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       # taz.de -- Prozess gegen Reichsideologin: Nicht von dieser Welt
       
       > Vor dem Landgericht Lüneburg propagierte eine 61-Jährige Reichsideologin
       > ihre Überzeugungen und verweigerte ansonsten jegliche Kooperation.
       
   IMG Bild: Angeklagt unter anderem wegen Volksverhetzung: Heike Werding neben ihrem Pflichtverteidiger
       
       Lüneburg taz | Wenn eine Reichsideologin vor Gericht steht, sind die
       Sicherheitsvorkehrungen hoch: Personalausweis vorzeigen, Personenkontrolle.
       Am Donnerstagvormittag begann vor der ersten großen Strafkammer des
       Landgerichts Lüneburg der Prozess gegen Heike Werding. Die Gründerin des
       2020 verbotenen Vereins „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ muss sich
       nicht nur wegen der Weiterführung des Vereins verantworten. Die
       Staatsanwaltschaft hält der 61-Jährigen auch vor, gegen Menschen „jüdischer
       und osmanischer Glaubensformen“ zu hetzen.
       
       Im Saal 21 sprach der Vorsitzende Richter Michael Herrmann die Angeklagte
       energisch an, als diese ausführte, dass die Bundesrepublik nur eine Firma
       sei und der angebliche Rechtsstaat keine Rechtskraft habe. Schnell war
       klar: Herrmann lässt Werding diesen Prozess nicht als politische Bühne für
       [1][Reichsideologien] nutzen. Sie solle keine vermeintliche
       „Rechtsvorlesung“ mit fiktiven Annahmen halten, ermahnte er.
       
       Die erste lautstarke Unterbrechung löste dann ein Zuhörer aus. Werding
       hatte Unterstützung im Saal. Ein stämmiger Mann mit Glatze war im
       szenetypischem Schick gekommen. Hinter dem Sicherheitsglas, das die
       Zuhörenden von den Prozessbeteiligten trennte, schimpfte er über den
       Richter.
       
       Diese Provokation unterband Herrmann ebenfalls sofort. Justizbeamte wies er
       an, die Personalien des Mannes festzustellen. Murrend begleitete er sie in
       den Flur. Bei der Verkündung der Ordnungsstrafe von 300 Euro bestätigte
       sich die Annahme eines Journalisten: Der Störer war [2][Dirk Bahlmann],
       langjähriger NPD-Funktionär aus dem mecklenburg-vorpommerschen Löcknitz.
       
       Zuvor hatte eine Justizbeamtin die Angeklagte in Handschellen zu ihrem
       Platz geführt. Werding trug ein schlichtes Kleid und einen hellen Blazer.
       Sie sitzt bereits seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft.
       
       Im Gerichtssaal zeigte sie schon bei der Feststellung ihrer Personalien,
       dass sie nicht vorhatte zu kooperieren. Ganz im Stil der
       Reichsideologiebewegten wollte sie ihren Namen nicht bestätigen. Die
       mögliche Logik dahinter: Wenn sie mitspielte, wäre sie Teil der „Firma BRD“
       und würde die Gerichtsbarkeit anerkennen.
       
       Irgendwann antwortet sie dann doch, setzte aber ein „vom Stamme“ vor ihren
       Nachnamen. Eine übliche Formulierung in dieser Bewegung, zu denen [3][das
       Bundesamt für Verfassungsschutz 21.000 Personen zählt.]
       
       Mit leichtem Lächeln hörte Werding der Anklageverlesung zu. Ihren Kopf mit
       den kurzen, dunklen Haaren und hellen Strähnen schüttelte sie ab und zu
       leicht. Für sie ist die Anklage eine Farce.
       
       In fast 30 Minuten hielt die Staatsanwältin ihr vor, seit dem 23. Mai 2020
       unter anderem in Hannover den organisatorischen Zusammenhalt der illegalen
       Strukturen des verbotenen Vereins gefördert zu haben – mit dem Ziel, ein
       eigenes staatliches System zu errichten. Über soziale Medien wie Telegram,
       Youtube und Instagram habe sie mit verschiedenen Namen Vereinsideologie und
       Propagandamaterial verbreitet sowie kostenpflichtige Veranstaltungen
       beworben.
       
       Sie habe auch die „Anordnung“ erlassen, dass „Nichtbeheimatete“ das Land zu
       verlassen hätten, wobei „Beheimatete“ nur deutschsprachige Menschen mit
       deutschstämmigen Ahnen werden könnten. Sie habe außerdem eine fiktive
       Anwaltskanzlei geschaffen, um darüber kostenpflichtige, vereinstypische
       Leistungen wie „Akkreditierungen“ für Anwält*innen, Hebammen und
       Ärzt*innen anzubieten, führte die Staatsanwältin aus.
       
       Die Anklage umfasst denn auch das Verwenden und Verbreiten von
       Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und
       den Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
       
       Im Stehen bezog Wering dazu Stellung. Durch den Postvertrag von 1861 habe
       sie das Recht, mit „lebenserklärenden Menschen“ Grund und Boden selbst zu
       verwalten. Sofort schritt der Richter wieder ein. Zur Sache solle sie
       sprechen. Er stelle die Fragen und könne ihr auch das Sprechen untersagen.
       
       Nach dem Wortwechsel erfolgte die zweite Unterbrechung. Der Richter schlug
       vor, dass die Angeklagte noch einmal mit ihrem Verteidiger sprechen solle.
       Keine 20 Minuten später bat der Pflichtverteidiger das Gericht darum, seine
       Mandantin doch noch etwas mehr ausführen zu lassen, um ihr Denken
       nachvollziehen zu können. Sie sei „zu tiefst überzeugt“, was bei dem
       Verfahren berücksichtigt werden müsse.
       
       So durfte Werding im Saal doch noch ausführen, dass sie nur wolle, dass die
       Menschen glücklich seien und die Natur geschützt werde. Doch internationale
       Konzerne und Orden würden das Glück verhindern. Sie beklagte zudem den
       angeblichen Einfluss von „Juden“, „Kirchen“ und „Freimaurern“. „Die
       Rothschilds“ nannte sie namentlich.
       
       In Niedersachsen begann Werding mit dem Verein „Osnabrücker Landmark“ ihre
       reichsideologische Karriere. In der männlich dominierten Szene ist sie als
       leitende Frau eine Ausnahme.
       
       Am 19. März 2020 verbot das Bundesministerium des Innern, für Bau und
       Heimat (BMI) den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. Werding war
       hier „Generalbevollmächtigte“. Der damalige Bundesinnenminister Horst
       Seehofer (CSU) warf der insgesamt rund 120 Mitglieder zählenden Gruppe vor,
       „rassistische und antisemitische Schriften zu verbreiten und damit unsere
       freiheitliche Gesellschaft systematisch zu vergiften“. Auch habe diese
       gegen Amtsträger und ihre Familien „verbale Militanz und massive Drohungen“
       ausgeübt.
       
       Über 400 Einsatzkräfte [4][durchsuchten damals Wohnungen von 21 führenden
       Vereinsmitgliedern] in zehn Bundesländern. Sie stellten Schusswaffen,
       Baseballschläger und Propagandamaterialien sicher.
       
       Eben diesen Verein soll Werding fortgeführt haben. Drei weitere
       Verhandlungstage sind geplant.
       
       4 Nov 2022
       
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