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       # taz.de -- Uhrmacherhäusl-Prozess in München: Hohe Geldstrafe für Abriss
       
       > Ein Münchner hatte 2017 sein eigenes denkmalgeschütztes Gebäude zerstören
       > lassen. Dafür muss er nun mehr als 130.000 Euro Strafe zahlen.
       
   IMG Bild: Protest an der Häuserlücke, wo bis 2017 das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl gestanden hat
       
       München taz | Im Prozess um den Abriss des [1][denkmalgeschützten
       Uhrmacherhäusls im Münchner Stadtteil Giesing] ist das Urteil gesprochen:
       Nach Auffassung des Amtsgerichts hat der Besitzer Andreas S. einen
       Bauunternehmer beauftragt, sein eigenes Haus zu zerstören – um auf dem
       Grund einen lukrativen Neubau zu errichten.
       
       Dies wird als gemeinschädliche Sachbeschädigung angesehen. Zudem hält es
       das Gericht für erwiesen, dass S. die letzten verbliebenen Bewohner, eine
       Familie mit einem Kind, kalt entmietet und auf die Straße gesetzt hat. Das
       Gericht verurteilte Andreas S. deshalb zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro
       und den Bauunternehmer zu 4.400 Euro.
       
       Der Fall hatte in München und darüber hinaus für große Aufmerksamkeit
       gesorgt, schien er doch ein besonders brutales Beispiel dafür zu sein,
       [2][wie sich Immobilienhaie] auf dem extrem teuren Wohnungsmarkt verhalten.
       
       ## „Kriminelle Energie“
       
       In seiner Urteilsbegründung nahm Richter Martin Schellhase kein Blatt vor
       den Mund und kritisierte den 44-jährigen S., der einen Handwerksbetrieb im
       Münchner Umland führt, auf harte Weise. S. habe eine „[3][äußerst
       kriminelle Energie“] an den Tag gelegt und mit der Entmietung auch eine
       „Gesundheitsgefährdung“ der Familie in Kauf genommen.
       
       Fotos aus dem Haus, in dem S. den Strom und damit auch die Elektroheizung
       abgestellt hatte, hätten das Treppenhaus als einen „Eisschrank“ aus
       gefrorenem Wasser gezeigt. „Die Familie war im tiefsten Winter vier Tage
       obdachlos.“ Dies ist für Schellhase „schlichtweg unanständig und
       menschenverachtend“.
       
       S. hatte das rund 180 Jahre alte sanierungsbedürftige Baudenkmal 2016 laut
       Anklage für 650.000 Euro gekauft. Einst hatte in der Oberen Grasstraße 1
       ein Uhrmacher gelebt und gearbeitet, deshalb der Name. Als die Mieter
       rausgeekelt waren, kam am 31. August 2017 ein Bagger und riss ein Loch in
       die Fassade.
       
       Anwohner stellten sich in den Weg und verhinderten weiteres, die Polizei
       brachte Absperrband an. Tags darauf jedoch erschien erneut ein Fahrer im
       Bagger und war erfolgreicher: [4][Innerhalb von 15 Minuten wurde das Haus
       fast völlig niedergerissen.]
       
       ## Orignaltreuer Wiederaufbau
       
       Daraufhin gründete sich der Verein „Heimat Giesing“, der bis heute Aktionen
       und Mahnwachen abhält und den originalgetreuen Wiederaufbau des Hauses
       verlangt. Diesen hat die Stadt dem Besitzer Andreas S. auch auferlegt, laut
       [5][Oberbürgermeister Dieter Reiter] (SPD) soll er unter keinen Umständen
       nicht doch noch Profit aus seiner Tat ziehen können.
       
       Der völlig anderen Version der Verteidiger, die Freispruch gefordert
       hatten, folgte das Gericht in keinster Weise. Sie hatten von einem Abriss
       „aus Versehen“ gesprochen. S. habe durchaus sanieren wollen. Der Bagger sei
       fälschlicherweise nicht zu einer Baustelle nach Neuenstein bei Schwäbisch
       Hall, sondern ans Uhrmacherhäusl gebracht worden.
       
       Der Bauunternehmer habe sich an diesem Tag in einem psychischen
       Ausnahmezustand befunden wegen Eheproblemen und einem Drohanruf aus seiner
       türkischen Heimat. So habe er in einer „Kurzschlusshandlung“ das Haus
       abgerissen.
       
       Richter Schellhase zerlegte in seiner Begründung diese abenteuerlich
       wirkende Konstruktion. „Das Elend begann mit einer Lüge und das Drama
       endete mit einer Lüge“, sagte er. So habe Andreas S. schon nach dem Kauf
       des Hauses die Mieter mit einer gelogenen Eigenbedarfskündigung loswerden
       wollen. Er habe nicht, wie behauptet, mit Partnerin und Kind nach Giesing
       ziehen wollen – denn das Paar war längst getrennt, die Frau lebte mit dem
       Kind woanders.
       
       Für die angebliche Sanierung sei keinerlei Baumaterial bestellt gewesen, so
       der Richter. Auch stimme die Bagger-Geschichte nicht: In Neuenstein sei zu
       diesem Zeitpunkt keine Baumaschine mehr benötigt worden, da das dortige
       Haus längst abgerissen war.
       
       ## Zeuge packte aus
       
       Vor allem aber schenkte das Gericht dem Hauptbelastungszeugen Sebastian O.,
       im Wesentlichen Glauben. O. war einst bei S. beschäftigt. Als Zeuge sagte
       er aus, dass er beim Uhrmacherhäusl „mehr oder weniger die rechte Hand“
       seines Chefs gewesen sei. Ihm und auch in der Firma allgemein sei bekannt
       gewesen, dass S. das Gebäude einreißen wollte. Er plante, so S. in seiner
       Aussage, dort mehrstöckig zu bauen: „Er wollte das Maximalste raushauen.“
       
       Angelika Luible-Gariboldi von „Heimat Giesing“ zeigte sich zufrieden mit
       dem Urteil: „Das Gericht hat die Märchen von S. nicht geglaubt.“ Die
       Verteidigung kann Rechtsmittel einlegen. Der verurteilte Andreas S. verließ
       noch während der Urteilsbegründung als Erster den Gerichtssaal. Er musste
       zum Flieger in den Urlaub.
       
       29 Jul 2022
       
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