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       # taz.de -- Bedrohte Rechtsstaatlichkeit unter Orbán: EU-Kommission verklagt Ungarn
       
       > Wegen gleich zwei mutmaßlicher Verstöße muss sich Budapest vor dem EuGH
       > verantworten. Es geht um das umstrittene Homosexuellen-Gesetz und
       > Pressefreiheit.
       
   IMG Bild: Das Logo des oppositionellen Radiosenders „Klubradio“ in den Redaktionsräumen in Budapest
       
       Brüssel dpa | Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße
       gegen EU-Recht gleich zwei Mal vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei geht
       es zum einen um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über
       Homosexualität und Transsexualität, wie die Behörde am Freitag in Brüssel
       mitteilte. Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden
       gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio.
       
       Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der
       Staatengemeinschaft. Sollte Ungarn sich nicht an die nun zu erwartenden
       EuGH-Urteile halten, drohen hohe Geldstrafen. Kritiker werfen dem
       rechtsnationalen Regierungschef [1][Viktor Orbán] schon lange vor, neben
       den Rechten von Minderheiten auch demokratische Institutionen und die
       Pressefreiheit auszuhöhlen, sich die Justiz Untertan gemacht zu haben und
       Ressentiments gegen Ausländer zu schüren.
       
       Das [2][Homosexuellen-Gesetz] hatte Orbán schon im vergangenen Jahr
       heftigen Gegenwind in der EU beschert. „Dieses ungarische Gesetz ist eine
       Schande“, sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen damals. Der
       niederländische Regierungschef Mark Rutte machte deutlich, dass er für
       Ungarn keinen Platz mehr in der EU sieht, wenn die Regierung in Budapest so
       weitermacht.
       
       Das Gesetz trat im Juli 2021 in Kraft. Es verbietet Publikationen, die
       Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen.
       Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil
       einer Normalität erscheinen. Orbán selbst wies jede Kritik an den neuen
       Regeln zurück – und behauptete, er verteidige vielmehr die Rechte von
       Homosexuellen.
       
       ## Seit Amtsantritt war das Klubradio Repressionen ausgesetzt
       
       Die EU-Kommission ist jedoch vielmehr der Ansicht, dass das Gesetz unter
       anderem Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und
       Geschlechtsidentität diskriminiert sowie gegen Grundrechte und EU-Werte
       verstößt. Deshalb leitete die Behörde vor genau einem Jahr ein sogenanntes
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest räumte die Bedenken
       derweil jedoch nicht aus.
       
       Gleiches gilt für das Vorgehen gegen das [3][Klubradio], den wohl letzten
       professionellen unabhängigen Radiosender des Landes. Der Sender musste im
       Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen, weil die regierungsabhängige
       Medienbehörde die Sendelizenz nicht verlängert hatte. Seit dem Amtsantritt
       des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Orbán 2010 war der private Sender
       regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter anderen
       durfte er vor dem Lizenz-Entzug nur noch im Großraum Budapest senden.
       Derzeit verbreitet das Klubradio sein Programm nur noch über das Internet –
       allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.
       
       Die EU-Kommission begründete die EuGH-Klage am Freitag damit, dass Ungarn
       die Regeln zur Verlängerung der Sendefrequenz in einer unangemessenen und
       diskriminierenden Weise angewendet habe.
       
       15 Jul 2022
       
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