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       # taz.de -- Scholz und Cum-Ex: Vorgänger belastet Tschentscher
       
       > Der Hamburger Ex-Finanzsenator Peiner (CDU) behauptet, er wäre mit
       > Steuersachen anders umgegangen als sein Nachfolger. Neues zum
       > „teuflischen Plan“.
       
   IMG Bild: Götz Wiese (CDU) und Norbert Hackbusch (Die Linke) im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss
       
       Hamburg taz | Dass sich der ehemalige Hamburger Finanzsenator Peter
       Tschentscher (SPD) über den Cum-Ex-Steuerfall Warburg informieren ließ, hat
       einer seiner Vorgänger jetzt als „Beginn einer Einflussnahme“ bezeichnet.
       „Wenn über den Finanzsenator etwas in den Apparat eingespeist wird, dann
       macht sich die Verwaltung Gedanken“, sagte Wolfgang Peiner (CDU), der von
       2001 bis 2006 Finanzsenator der Hansestadt war, am Donnerstag vor dem
       Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. „Es setzt die
       Besorgnis der Befangenheit ein.“
       
       Damit hat der ehemalige Senator die Frage des Untersuchungsausschusses, ob
       Senat und Steuerverwaltung zum Nachteil der Hamburger Einfluss auf ein
       Steuerverfahren genommen haben, zwar nicht im Einzelfall, aber
       grundsätzlich bejaht. Das schlägt auch zurück auf den damaligen
       Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
       
       [1][Tschentscher hatte bei seiner Befragung im Ausschuss] zwar eingeräumt,
       er habe sich als Chef der Finanzbehörde über den Fall berichten lassen; die
       Entscheidung habe er aber den Experten des Finanzamtes und der
       Finanzbehörde überlassen. „In steuerliche Entscheidungen der Finanzämter
       wurde ich nicht eingebunden, in besonderen Fällen aber informiert“, sagte
       er.
       
       Gegenstand des Untersuchungsausschusses sind Cum-Ex-Geschäfte der Hamburger
       Privatbank MM Warburg, von denen sich inzwischen herausgestellt hat, dass
       sie rechtswidrig waren. Bei den Geschäften wurden Aktien so gehandelt, dass
       sich die Beteiligten eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach
       erstatten lassen konnten – ein schlichter Griff in die Staatskasse.
       
       ## Zum Rückfordern gezwungen
       
       [2][Der Ausschuss untersucht, warum die Hamburger Finanzverwaltung 2016 und
       2017 Steuererstattungen aus solchen Geschäften nicht zurückforderte
       wollte], sondern in Kauf nahm, dass die Forderungen verjährten. 2016
       verjährte eine Forderung von 47 Millionen Euro tatsächlich, 2017 zwang das
       Bundesfinanzministerium die Hamburger, 43 Millionen Euro einzutreiben.
       Inzwischen hat die Bank 177 Millionen Euro zurückgezahlt.
       
       Ex-Senator Peiner schilderte, dass er vor vielen Jahren einmal von dem
       Miteigentümer der Warburg-Bank Christian Olearius gefragt worden sei, ob er
       sich bei einem steuerlichen Problem Rat von der Politik holen sollte. „Mein
       Rat war: auf keinen Fall“, sagte Peiner. „In dem Moment, in dem sie
       erkennen, dass es sich um eine Steuerangelegenheit handelt, müssen sie das
       Gespräch beenden.“
       
       Peiner wollte zwar nicht ausschließen, dass er selbst ein Schreiben eines
       Steuerpflichtigen in den Behördenapparat gereicht habe. Das wisse er nicht
       mehr. „Aber ich hatte meine Prinzipien“, sagte Peiner. Es sei die Sache des
       Staatsrates, sich mit solchen Schreiben zu befassen. Der Senator
       repräsentiere die politische Ebene, die sich da nicht einmischen dürfe, der
       Staatsrat leite die Verwaltung. Allerdings sind die Staatsräte politische
       Beamte.
       
       Im [3][Warburg-Fall hatte der damalige Finanzsenator Tschentscher ein
       Argumentationsschreiben der Bank in seine Behörde gegeben] mit der Bitte,
       ihn auf dem Laufenden zu halten. Die Bank hatte das Papier auf Empfehlung
       von Bürgermeister Scholz an Tschentscher geschickt. Dabei lag das Schreiben
       dem zuständigen Finanzamt für Großunternehmen längst vor.
       
       ## Referentin fühlt sich unbeeinflusst
       
       Eine Referentin der Finanzbehörde, bei der das Schreiben landete, sagte bei
       ihrer Vernehmung am Donnerstag: „ Ich habe mich davon nicht angesprochen
       gefühlt“. SPD-Obmann Milan Pein hakte nach: „Wenn der Senator um Sachstand
       bittet, will er doch was?“ Er wolle informiert werden, antwortete die
       Referentin. „Er hat nicht gesagt: Entscheide so oder so!“ Allerdings sei
       das auch der einzige derartige Fall außerhalb des Beschwerdemanagements
       gewesen, der ihr untergekommen sei.
       
       Die Ausschusssitzung war ein [4][schräges Licht auf eine entscheidende
       Sitzung in der Finanzbehörde am 17. November 2016]. Dort wurde eine
       29-seitige Ausarbeitung der Sachgebietsleiterin Daniela P. diskutiert, die
       zu dem Schluss kam, das Geld solle von Warburg zurückgefordert werden. Am
       Ende kam die Runde aber zu dem Schluss, nicht zurückzufordern. Warum, das
       ist und bleibt rätselhaft.
       
       Die Schlüsselrolle auch in der Sitzung scheint P. gespielt zu haben, die
       ein Gespräch mit eine Kölner Staatsanwalt einführte. Der habe darauf
       hingewiesen, dass der Sachverhalt noch nicht ausermittelt sei und die
       Steuern im Zweifel noch in einem Strafverfahren zurückgeholt werden
       könnten. Das war damals noch nicht die Rechtslage, hat aber offenbar keiner
       aus der Runde überprüft. Ebenfalls nicht überprüft worden zu sein scheint,
       ob die Bank durch die Rückforderung in ihrer Existenz bedroht gewesen wäre.
       
       P. scheint ausgeführt zu haben, dass sich seit Abfassung ihres Papiers
       sechs Wochen zuvor neue Erkenntnisse ergeben hätten, die gegen eine
       Rückforderungen sprächen. Das Anlagenkonvolut, das sie mitlieferte, deutete
       nach Auffassung von Ausschussmitgliedern aber in die entgegengesetzte
       Richtung.
       
       ## Der „teuflische Plan“
       
       Nur hat den Ordner, wie es sich nach den Zeugenaussagen darstellt, keiner
       vorher gelesen oder Schlüsse daraus in die Runde eingebracht. In dem
       Gespräch habe es nur Zweifel an der bisherigen Argumentation gegeben, sagte
       die inzwischen pensionierte Leiterin des Finanzamtes für Großunternehmen,
       „bis ich irgendwann sagte: Sollen wir es lieber lassen?“
       
       Dieser Satz könne am ehesten zu einem von der Staatsanwaltschaft
       beschlagnahmten Chat P.s mit anderen Verwaltungsmitarbeitern gehören. Darin
       äußerte sich P. nach der Sitzung gegenüber einer Kollegin erfreut darüber,
       dass ihr „teuflischer Plan“ aufgegangen sei. Zudem bezeichnete P. zwei
       Kollegen aus der Finanzbehörde als „Totalausfälle“ und das Bundesminsterium
       der Finanzen als „doof“. Allerdings sei ihr ein teuflischer Plan nicht
       bekannt, sagte die Finanzamtschefin.
       
       12 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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