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       # taz.de -- Wiederholung der Wahlen in Berlin: Jetzt aber bitte „reibungsarm“
       
       > Stephan Bröchler soll zeigen, dass Berlin auch Wahlen kann. Doch dafür
       > hat der neue Wahlleiter nur vier Monate Zeit – und nicht mal einen
       > Vollzeitjob.
       
   IMG Bild: Hochschullehrer und Landeswahlleiter: Stephan Bröchler am Freitag auf einer Pressekonferenz
       
       Berlin taz | Stephan Bröchler ziert die vornehme Zurückhaltung des
       Wissenschaftlers. Der 60-Jährige trägt nicht vor sich her, dass er derzeit
       eine der wichtigsten Personen in der Berliner Landespolitik ist, vielleicht
       sogar die wichtigste. Bröchler lehrt Politikwissenschaft an der Berliner
       Hochschule für Wirtschaft und Recht; vor allem aber ist er [1][seit 1.
       Oktober neuer Landeswahlleiter] – und als solcher dafür verantwortlich,
       dass die absehbare Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus
       und zu den zwölf Bezirksparlamenten nicht wieder im Debakel endet. „Wir
       müssen beweisen: Berlin kann Wahlen, jetzt erst recht“, betont Bröchler am
       Freitag [2][bei seinem ersten öffentlichen Auftritt vor Journalisten als
       Wahlleiter].
       
       Viel Zeit hat er für diesen Beweis nicht. Am 16. November wird der Berliner
       Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkünden und erklären, ob er die beiden
       Wahlen [3][wegen zahlreicher Pannen wirklich wie allgemein erwartet für
       ungültig erklärt]. Innerhalb von drei Monaten müsste Bröchler dann einen
       Wiederholungstermin anberaumen; er selbst gehe vom 12. Februar aus, wie er
       bei der Pressekonferenz erklärt.
       
       Bröchler hat sich akribisch auf diesen Auftritt vorbereitet. Eine halbe
       Stunde lang trägt er, sauber strukturiert, seine Pläne vor. Wie er seine
       Geschäftsstelle zum Landeswahlamt umbauen will; wie viel Papier er bereits
       bestellt hat für die wohl nötigen Wahlzettel; dass er als Landeswahlleiter
       mehr mit den Berliner*innen kommunizieren, sie für die Wahlen wieder
       begeistern möchte; dass er ein Schulungskonzept für Wahlhelfer*innen
       entwickeln will, das in allen Bezirken identisch ist. „Die
       Wiederherstellung des Vertrauens in die Wahlen ist das Ziel“, erklärt er,
       „alles andere ordnet sich dem unter“.
       
       Aus seinen Ausführungen spricht der nüchtern-analytische
       Politikwissenschaftler, der Bröchler weiterhin ist. Etwa, wenn er einen
       Satz sagt, der kaum einer Berliner Politiker*in in diesen Tagen über
       die Lippen käme: „Zu 100 Prozent funktionierende Wahlen gibt es nicht; bei
       jeder Wahl kommt es zu Problemen.“ Es geht ihm daher darum, dass die
       Wiederholung „reibungsarm“ ablaufe.
       
       Drei Tage die Woche lehrt Bröchler weiterhin an seiner Hochschule, Montag
       und Freitag ist er Landeswahlleiter. Doch auch die Samstage und Sonntag
       investiere er derzeit dafür, berichtet er, und betont auf die Frage, ob
       seine Zeit denn reiche, um diese eminent wichtigen Wahlen zu organisieren:
       „Natürlich ist das ein Spagat.“
       
       ## Landeswahlleiter ist ein Ehrenamt, und soll es auch bleiben
       
       Allerdings mache er vor allem strategische Vorgaben; für die „operative
       Umsetzung“ seien die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle zuständig.
       Gehalt erhält er dafür nicht: Der Wahlleiter ist ein Ehrenamt, kein
       Hauptberuf, und das sollte auch so bleiben, findet Bröchler, um die
       Unabhängigkeit des Amtes zu betonen.
       
       Ob er da nicht den Aufwand unterschätzt? Der Politologe kennt die Probleme
       der Wahlorganisation in Berlin zwar so gut wie wenig andere. Er war
       Mitglied in der vom Senat eingesetzten Kommission, die die Defizite der
       Wahl 2021 untersucht und [4][im Juli Vorschläge zur Verbesserung
       vorgestellt hat], um Pannen wie fehlende Wahlurnen und Stimmzettel sowie
       teils mehrstündige Wartezeiten künftig zu vermeiden.
       
       Der Analyse des 13-köpfigen Gremiums, dass die Vorbereitung der
       Vierfachabstimmung unter Coronabedingungen mit parallel stattfindendem
       Marathon unzureichend gewesen sei und dies auch die Schuld des damaligen
       Innensenators Andreas Geisel (SPD) war, schloss sich das Verfassungsgericht
       in seiner Anhörung Ende September an. In der juristischen Schlussfolgerung
       gehen die Richter [5][aber wohl deutlich darüber hinaus].
       
       Doch vier Monate vor der absehbaren Wahlwiederholung sind viele Fragen
       offen und so mancher in der Landespolitik fragt sich angesichts dessen, ob
       das Gericht die Tragweite der angekündigten Entscheidung im Blick hatte.
       Etwa die nach der Legitimität des Senats und des Abgeordnetenhauses: Dürfen
       beide noch Entscheidungen treffen nach dem 16. November? Ja, sagt Bröchler;
       allerdings glaubt er nicht, dass danach noch „grundlegende Gesetze“, etwa
       Verfassungsänderungen, erfolgen können. Das wäre zum Beispiel die
       [6][vorgesehene Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre].
       
       Gilt die Wiederwahl für volle fünf Jahre oder nur bis zum regulären Ende
       dieser Legislaturperiode, also 2026? Bröchler geht von letzterem aus,
       derweil zerbrechen sich noch zahlreiche Jurist*innen darüber den Kopf.
       Wie viele Wahlurnen bräuchte jedes Wahllokal für einen reibungslosen Ablauf
       ohne lange Wartezeiten wie 2021? Drei, sagt Bröchler. Und was passiert,
       wenn [7][das bis Mitte November laufende Klimavolksbegehren] die für einen
       Volksentscheid nötigen 170.000 gültigen Unterschriften sammelt? Dieser
       würde dann auch am 12. Februar abgestimmt. „Darauf müssen wir uns
       einstellen.“
       
       Mit all dem verbunden ist die zentrale Frage: Wie groß wird der Aufwand für
       die Wahlwiederholung sein?
       
       Ein Punkt, der Bröchler an diesem Freitag deutlich Kopfzerbrechen bereitet,
       ist eine mögliche, bereits vom Verfassungsgericht angedeutete Bedingung für
       die Wahlwiederholung, wonach es ausreichende Kapazitäten geben müsse, damit
       alle Berliner*innen vor Ort im Wahllokal abstimmen könnten. Sprich: Man
       könne in der Vorplanung keine Briefwählenden abziehen, die nie in den
       Wahllokalen auftauchen. 2021 waren das immerhin rund 40 Prozent; bei einer
       Abstimmung mitten im Winter unter Coronabedingungen könnten es sogar noch
       mehr werden, glaubt Bröchler.
       
       ## Wie viele Wahlhelfer*innen werden gebraucht?
       
       Käme diese Vorgabe des Gerichts trotzdem, würde man mit den rund 38.000
       Wahlhelfer*innen und den 2.256 Wahllokalen nicht hinkommen. Bröchler
       befürchtet in diesem Fall einen „Dominoeffekt“: Es bräuchte mehr Helfende,
       mehr Schulungen für jene und eben mehr Orte, wo abgestimmt werden könne –
       all das erschwert die Organisation der Wahlen.
       
       Zumal er davon ausgeht, dass ohne die Mitarbeiter*innen des
       öffentlichen Dienstes nicht genug Unterstützer*innen gefunden werden,
       und diesmal auch die Verwaltungen des Bundes gefragt seien, um
       Kolleg*innen in die Wahllokale abzustellen. Jene müssten dafür mehr
       Freizeitausgleich bekommen als bisher; den anderen Wahlhelfer*innen die
       Entschädigung von bisher 60 Euro mehr als verdoppelt werden. Schließlich
       gehe es darum, die „Wertschätzung“ dieser Jobs angemessen auszudrücken.
       
       In gewisser Hinsicht Entwarnung gibt es bei der ebenfalls anstehenden,
       zumindest teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Denn
       Bröchler geht nicht davon aus, dass diese am selben Tag, also am 12.
       Februar 2023, stattfinden würde – weil die Entscheidung darüber bis dahin
       noch nicht gefallen sein dürfte.
       
       ## Auch das Bundesverfassungsgericht wird mitmischen
       
       Denn darüber entscheidet der Bundestag selbst, sprich die Ampelkoalition.
       Eigentlich hatte sich diese auf eine Wiederholung der Wahl in rund 300 der
       2.256 Berliner Wahlkreise geeinigt, am Donnerstag sollte der Wahlausschuss
       des Parlaments die Vorlage beschließen. Doch diese wurde kurzfristig,
       offenbar wegen neuer juristischer Bedenken, wieder zurückgezogen. Der
       Berliner Landeswahlleiter geht aber sowieso davon aus, dass jemand – etwa
       eine Oppositionsfraktion – gegen die Entscheidung des Parlaments vor dem
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgeht.
       
       Was dann passiere, sei „pure Spekulation“. Das Gericht könne die Klage gar
       nicht annehmen; Bröchler selbst geht hingegen sogar von einem
       „Grundsatzurteil“ aus, gerade auch angesichts der absehbaren Entscheidung
       des Berliner Verfassungsgerichts. Geklärt werden könnte dann zum Beispiel,
       so Bröchler, welche Wartezeiten vor einem Wahllokal akzeptabel seien und
       auch, ob Wahlpannen nur dann Folgen haben müssen, wenn sie letztlich auf
       die Verteilung der Mandate Auswirkungen haben könnten.
       
       Er habe sich übrigens nicht für den Posten des Landeswahlleiters beworben,
       berichtet Bröchler. Nach Abschluss der Kommission sei er von der
       Innensenatorin gefragt worden. Nun sieht er seinen Job als die
       nachvollziehbare und notwendige Verlängerung der Kommissionsarbeit. Und
       eine gewisse Leidenschaft für die Aufgabe ist ihm an diesem Freitag immer
       wieder anzumerken, wenn er Erkenntnisse der Politikwissenschaft mit der
       Praxis der Demokratie in Verbindung bringen kann. Ob das geklappt hat, wird
       sich erstmals am 12. Februar zeigen.
       
       14 Oct 2022
       
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