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       # taz.de -- Neuer Anlauf für Presseförderung
       
       > Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Lokalverleger hält
       > Presse-Subventionen für eine Übergangsphase für zulässig
       
   IMG Bild: Können digitale Medien die Zeitung im Briefkasten ersetzen?
       
       Von Christian Rath
       
       Es verstößt nicht gegen Grundgesetz und EU-Recht, wenn der Staat die
       morgendliche Zustellung von Tageszeitungen „für eine Übergangsphase“
       subventioniert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verbands
       Deutscher Lokalzeitungen (VdL), das Johannes Weberling, ein auf Medienrecht
       spezialisierter Anwalt, verfasst hat.
       
       Die Debatte über die Einführung einer finanziellen Presseförderung nimmt
       neue Fahrt auf. Anlass ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1.
       Oktober, die auch für Zeitungszusteller:innen gilt. Anders als bei
       der Einführung des Mindestlohns 2015 gab es diesmal keinen Aufschub für die
       Zeitungsverleger. Dies gefährde jedoch die Zeitungsversorgung vor allem im
       ländlichen Raum, so die Verleger, dort sei die morgendliche Zustellung von
       Zeitungen nicht mehr wirtschaftlich möglich.
       
       Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es dazu: „Wir wollen die
       flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen
       gewährleisten und prüfen, welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind.“
       
       Kanzler Olaf Scholz (SPD) sagte den Verlegern Anfang Juni bei einer
       VdL-Tagung: „Wir werden uns dafür einsetzen, den Lokaljournalismus und
       besonders die Lokalzeitungen zu schützen und die Rahmenbedingungen Ihrer
       Arbeit zu verbessern.“ Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe „aktuell“,
       welche Fördermöglichkeiten dazu geeignet sind.
       
       Tatsächlich hat das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) bereits Ende 2021
       ein Gutachten der von seinem Haus getragenen gemeinnützigen WIK Consult
       GmbH bestellt. Wann es vorliegt, konnte das Ministerium aber nicht sagen.
       Allerdings wird wohl am 27. September im Ministerium ein Branchendialog
       zum Thema Presseförderung stattfinden.
       
       Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2023 sind bislang noch keine
       Presse-Subventionen vorgesehen, doch die Verleger wollen das in den
       kommenden Wochen noch ändern, nicht zuletzt in Gesprächen mit den
       Abgeordneten des Haushaltsausschusses.
       
       Zur Begleitmusik gehört da natürlich auch das Gutachten von Johannes
       Weberling. Ohne unabhängige Medien sei die Demokratie gefährdet. Zuschüsse
       für Tageszeitungen seien daher verfassungsrechtlich zulässig, heißt es
       dort, solange damit keine „inhaltslenkende Wirkung“ verbunden ist. Auch
       beim EU-Beihilferecht sei entscheidend, dass Subventionen
       „diskriminierungsfrei“, also „nicht nach Meinungsinhalten differenziert“,
       erfolgen.
       
       Worauf Weberling jedoch nicht direkt eingeht, sind die die Vorwürfe von
       reinen Digitalmedien wie t-online.de oder Krautreporter. Sie kritisieren,
       dass die gezielte Förderung gedruckter Zeitungen sie nicht nur ausschließe,
       sondern sogar gezielt ihre Konkurrenz aufpäppele.
       
       An derartiger Kritik war ein erster Anlauf für Presse-Subventionen 2021
       gescheitert. Der Bundestag hatte bereits 220 Millionen Euro zur Verfügung
       gestellt und der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein
       Konzept zur Förderung der Digitalisierung von Printmedien vorgelegt, da zog
       die Bundespolitik im April 2021 die Reißleine, auch aus Angst vor
       langwierigen Gerichtsverfahren.
       
       Weberling betonte nun lediglich den Übergangscharakter von
       Presse-Subventionen. Für die Dauer nannte er aber unterschiedliche
       Kriterien. An einer Stelle wird ein Ende bereits 2025 und 2026 angedeutet,
       wenn flächendeckend Glasfaseranschlüsse und der neueste Mobilfunkstandard
       zur Verfügung stehen sollen. An anderer Stelle heißt es, die Förderung der
       morgendlichen Zustellung von Tageszeitungen solle so lange aufrechterhalten
       bleiben, bis „gleichwertige regionale und lokale
       journalistisch-redaktionell gestaltete Digitalangebote flächendeckend zur
       Verfügung stehen“.
       
       Doch würde dieses digitale Angebot genügen, wenn es viele Leser:innen
       einfach nicht wollen? Immerhin hat Weberling auch festgestellt: „Ein
       erheblicher Teil der Zeitungsleser ist nicht bereit, ein elektronisches
       Angebot als Ersatz für die gedruckte Zeitung zu akzeptieren.“
       
       13 Sep 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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