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       # taz.de -- Deal mit Staatsanwaltschaft: Thomas Strobl ist unzurücktretbar
       
       > Der baden-württembergische Innenminister akzeptiert einen Deal mit der
       > Staatsanwaltschaft und will im Amt bleiben. Die Opposition schäumt.​
       
   IMG Bild: Strobl geht zu der nicht öffentlichen Befragung in Stuttgart
       
       Stuttgart taz | Die Nehmerqualitäten von Thomas Strobl waren schon vor der
       Affäre um einen durchgestochenen Brief legendär. Da war seine zweifach
       verhinderte Spitzenkandidatur und demütigende Szenen in der eigenen
       Fraktion. Doch mit der Akzeptanz eines Deals mit der Staatsanwaltschaft, um
       sein Amt als Innenminister zu retten, beeindruckt Strobl offenbar auch
       seine Gegner. Strobl halte sich offenbar für „unzurücktretbar“,
       [1][schreibt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke] leicht verzweifelt.
       
       Nach einer nächtlichen Sitzung mit seiner Fraktion hatte der
       baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) um kurz vor
       Mitternacht verlauten lassen: „Entgegen dem Rat und der Rechtsauffassung
       meiner Anwälte beabsichtige ich, dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft
       zuzustimmen, das Ermittlungsverfahren einzustellen und in diesem
       Zusammenhang 15.000 Euro zu zahlen“. Es gehe ihm dabei darum, die Affäre
       angesichts der „ernsten Sicherheitslage“ so schnell wie möglich zu beenden.
       
       Die Affäre, die Strobl meint, ist schon einige Monate alt und ziemlich
       verworren. Seit Dezember ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen
       den Polizeinspekteur von Baden-Württemberg. Dem 47-Jährigen wird
       vorgeworfen, in einer Videobesprechung einer Kriminalkommissarin, die in
       den höheren Dienst wechseln wollte, die Beförderung gegen Sex in Aussicht
       gestellt zu haben. Das Innenministerium hatte die Vorwürfe selbst
       veröffentlicht und den Beamten vom Dienst suspendiert.
       
       Strobl hat längst zugegeben, in diesem Zusammenhang ein Schreiben vom
       Anwalt des Polizeiinspekteurs an einen Reporter der Stuttgarter Nachrichten
       weitergegeben zu haben. Was er sich davon versprochen hat, bleibt unklar.
       Seitdem laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Innenminister
       und den Journalisten wegen der „[2][verbotenen Mitteilung aus
       Gerichtsverfahren]“. Ein Paragraf, der unter vielen Juristen als
       einigermaßen antiquiert gilt.
       
       ## Standhafthaftes schwarz-grünes Bündnis
       
       Die Standhaftigkeit im Amt ist politisch aber nur möglich, weil ihm sowohl
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), als auch die CDU-Fraktion
       den Rücken stärken. Was bei Kretschmann wenig überraschend ist, weil er
       Strobl vertraut und mit ihm das nicht immer einfache grün-schwarze Bündnis
       zusammenhält. Bei der CDU-Fraktion war der Rückhalt nicht immer so klar,
       auch weil Strobl als Übergangsvorsitzender gilt. Aber offenbar gelang es
       Fraktionschef Manuel Hagel, der als Nachfolgers Strobls gehandelt wird, in
       der Nachtsitzung, die Unterstützung für den Minister zu organisieren.
       Offenbar hat man in der CDU nur ein Jahr nach der Landtagswahl kein
       Interesse, die Koalition in Turbulenzen zu bringen. Deshalb hielt sich der
       Groll über Strobls Verhalten auch in der Grünen Fraktion zuletzt in
       Grenzen. Sollte sich doch die CDU um ihre eigenen Probleme kümmern.
       
       Nur die Opposition schäumt angesichts des ausgefallenen Rücktritts. Sie
       hatte einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und mehrfach Strobls
       Rücktritt gefordert. Oppositionsführer Andreas Stoch (SPD) schrieb nach
       Bekanntwerden der Geldauflage auf Twitter: „Die Staatsanwaltschaft geht
       davon aus, dass Strobl Recht gebrochen hat. Und mit der Annahme räumt er
       seine strafrechtliche Verantwortlichkeit ein. Wie soll so jemand im Amt des
       Verfassungsministers bleiben, Herr Kretschmann?“
       
       Doch nach Lage der Dinge bleibt er nun. Die Einstellung des Verfahrens ist
       nach dem Gesetz möglich, wenn die Verfolgung nicht dem öffentlichen
       Interesse dient. Strobl dürfte den Weg dafür durch das Eingeständnis von
       Fehlern frei gemacht haben. Er gilt dann auch als nicht vorbestraft.
       Allerdings muss das zuständige Gericht dem Deal noch zustimmen.
       
       21 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/ruelke-strobl-muss-zuruecktreten-er-ist-ueberfordert-und-hat-gelogen/
   DIR [2] https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/301
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Stieber
       
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