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       # taz.de -- Andreas Speit Der rechte Rand: Warum für den Verfassungsschutz Querdenken nicht einfach rechts ist
       
       Party und Protest: In Hamburg ist die „Querdenken“- und
       Corona-Leugnenden-Bewegung weiter aktiv. Eine Mobilisierung zu großen
       Aktionen scheint ihr an der Elbe zwar gegenwärtig nicht mehr zu gelingen,
       doch kleine Aktionen finden weiter statt. Für dieses Wochenende wird in
       Telegram-Kanälen gleich zu zwei Demonstrationen aufgerufen, in den
       Stadtteilen Poppenbüttel und Harburg. Die beiden Demos haben dasselbe
       Motto: „Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“. 
       
       Erneut warnt der Hamburger Verfassungsschutz (LfV) vor der Teilnahme. Seit
       einem Jahr beobachtet er die Bewegung unterm Stichwort „Delegitimierer des
       Staates“. Den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
       des Staates“ hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im April
       vergangenen Jahres eingerichtet. Landesämter und -behörden nahmen die
       Bezeichnung auf. In Politik und Medien gab es daran fast keine Kritik. Ein
       Motiv könnte sein, dass sowohl Politiker:innen als auch
       Journalist:innen begrüßen, dass das BfV schnell auf die sich
       radikalisierende Bewegung reagiert und die Zuständigen nicht erst nach
       Jahren zu einer bundesweit einheitlichen Bewertung und Beobachtung
       abstimmt, wie im Fall der Reichsideologiebewegung. Die beobachtete der VS
       erst seit 2016, nachdem in Bayern ein Reichsbürger einen Polizeibeamten
       erschossen hatte. 
       
       Die Vorhaltung der „Delegitimierung des Staates“ könnten die Geheimdienste
       jedoch auch gegenüber anderen Bewegungen erheben, die die bestehenden
       Verhältnisse hinterfragen und Veränderungen anstreben. Versucht hat das BfV
       noch, den Phänomenbereich für alle VS-Strukturen etwas einzugrenzen – und
       offenbart dabei die Problematik der Extremismustheorie: Auf seiner Website
       führt das Bundesamt als Charakteristikum etwa an, dass in der Szene
       „Verschwörungstheorien“ verbreitet werden, in denen die „fundamentale
       Ablehnung des Staates und seiner Repräsentanten zutage“ trete, diese sei
       durch „antisemitische Ressentiments“ geprägt. Weitere Charakteristika seien
       die Bedrohung von Politiker:innen sowie die Zustimmung bei Gewalt- und
       Tötungsszenarien. Vor allem in den sozialen Medien, wo auch ein
       „Systemsturz“ diskutiert werde. 
       
       Diese Merkmale hat die Bewegung aber nicht exklusiv, sie kennzeichnen
       ebenso den Rechtsextremismus. Der Verfassungsschutz betont denn auch, dass
       über Verschwörungserzählungen „eine Brücke zu Rechtsextremisten sowie
       ‚Reichsbürgern‘“ geschlagen wird. Warum aber dann ein neuer
       Phänomenbereich? Das Dilemma für die Verfassungsschützer*innen ist,
       dass sie diese Bewegung nicht als rechtsextrem einstufen können, weil sie
       dann einräumen würden, dass sich ein neues rechtsextremes Milieu aus der
       Mitte der Gesellschaft etabliert hat. Doch in der Logik der
       Extremismustheorie kann nicht sein, was nicht sein darf: ein Extremismus
       aus der Mitte, dessen Personal eben keine rechte Vita hat.
       
       11 Aug 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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