abwendungsvereinbarungen]
       verpflichten sich die Eigentümer:innen zu einer sozialen
       Vermieter:innenpraxis, zum Beispiel, indem sie auf Umwandlungen in
       Eigentumswohnungen oder Modernisierungen verzichten. Das Vorkaufsrecht
       hatte es möglich gemacht, die Eigentümer:innen dazu zu bringen –
       ansonsten konnten Kommunen Investor:innen zum Verkauf stehenden
       Wohnraum vor der Nase wegschnappen. Verhindern konnten diese dies nur durch
       die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung.
       
       Seit dem Wegfall des Vorkaufsrechts wittern viele Eigentümer:innen die
       Chance, endlich die renditehemmenden Sozialverpflichtungen loszuwerden.
       Laut Zahlen, die die Bezirke der taz auf Anfrage vorgelegt haben, wurden in
       Neukölln 13 der insgesamt 83 Vereinbarungen einseitig aufgekündigt. Im
       Bezirksamt Pankow flatterten Kündigungen für 8 der 40 so gesicherten Häuser
       ein. In Tempelhof-Schöneberg wurden 10 von 61 Vereinbarungen gekündigt. Das
       Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat 15 Kündigungen erhalten. In Mitte
       wurden 12 Abwendungsvereinbarungen für ungültig erklärt.
       
       ## Kündigungen werden nicht akzeptiert
       
       Das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat kürzlich der Fall
       [2][Jonasstraße 24 in Neukölln]. Das Verwaltungsgericht erlaubte dort der
       Eigentümerin die Kündigung der Abwendungsvereinbarung. Zwar erklärte das
       Gericht die Vereinbarung für grundsätzlich gültig – auch ohne
       Vorkaufsrecht. Aus der veränderten Rechtssituation leitete es aber ein
       Kündigungsrecht ab.
       
       Laut Senat und Bezirken handelt es sich um ein Einzelfallurteil. Alle
       angefragten Bezirke teilten der taz mit, bei den Ämtern eingehende
       Kündigungen würden nicht akzeptiert. Der taz liegen allerdings Unterlagen
       zu einem Fall vor, in dem ein Bezirksamt eine Abwendungsvereinbarung
       freiwillig aufgelöst hat. Dabei ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts
       noch gar nicht rechtskräftig. Die Stadtentwicklungsverwaltung hat
       Beschwerde eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht entscheiden wird.
       
       Für Immobilienanwalt Mathias Hellriegel sind dennoch alle
       Abwendungsvereinbarungen bereits jetzt „nichtig, jedenfalls aber kündbar“.
       Nur wegen der bezirklichen Drohung mit dem Vorkaufsrecht hätten die
       Investor:innen unterschrieben. Der taz sagte Hellriegel, alle von ihm
       vertretenden Eigentümer:innen hätten ihre Abwendungsvereinbarungen
       bereits gekündigt oder würden dies bald tun. „Meine Mandanten, die
       gekündigt haben, halten sich auch nicht mehr daran“, so Hellriegel.
       
       ## Umwandlung in Eigentum verboten
       
       Damit schießt der Eigentümer:innen vertretende Anwalt auch gegen
       Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Dieser sagte am Sonntag dem
       RBB, es seien lediglich 14 Abwendungsvereinbarungen vor Gericht angegriffen
       worden – dies sei als Indiz dafür, dass die Investor:innen zu ihren
       Verträgen stehen. Pressesprecherin Petra Rohland gestand auf taz-Nachfrage
       ein, dass es sich dabei um eine Zahl vom Frühjahr handelt. Mit denen der
       taz ist sie dennoch nicht direkt vergleichbar, da sich Geisel
       ausschließlich auf Fälle bezog, die vor Gericht verhandelt werden.
       
       Zwar ist noch offen, wie das Oberverwaltungsgericht urteilen wird, für die
       Mieter:innen sieht es aber nicht rosig aus: Bis zum Urteil bleibt ihr
       Status unklar. Wenigstens die Umwandlung ihrer Häuser in Eigentum müssen
       sie wohl aber nicht fürchten. Im vergangenen Jahr hat der Bund mit Paragraf
       250 Baugesetzbuch ein befristetes Umwandlungsverbot beschlossen, laut dem
       in angespannten Wohnlagen zwei Drittel aller Mieter:innen einer
       Umwandlung in Eigentum zustimmen müssen. „Ein großes Ziel der
       Abwendungsstrategie bleibt erhalten“, sagte deshalb der Baustadtrat von
       Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), zur taz.
       
       Weiter droht den Mieter:innen Verdrängung durch Modernisierung. Diesen
       Spuk beenden könnte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), indem er
       seine Blockade aufgibt, das Vorkaufsrecht auf Bundesebene zu sichern.
       Hoffen müssen die Mieter:innen also auf die FDP – ob das wohl gut geht.
       
       8 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Timm Kühn
       
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