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       # taz.de -- Hohe Preise für Einkauf in Haft: Inflation erreicht Gefängnisse
       
       > In Sachsens Haftanstalten wurden die Lebensmittelpreise bis zu 120
       > Prozent erhöht. Die Linken-Abgeordnete Nagel fordert höhere Sätze für
       > Verpflegung.
       
   IMG Bild: Zwischen Gewürzen und Salzstangen: Ein Justizbeamter durchsucht einen Haftraum
       
       Berlin taz | Die Inflation hat auch die Gefängnisse erreicht, wie die
       Antwort auf eine schriftliche Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten
       Juliane Nagel (Linke) ergibt. Sie liegt der taz vor. Demnach hat die Massak
       GmbH in den sächsischen Gefängnissen bereits zum 1. Mai die Preise erhöht –
       zum Teil um 120 Prozent. Gefangene können bei Massak nicht nur Lebensmittel
       und Pflegeprodukte wie Shampoo kaufen, sondern auch zahlreiche andere
       Produkte, etwa Zeitschriften und Rasierapparate. Nagel fordert nun eine
       Anhebung der Verpflegungssätze auf das Niveau der Sätze in Krankenhäusern
       sowie höhere Löhne für Arbeit in Haftanstalten.
       
       „Besonders betroffen von einer Preiserhöhung sind Produkte des täglichen
       Bedarfs sowie Lebensmittel“, heißt es in der Antwort des sächsischen
       Justizministeriums unter Ministerin Katja Meier (Grüne). „Die
       Preiserhöhungen bewegen sich [1][inflationsbedingt] zwischen fünf Prozent
       (Kaffee Rondo) und 120 Prozent (Sonnenblumenöl).“ Nach der Preiserhöhung
       seien in den meisten Justizvollzugsanstalten bereits Preisvergleiche mit
       dem örtlichen Einzelhandel durchgeführt worden, berichtet das Ministerium.
       Wie diese ausfielen, wird nicht mitgeteilt.
       
       Im Juli wurden noch einmal Preise erhöht, wie aus Angebotslisten der Firma
       Massak hervorgeht, die der taz vorliegen. Das betraf unter anderem
       Toastbrot und H-Milch, deren Preis um rund 15 Prozent stieg.
       
       Nagel fragte auch die aktuellen Verpflegungssätze in den sächsischen JVAen
       ab. Die betragen der Antwort zufolge zwischen 2,79 Euro in Bautzen und 5,17
       Euro in Zeithein. Daraus ergibt sich ein Durchschnitt von 3,24 Euro – weit
       weniger als das, was für Empfänger*innen von Transferleistungen („Hartz
       IV“) vorgesehen ist. Nagel fordert eine Angleichung an die
       Verpflegungssätze in Krankenhäusern. Die liegen der Antwort des
       Justizministeriums zufolge bei durchschnittlich 7,67 Euro.
       
       „Gefangene müssen ordentlich versorgt werden. Das ist angesichts der
       steigenden Preise für Lebensmittel mit den sowieso viel zu niedrigen
       Verpflegungssätzen objektiv nicht möglich – in Krankenhäusern ist dieser
       Satz doppelt so hoch“, sagte Nagel. Laut Justizministerium wird der
       Verpflegungssatz vorab festgelegt und könne nicht „unterjährig“ angepasst
       werden. Allerdings sei aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise eine
       Erhöhung für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereits eingeplant.
       
       Die Abgeordnete forderte darüber hinaus, die „viel zu niedrige Vergütung
       für arbeitende Gefangene“ zu erhöhen. „Zirka 2.000 der 3.500 Gefangenen in
       den sächsischen JVAen gehen einer Erwerbstätigkeit nach, bekommen dafür
       einen Hungerlohn von maximal 2,15 Euro pro Stunde und sind nicht einmal in
       die gesetzliche Rentenversicherung inkludiert.“
       
       Sachsen plane keine Erhöhung der Vergütung oder des Taschengeldes von
       Gefangenen, heißt es in der Antwort zur Kleinen Anfrage. Allerdings sei „zu
       erwarten, dass sich aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und
       der zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen die Bezugsgröße für das Jahr 2023,
       spätestens aber 2024, erhöhen und somit auch die Höhe der Vergütung und des
       Taschengeldes steigen wird.“
       
       Darüber hinaus [2][befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht mit
       zwei Klagen] von Gefangenen gegen die Höhe der Vergütung, weil sie nicht
       dem Resozialisierungsgebot entspreche. Die Entscheidung wird im Herbst
       erwartet.
       
       Die taz hatte Anfang August eine [3][Recherche zu Einkaufspreisen und
       Verpflegungssätzen in Gefängnissen] deutschlandweit veröffentlicht. Darauf
       Bezug nehmend, sagte Nagel: „Auf den Prüfstand muss auch die Zusammenarbeit
       mit dem Unternehmen Massak.“ Der Anstaltskaufmann versorgt neun von zehn
       JVAen in Sachsen und die meisten Gefängnisse in Deutschland. „Massak ist
       auch bundesweit Monopolist und muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit
       überteuerten Produkten an den Gefangenen zu verdienen.“ Das widerspreche
       der Prämisse, dass Produkte zu marktgerechten Preisen angeboten werden
       müssen.
       
       Nagel schlägt vor, stattdessen mit dem lokalen Einzelhandel zu kooperieren.
       Zudem solle das Justizministerium die Kosten für Lieferung und Verteilung
       der Einkäufe übernehmen.
       
       10 Aug 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Johanna Treblin
       
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