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       # taz.de -- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Neuer Medienstaatsvertrag
       
       > Manche Programme könnten aus dem linearen Fernsehen verschwinden.
       > Kontrollgremien sollen gestärkt werden.
       
   IMG Bild: Zwei, die auf alle Fälle im Fernsehen bleiben: ZDF und SWR
       
       Die Ministerpräsident*innen der Länder haben in Hannover den neuen
       Medienstaatsvertrag für [1][ARD, ZDF und Deutschlandradio] unterzeichnet,
       das gab die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag bekannt. Das Land
       koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Einzig die rheinland-pfälzische
       Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD habe den Vertrag noch nicht
       unterzeichnet. Sie hatte die Konferenz vorher verlassen. Laut Staatskanzlei
       wird sie in dieser Woche unterschreiben.
       
       Der Medienstaatsvertrag legt unter anderem fest, welchen Auftrag die
       öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben, aber auch, wie sie
       organisiert sind, etwa durch [2][Aufsichtsgremien] wie dem Rundfunkrat, der
       sich mit Inhalten befasst, und dem Verwaltungsrat, der für das Finanzielle
       zuständig ist.
       
       Laut dem neuen Medienstaatsvertrag sind es weniger Kanäle, die im linearen
       Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden müssen. Darunter fallen beim
       Fernsehen die wichtigsten Angebote, also ARD, ZDF und die dritten Programme
       der ARD wie NDR, SWR und andere regionale Programme sowie die Kulturkanäle
       3sat und Arte. Andere Angebote wie Kika, Tagesschau24, Phoenix, One, ZDFneo
       und ZDFinfo sind nicht mehr fest im linearen Fernsehen gesetzt. Die
       Rundfunkanstalten können entscheiden, ob die Kanäle weiterhin linear im
       Fernsehen ausgestrahlt werden. Alternativ können sie die Programme ins
       Internet oder in Apps verlagern oder sie ganz einstellen – vorausgesetzt,
       die zuständigen Aufsichtsgremien stimmen der jeweiligen Änderung zu.
       
       Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR, begrüßte diese
       Entscheidung [3][gegenüber der MDR-Sendung „Sachsen-Anhalt heute“]: „Wir
       können unseren Auftrag deutlich flexibler gestalten und das ist ein großer
       Schritt nach vorn.“ In den sozialen Medien befürchteten andere Personen
       hingegen, dass die Programme an Reichweite verlieren könnten, wenn sie nur
       noch im Internet zugänglich sind und somit manche Menschen gar nicht mehr
       erreichen.
       
       ## Überprüfung von Haushalt
       
       Ein weiterer Aspekt des neuen Medienstaatsvertrages sind die Gremien. Diese
       sollen neue Aufgaben bekommen. Zu denen gehört neben den der Festlegung von
       „inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards“ eine „wirtschaftliche und
       sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ – und das Festsetzen von
       „standardisierten Prozessen zu deren Überprüfung“. Insbesondere im Lichte
       der Skandale bei [4][RBB] und [5][NDR] wirkt das überfällig.
       
       Tatsächlich ist die Erneuerung des Medienstaatsvertrags jedoch nicht erst
       seit Kurzem in Planung. Schon sechs Jahre diskutieren die Länder über
       Reformen in Struktur und Auftrag. 2016 wurde dafür eine Arbeitsgruppe
       installiert. Unter dem Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der
       Rundfunkanstalten“ sollte sie Reformen erarbeiten. Nach einer Einigung der
       Ministerpräsident*innen im Juni 2022 konnte dann die
       Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf erarbeiten.
       
       Wenn die Landtage das Gesetz ratifiziert haben, soll es am 1. Juli in Kraft
       treten. Die Finanzierung ist dabei kein Thema. Diese soll in einem anderen
       Reformschritt behandelt werden. Der bisherige Medienstaatsvertrag ist seit
       2020 in Kraft. Er ersetze den Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1991 galt.
       (jdo, epd)
       
       23 Oct 2022
       
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