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       # taz.de -- Rechtsextremer Mord an CDU-Politiker: Lübcke-Urteil rechtskräftig
       
       > Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Stephan Ernst für den Mord an
       > Walter Lübcke lebenslang in Haft muss. Auch das Urteil gegen Markus H.
       > bleibt bestehen.
       
   IMG Bild: Lebenslange Haft: Der BGH bestätigt das Urteil gegen Stephan Ernst
       
       Karlsruhe rtr/dpa | Die Verurteilung des Neonazis Stephan Ernst wegen dem
       [1][Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke] zu lebenslanger
       Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am
       Mittwoch [2][das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt] gegen den
       Hauptangeklagten bestätigt. Auch das Urteil gegen den Mitangeklagten Markus
       H. wurde bestätigt. H. war lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen
       illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Mit den BGH-Urteilen ist der
       Mordprozess abgeschlossen. (AZ: 3 StR 359/21)
       
       Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von
       einer „fehlerfreien Beweiswürdigung“ des OLG – sowohl mit Blick auf die
       Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche.
       
       Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der heute 48-jährige Ernst
       den CDU-Politiker Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen
       Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe
       seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer
       Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen
       ausgesprochen hatte.
       
       Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene,
       verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen
       eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an
       Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.
       
       ## Angriff auf Iraker bleibt ungesühnt
       
       Die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft [3][hatten vor
       allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts moniert.] Aus
       ihrer Sicht spielte der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle
       bei dem Attentat. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in
       seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für
       einen direkten Mittäter. Sie und die Bundesanwaltschaft haben daher
       Revision eingelegt.
       
       Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wendeten sich
       gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft.
       
       Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf
       einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert
       und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält
       Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das
       Opfer trat ebenfalls als Nebenkläger auf.
       
       Lübcke war in der Nacht des 1. Juni 2019 in seinem Haus erschossen worden.
       Der Regierungspräsident saß gegen 23.20 Uhr auf seiner Terrasse, als sich
       nach den gerichtlichen Feststellungen Ernst, bewaffnet mit dem
       Trommelrevolver, anschlich und seinem arglosen Opfer in den Kopf schoss.
       
       25 Aug 2022
       
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