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       # taz.de -- Reservebetrieb von Atomkraftwerken: Etliche Grüne für Habeck-Bremse
       
       > Ist der Streckbetrieb wirklich nötig? Nach dem Vorpreschen des
       > Wirtschaftsministers fordern Abgeordnete ein Mitspracherecht und
       > gesetzliche Kriterien.
       
   IMG Bild: Habeck macht’s möglich: Isar 2 wird wohl noch länger als geplant Atomstrom produzieren
       
       Berlin taz | Ginge es nur nach Wirtschaftsminister Robert Habeck, wäre der
       Streckbetrieb für die Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim so gut wie
       durch. „Stand jetzt“ halte er den Weiterbetrieb bis ins Frühjahr für nötig,
       hatte er am Dienstag gesagt und zur Begründung [1][auf unerwartet viele
       Ausfälle französischer AKWs verwiesen]. Etliche grüne Abgeordnete wollen
       das nicht hinnehmen und pochen auf ihr Mitspracherecht. Einen Hebel haben
       sie über die Gesetze, die der Bundestag zur Vorbereitung des
       Reservebetriebs schon im Oktober ändern soll.
       
       „Ich rate dazu, nicht vor dem Vorliegen eines Gesetzentwurfs schon das
       Ergebnis des in dem Gesetz vorgesehenen Verfahrens zu verkünden“, sagte
       Jürgen Trittin – als Ex-Umweltminister einer der größten grünen
       Kritiker*innen von Laufzeitverlängerungen – am Donnerstag der taz. „Es
       könnte sonst der Eindruck der Voreingenommenheit entstehen.“ Trittin
       verwies darauf, dass es nicht nur an der Lage in Frankreich liege, ob
       deutsche Atomkraftwerke wirklich weiterhin gebraucht würden.
       
       Als das Wirtschaftsministerium im Sommer in einem Stresstest ausrechnen
       ließ, ob die Atomkraft länger gebraucht wird, rechnete es tatsächlich noch
       mehr Faktoren hinein. In den kalkulierten Extremszenarien waren nur wenige
       Kohlekraftwerke aus der Netzreserve an den Markt zurückgekehrt. Außerdem
       wurde davon ausgegangen, dass wegen niedriger Flusspegel zu wenig Kohle
       angeliefert werden könne und dass die Stromnetze zusätzlich belastet seien,
       weil sich zu viele Menschen elektrische Heizstrahler zulegten.
       
       Alle vier Kriterien tauchen auch in der Vereinbarung zum Reservebetrieb
       auf, die das Ministerium diese Woche mit den Kraftwerksbetreibern
       geschlossen hat.
       
       „Seriosität gebietet es, alle diese Kriterien einem gründlichen
       ‚Monitoring‘ – so die Eckpunkte – zu unterwerfen, anstatt auf der Basis von
       Annahmen vermeintliche Ergebnisse zu verkünden“, sagt Trittin jetzt.
       
       ## Nicht überzeugt
       
       Während einer Pressekonferenz am Dienstagabend hatte Habeck seine neue
       Lageeinschätzung vorgestellt. Die Grünen-Abgeordneten hatte er erst
       unmittelbar zuvor in einer Fraktionssitzung informiert. Dem Vernehmen
       fühlten sich viele der Anwesenden überrumpelt. Zur Begründung soll Habeck
       auch in der Fraktion nur auf die AKW-Ausfälle in Frankreich verwiesen haben
       und selbst seine Ausführungen dazu empfanden viele Abgeordnete nicht als
       überzeugend. Bis hinauf in den Fraktionsvorstand wird Habecks Atomkurs
       [2][ohnehin schon seit längerem kritisch gesehen].
       
       „Es ist richtig, dass Robert Habeck auf die schlechte Situation in den
       französischen Atomkraftwerken hinweist. Das zeigt, dass Atomkraft nicht
       zuverlässig ist“, sagt Jan-Niclas Gesenhues, der umweltpolitische Sprecher
       der Fraktion. „Ob der Streckbetrieb kommt oder nicht, muss dann entschieden
       werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Aus den jetzigen Szenarien
       folgt noch kein Automatismus, die Reserve zu ziehen.“ Das Gesetz und die
       Kriterien für die Einsatzreserve würden „im Parlament gemacht“.
       
       Aktuellen Planungen zufolge soll der Bundestag die nötigen
       Gesetzesänderungen in der dritten Oktoberwoche beschließen, unmittelbar
       nach dem Grünen-Parteitag. Bis dahin sind noch etliche Detailfragen zu
       klären. Es geht nicht nur darum, welche Kriterien für den Einsatz der
       Reserve im Gesetz festgeschrieben werden und wie präzise sie formuliert
       sein müssen. Hinzu kommt die Frage, wer zum Jahresende abschließend
       beurteilen darf, ob die Bedingungen eingetreten sind: Die Regierung oder
       das Parlament?
       
       „Wir sollten alle Kriterien aus dem Stresstest und klare, überprüfbare
       Parameter im Gesetz verankern“, sagt dazu der Haushaltspolitiker
       Sven-Christian Kindler. „Damit stellen wir klar: Die Reserve wird nur dann
       im äußersten Notfall genutzt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht
       ausreichen. Dass der Bundestag abschließend über den Einsatz der Reserve
       aktiv zustimmen muss, ist für mich ohnehin klar.“
       
       Die Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums sehen anders aus: Es hat
       schon Anfang September nach Ende des Stresstests einen Variante
       präsentiert, demzufolge die Regierung die Kraftwerke auf Vorschlag des
       Ministeriums per Verordnung zurück ans Netz bringen dürfte. Der Bundestag
       hätte nur ein Veto-Recht, müsste also aktiv widersprechen. Dass es für so
       einen Einspruch inner- oder außerhalb der Koalition eine Mehrheit gäbe, ist
       extrem unwahrscheinlich. Die Regierung würde sich in dieser Variante also
       eine weitere Parlamentsdebatte ersparen – und hätte bei der
       Entscheidungsfindung viel mehr freie Hand.
       
       29 Sep 2022
       
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   DIR Tobias Schulze
       
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