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       # taz.de -- Mahnwache gegen Abtreibungen: Protestbann vor Pro Familia gekippt
       
       > Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erlaubt Abtreibungsgegner:innen
       > Demos vor einer Pforzheimer Beratungsstelle – nicht aber „in nächster
       > Nähe“.
       
   IMG Bild: Immer sonntags demonstrieren Abtreibungsgegnerinnen in Augsburg
       
       Freiburg taz | Eine 40-tägige Mahnwache von Abtreibungsgegner:innen
       gegenüber einer [1][Pro Familia-Beratungsstelle] hätte nicht verboten
       werden dürfen. Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
       Baden-Württemberg. Nur „in nächster Nähe“ seien die Rechte
       abtreibungswilliger Frauen bedroht.
       
       Anfang 2019 wollte die Bewegung „40 Days for Life“ gegenüber der
       Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle von Pro Familia in Pforzheim eine
       40-tägige Mahnwache mit Gebeten und Plakaten durchführen. Die katholische
       Gruppierung kommt ursprünglich [2][aus den USA] und ist inzwischen weltweit
       aktiv.
       
       Doch die Stadt Pforzheim sprach damals eine weitreichende Auflage aus.
       Während der Öffnungszeiten von Pro Familia dürfe die Mahnwache nicht in
       Sicht- und Rufweite der Beratungsstelle stattfinden. Die Mahnwache sei am
       geplanten Ort eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, so die Stadt,
       weil sie die Persönlichkeitsrechte der Schwangeren verletze, die sich vor
       einer [3][Abtreibung] beraten lassen müssen. Pro Familia sei die einzige
       nicht-konfessionelle Beratungsstelle in Pforzheim.
       
       Der geplante Versammlungsort direkt gegenüber dem Pro Familia-Gebäude sei
       darauf ausgerichtet, die betroffenen Frauen einer „Anprangerung und
       Stigmatisierung“ auszusetzen. Bei der letzten Mahnwache von „40 Days for
       Life“ in Pforzheim seien Besucher:innen der Beratungsstelle bedrängt,
       belästigt und eingeschüchtert worden.
       
       ## „Spießrutenlauf“ bleibt verboten
       
       Die Abtreibungsgegner:innen bestritten in ihrer Klage, dass sie
       Frauen ansprechen oder Informationsmaterial verteilen. Sie wollten nur
       beten. Böse Blicke seien nicht verboten. Es gebe keine Bannmeile für Pro
       Familia-Einrichtungen. Eine Mahnwache in 100 Meter Entfernung zur
       Beratungsstelle nehme ihr die beabsichtigte Wirkung.
       
       Beim Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hatten die selbsternannen
       Lebensschützer:innen keinen Erfolg. 2019 scheiterte ein Eilantrag.
       2021 bestätigte das VG auch in der Hauptsache das Verbot der
       „blockadertigen Versammlung“ vor der Beratungsstelle.
       
       Der VGH in Mannheim entschied nun aber anders. Zwar sei es richtig, dass
       Abtreibungsgegner:innen den schwangeren Frauen nicht ihre Meinung
       aufdrängen dürfen; ein „Spießrutenlaufen“ sei nicht zulässig.
       
       Die geplante Mahnwache wäre jedoch durch eine vierspurige Straße von der
       Pro Familia-Beratungsstelle getrennt gewesen. Es sei nicht ausreichend
       belegt, so der VGH, dass es dabei zu „unausweichlichen“ Situationen
       gekommen wäre und die Mahnwachen-Teilnehmer:innen den Schwangeren „direkt
       ins Gesicht“ hätten sehen können. Auch dem Anblick der „als vorwurfsvoll
       empfundenen Plakate“ und dem Anhören der Gebete und Gesänge wären die
       Frauen wohl nicht „aus nächster Nähe“ ausgesetzt gewesen.
       
       Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene heißt es:
       „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und
       Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“
       Konkrete Vorschläge der Bundesregierung sind noch nicht bekannt. (Az.: 1 S
       3575/21)
       
       31 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /Nach-Abtreibungsurteil-in-den-USA/!5868788
   DIR [3] /Schwerpunkt-Abtreibung/!t5008434
       
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   DIR Christian Rath
       
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