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       # taz.de -- Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch: Besser in Kanada, Nepal oder Irland
       
       > Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland eine Straftat. Eine Kommission
       > der Regierung soll nun alternative Regelungen prüfen. Vorbilder gäbe es.
       
   IMG Bild: Der Tod Savita Halappanavars 2012 führte zur Kehrtwende bei den Abtreibungsgesetzen in Irland
       
       Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten. Nur unter bestimmten
       Bedingungen wird auf die Bestrafung verzichtet. An sich betrachtet das
       deutsche Recht Abbrüche jedoch als [1][„Straftat gegen das Leben“]. SPD und
       Grüne wollen das ändern, konnten aber die FDP bisher nicht überzeugen.
       Immerhin: Im Koalitionsvertrag hat man sich auf eine Kommission geeinigt.
       Die soll im November zusammentreten und „Regulierungen für den
       Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen. Wir haben
       mal vorgearbeitet: drei reale Beispiele, wie man Schwangerschaftsabbrüche
       regeln könnte.
       
       ## Kanada
       
       Kanada ist das einzige Land weltweit, in dem es überhaupt kein nationales
       Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Seitdem der oberste Gerichtshof
       1988 das damalige Gesetz für verfassungswidrig befand, ist es ersatzlos
       verschwunden.
       
       Zuvor mussten Abbrüche in Krankenhäusern stattfinden. Ein Komitee aus
       Ärzt*innen musste befinden, dass die Fortsetzung einer Schwangerschaft
       die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren gefährde. Dazu erklärte der
       Vorsitzende Richter: „Eine Frau durch Androhung strafrechtlicher Sanktionen
       zu zwingen, einen Fötus auszutragen, außer sie erfüllt bestimmte
       Kriterien“, sei ein „schwerwiegender Eingriff in den Körper der Frau“. Es
       verletze ihr Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit – also ihre
       Menschenrechte. Das Urteil hätte sich das deutsche Bundesverfassungsgericht
       damals genauer ansehen sollen. Dieses entschied nämlich noch 1993, also
       fünf Jahre später: Eine Frau sei grundsätzlich verpflichtet, eine
       Schwangerschaft auszutragen.
       
       Zu verdanken ist das bahnbrechende kanadische Urteil dem Arzt Henry
       Morgenthaler, der 1969 die erste Abtreibungsklinik Kanadas eröffnete. Weil
       er damit Personen mit ungewollter Schwangerschaft am Gesetz vorbei half,
       wurde er mehrfach festgenommen, verurteilt und saß im Gefängnis – bis sein
       Fall schließlich die bestehenden Regelungen im Strafrecht zu Fall brachte.
       
       Mehrmals gab es in den Folgejahren Versuche, ein neues nationales Gesetz zu
       erlassen, ohne Erfolg. Das heißt aber keineswegs, dass totale Anarchie
       herrscht. Die Provinzen regeln ihren Umgang mit Abbrüchen selbst. Das
       passiert aber – wie bei anderen medizinischen Prozeduren auch – nicht etwa
       im Strafrecht. Überall sind Abbrüche als Gesundheitsleistung anerkannt.
       
       Das Beispiel widerlegt die Behauptung, eine liberale Gesetzgebung beim
       Thema Schwangerschaftsabbruch führe zu steigenden Abbruchzahlen oder gar
       dazu, dass Frauen quasi bis kurz vor der Geburt abtreiben – eine Sorge, die
       Konservative und Rechte auch in Deutschland gerne in den Raum werfen. Die
       Zahl der Schwangerschaftsabbrüche liegt in Kanada seit der
       Entkriminalisierung konstant bei etwa 100.000 im Jahr, 90 Prozent davon
       werden im ersten Trimester der Schwangerschaft durchgeführt. Nahezu alle
       Abbrüche nach der 20. Woche finden im Zusammenhang mit fötalen Anomalien
       statt. Auch diese Zahl ist seit der Entkriminalisierung stabil. Kanada
       macht vor, wie Abbrüche geregelt werden können, wenn Politik und
       Gesellschaft Frauen nicht stigmatisieren, sondern ihnen vertrauen.
       
       ## Nepal
       
       Auch in Nepal war es das oberste Gericht, das das Verbot von
       Schwangerschaftsabbrüchen kippte. Bis zu ersten, kleineren Lockerungen im
       Jahr 2002 hatte Nepal eins der restriktivsten Abtreibungsverbote weltweit.
       Ein Fünftel der Frauen in nepalesischen Gefängnissen saß dort wegen
       illegalen Schwangerschaftsabbruchs – viele davon wurden wegen Mordes
       verurteilt. Unsichere Schwangerschaftsabbrüche kosteten zahlreiche Frauen
       das Leben. Rund die Hälfte der Fälle von Müttersterblichkeit stand im
       Zusammenhang mit entsprechenden Komplikationen – und Nepal war zu dieser
       Zeit eines der Länder mit der höchsten Müttersterblichkeitsrate weltweit.
       Angesichts dieser dramatischen Lage wurden die Gesetze ab 2002 nach und
       nach gelockert.
       
       2009 dann urteilte das Verfassungsgericht im Fall einer armen Frau vom
       Land, die gezwungen war, ein sechstes Kind zu bekommen, weil sie kein Geld
       für einen Schwangerschaftsabbruch hatte: Schwangerschaft unter Zwang sei
       Gewalt gegen Frauen und könne zu Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
       führen. Abbrüche dürfen diesem Urteil zufolge nicht länger ein
       Straftatbestand sein. Im Gegenteil: Sie müssen als Frage der Menschenrechte
       von Frauen durch ein eigenes Gesetz geschützt werden.
       
       Heute ist ein Abbruch im Einvernehmen mit der Schwangeren in den ersten 12
       Wochen legal. Ebenso verhält es sich bei Abbrüchen nach Vergewaltigung oder
       Inzest, aus medizinischen Gründen oder wenn beim Fötus eine Behinderung
       festgestellt wird. Geregelt allerdings sind Abbrüche nach wie vor im
       Strafgesetz. 2021 hat die Regierung angekündigt, Abbrüche völlig
       entkriminalisieren zu wollen. Damit würde es sein Recht dann auch in
       Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil von 2009 bringen – sowie mit der
       nepalesischen Verfassung, in der das Recht von Frauen auf reproduktive
       Gesundheit längst verankert ist.
       
       Inzwischen gibt es im Land mehr als 2.000 ausgebildete medizinische
       Fachkräfte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das ist deutlich mehr
       als im um einiges bevölkerungsstärkeren Deutschland, wo die Zahl bei
       inzwischen rund 1.100 liegt – Tendenz seit Jahren stark sinkend. In den
       letzten 20 Jahren ist die Müttersterblichkeitsrate in Nepal um zwei Drittel
       gesunken.
       
       Das Beispiel Nepal zeigt aber auch, dass ein progressives Gesetz alleine
       nicht reicht. Zwar hat das Gesundheitsministerium Anstrengungen
       unternommen, um den Zugang zu sicheren und legalen
       Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Trotzdem findet noch immer ein
       relevanter Anteil von ihnen illegal und unter unsicheren Bedingungen statt.
       Gerade in ländlichen Regionen ist die Versorgung immer noch schlecht. Dazu
       kommt eine nach wie vor massive Stigmatisierung des Themas. Wenn ungewollt
       Schwangere ihre Abtreibung unter allen Umständen geheim halten müssen, sind
       offizielle Stellen für sie oft keine Option.
       
       ## Irland
       
       Es ist genau zehn Jahre her, im Oktober 2012, dass in Irland die 31-jährige
       Savita Halappanavar im Krankenhaus an einem septischen Schock und multiplem
       Organversagen starb. Ein Tod, der hätte vermieden werden können:
       Ärzt*innen hatten sich aufgrund des strikten Abtreibungsverbots in der
       irischen Verfassung geweigert, den nicht lebensfähigen Fötus aus dem Körper
       Halappanavars zu entfernen, die in der 17. Woche schwanger war.
       
       Der Tod Halappanavars führte zu einer radikalen Kehrtwende. Im September
       2018 stimmte die Mehrheit der Ir*innen per Referendum für die Änderung der
       Verfassung und die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Was bis
       dahin eins der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas war, ist heute an
       einigen Stellen sogar progressiver als die deutsche Rechtslage.
       
       Zwar sind in Irland Abbrüche auf Verlangen der Schwangeren nur in den
       ersten zwölf Wochen nach der letzten Regel erlaubt, das sind sogar zwei
       Wochen weniger als in Deutschland, wo ab der Befruchtung der Eizelle
       gerechnet wird. Die meisten Länder mit liberalen Gesetzen geben ungewollt
       Schwangeren mehr Zeit. Umso schwerer wiegt, dass Irland zudem eine
       dreitägige Wartefrist hat, die vergehen muss zwischen der Feststellung des
       Schwangerschaftsalters und dem Abbruch. Auch hier gibt es also noch
       deutlichen Verbesserungsbedarf.
       
       Doch diese Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen sind nicht
       mehr Teil des Strafrechts, sondern klar ein Gesundheitsthema – geregelt im
       „[2][Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018“]. Die Kosten
       für Abbrüche werden übernommen – jedenfalls für Frauen, die in der Republik
       Irland ihren Wohnsitz haben. In Deutschland zahlen ungewollt Schwangere den
       Eingriff grundsätzlich selbst, je nach Methode mehrere Hundert Euro.
       
       In Deutschland musste die [3][Ärzt*in Kristina Hänel] jahrelang vor
       Gericht darum kämpfen, dass Mediziner*innen öffentlich darüber
       berichten dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. In Irland informiert seit
       der Legalisierung die staatlich finanzierte Gesundheitsorganisation HSE
       niedrigschwellig über Schwangerschaftsabbrüche – inklusive kostenfreier
       Hotline und Informationen darüber, wo Abbrüche zu bekommen sind. Frühe
       Abbrüche bis zum Ende der 9. Woche finden vor allem bei niedergelassenen
       Ärzt*innen statt und vor allem medikamentös – die schonendste Methode,
       während in Deutschland immer noch vor allem der chirurgische Eingriff
       dominiert.
       
       4 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schwerpunkt-Abtreibung/!t5008434
   DIR [2] https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31/enacted/en/print
   DIR [3] /Kristina-Haenel/!t5465353
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
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