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       # taz.de -- Hartz-IV-Nachfolger: Wie viel Bürgergeld darf's sein?
       
       > Der Regelsatz soll 502 Euro betragen. Sozialverbände kritisieren das als
       > zu niedrig, der Handwerksverband als zu hoch.
       
   IMG Bild: Aktion „Hungern oder Frieren“ der Landesarmutskonferenz vor dem Finanzministerium Hannover
       
       Berlin taz | Der von Arbeitsminister [1][Hubertus Heil], SPD,
       vorgeschlagene Regelsatz für das neue Bürgergeld stößt auf Kritik. Die
       geplante Erhöhung um 50 Euro kritisieren Sozialverbände als zu niedrig. Der
       Handwerksverband wiederum kritisiert das Konzept und findet den von Heil
       vorgeschlagenen Betrag zu hoch. Der Regelsatz für das künftige Bürgergeld
       soll nach Plänen des Bundessozialministeriums für alleinstehende Erwachsene
       ab Januar 502 Euro im Monat betragen. Gegenwärtig erhalten sie 449 Euro.
       
       Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
       sagte am Montag: „Nach unseren Berechnungen würde ein [2][seriös
       berechneter Regelsatz] derzeit 678 Euro betragen.“ Schneider fordert die
       Erhöhung der Regelsätze um mindestens 200 Euro schon ab diesem Herbst.
       Außerdem sollten Stromkosten genauso derzeit schon die Heiz- und Mietkosten
       vom Jobcenter übernommen werden.
       
       Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für
       Wirtschaftsforschung fordert ebenfalls eine höhere Grundsicherung.
       Insbesondere in Krisenzeiten sei es essenziell, dass soziale Leistungen
       ausreichend und verlässlich sein müssten, so Fratzscher.
       
       [3][Helen Steinhaus], Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“ plädiert zudem
       für die Abschaffung der Sanktionen im Bürgergeld. Das Institut für Sozial-
       und Wirtschaftsforschung (INES) führte im Auftrag des Vereins eine Studie
       durch. Ein Ergebnis: Geldkürzungen bringen Menschen nicht nachhaltig in
       Arbeit, sondern haben einen einschüchternen Effekt und können sogar
       Krankheiten verursachen. Auch Steinhaus fordert zusätzlich zur Abschaffung
       der Sanktionen eine Erhöung der Regelsätze um mindestens 200 Euro: „Sonst
       ist es kein Bürgergeld, sondern Bürger-Hartz.“ In der Reform der
       Grundsicherung sind Regelsatzkürzungen von bis zu 30 Prozent Geldkürzungen
       enthalten, wenn auch erst nach einer halbjährigen Vertrauenszeit.
       
       ## Bürgergeld nur Hartz-IV plus Inflationsausgleich?
       
       Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter
       Wollseifer sieht in dem neuen Gesetz eine Demotivation für Geringverdiener.
       Viele fragten sich, warum sie morgens um 7 Uhr schon arbeiten sollten, wenn
       Bürgergeld-Bezieher fast das Gleiche bekämen, so Wollseifer gegenüber der
       Rheinischen Post.
       
       „Statt anderen öffentlich Ratschläge zu erteilen, sollte der
       Handwerksverband dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Branche für ihre
       gute Arbeit auch gute Löhne bekommen“, empfiehlt hingegen der
       Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jan Korte. Auch
       seine Partei fordert eine noch stärkere Erhöhung des Regelsatzes: „Das
       aktuell geplante,Bürgergeld' ist kaum etwas anderes als Hartz-IV plus
       Inflationsausgleich.“
       
       Das Bürgergeld soll am 1. Januar 2023 eingeführt werden. Durch das Kabinett
       geht der entsprechende Gesetzesentwurf voraussichtlich am Mittwoch. Neben
       der Regelsatzerhöhung sollen auch Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut
       werden, um Arbeitslose nachhaltig in Jobs vermitteln zu können. Sanktionen
       werden abgebaut, allerdings nicht ganz gestrichen. Innerhalb der Ampel
       hatte sich vor allem die FDP dafür ausgesprochen, die Möglichkeit zu
       Leistungskürzungen aufrechtzuerhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte
       in einem Urteil im Jahr 2019 zwar eine Reform angemahnt, aber Kürzungen um
       bis zu 30 Prozent für zulässig erklärt.
       
       „Die Sanktionen werden deutlich gesenkt, weit über die Vorgaben des
       Bundesverfassungsgerichts hinaus“ sagt Andreas Audretsch, für Sozialpolitik
       zuständiger Fraktionsvize der Grünen, über die Ampel-Pläne. „In den ersten
       sechs Monaten des Leistungsbezugs wird Vertrauen aufgebaut – folglich wird
       in dieser Zeit kaum noch sanktioniert. Da geht es erstmal darum, gemeinsam
       eine Perspektive zu entwickeln.“ In der darauf folgenden sogenannten
       „Kooperationszeit“ würden die Sanktionen gesenkt und gestaffelt.
       
       12 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
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