# taz.de -- Ermittlungsverfahren bleiben in Akten: Einmal verdächtig, immer verdächtig
> Wegen eines Fehlers bei der Hamburger Staatsanwaltschaft stehen bis zu
> 80.000 Migrant*innen fälschlich unter Verdacht.
IMG Bild: Sollten die Ermittlungen gegen Bakery Jatta je einstellt werden, dann vermutlich sehr diskret
Aus Fehlern lässt sich bekanntlich lernen. Während manche einen Fehler kein
zweites Mal machen würden, brauchen andere mehrere Anläufe. So zum Beispiel
die Hamburger Staatsanwaltschaft: Da gab es 80.000 Fälle, die sie darauf
hätten hinweisen können, dass es in ihrem Haus Übermittlungsschwierigkeiten
gibt.
Es gilt: Wann immer die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine Person ohne
deutsche Staatsangehörigkeit ein Strafverfahren einleitet, wird das
automatisch der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Schließlich sollen
alle möglichen Umstände in eine Aufenthaltsentscheidung einfließen.
Fair wäre nun, dass, wenn ein Verfahren eingestellt wird, die
Ausländerbehörde auch darüber eine Mitteilung bekäme. Andernfalls entstünde
fälschlicherweise der Eindruck, gegen die Person würde weiterhin ermittelt.
Und dieser Umstand kann ja durchaus einen negativen Einfluss auf den
Aufenthaltsentscheid haben. Doch bedauerlicherweise gibt es ein technisches
Problem in dem behördlichen Verwaltungssystem Mesta – schon seit Januar
2018. In sage und schreibe 80.000 Fällen hat daher die Information, dass
die Verfahren eingestellt wurden, die Ausländerbehörde nicht erreicht.
„Die Nichtmitteilung kommt einer Kriminalisierung von etwa 80.000
Migrant*innen gleich“, findet Carola Ensslen, flüchtlingspolitische
Sprecherin der Hamburger Linksfraktion. Sie gehe davon aus, dass der Fehler
der Staatsanwaltschaft die Verfahren der Betroffenen durchaus beeinflusst
habe. Manche seien vielleicht sogar deshalb abgeschoben worden.
Gut, dass der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage Ensslens Rede und
Antwort steht: Die Mitteilungen über Verfahrenseinstellungen seien
„versehentlich nicht nachgepflegt“ worden. Zweifellos habe es jedoch keine
„falschen Entscheidungen gegeben“ – schließlich hätten sich die jeweiligen
Sachbearbeiter*innen stets und bei jedem Fall persönlich erkundigt, ob das
verhältnismäßig lang andauernde Verfahren noch laufe. Also 80.000-mal
nachgefragt, um explizit zu sein.
Das hält Carola Ensslen für „ausgeschlossen“. Sie fordert eine Überprüfung
aller vorliegenden Fälle, denn das sei an dieser Stelle aus
rechtsstaatlicher Perspektive geboten. Auf taz- Nachfrage, ob die
betreffenden Fälle erneut geprüft werden, kommt vom Hamburger Amt für
Migration ein entschiedenes „Nein“. Auch die Frage, wie viele dieser 80.000
Fälle schließlich ausreisepflichtig wurden, bleibt unbeantwortet.
Und auch diese Frage müssten die beteiligten Behörden sich stellen: Musste
wirklich 80.000-mal das Gleiche passieren, um den Fehler im System zu
finden?
6 Sep 2022
## AUTOREN
DIR Emma Philipp
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