URI:
       # taz.de -- Schöff*innenwahl 2023: „Es gibt Grund zur Sorge“
       
       > Ab nächstem Jahr werden wieder Schöff*innen gewählt. Die AfD sorgt
       > dafür, dass immer mehr Rechte in dieses Amt kommen, sagt der Jurist
       > Joachim Wagner.
       
   IMG Bild: Schöff*innen tragen keine Roben
       
       taz am wochenende: Herr Wagner, können Sie einmal skizzieren, welche Stufen
       durchlaufen werden müssen, um Schöff*in oder ehrenamtliche*r
       Richter*in zu werden? 
       
       Joachim Wagner: Die Wahl erfolgt in zwei Stufen. In der ersten werden
       Vorschlagslisten für das Ehrenamt von Gemeinden und Stadträten erstellt,
       die dann an Gerichte weitergeleitet werden. In der zweiten Stufe
       entscheiden dann die Richterwahlausschüsse an den jeweiligen Gerichten über
       die endgültige Auswahl der Schöff*innen und ehrenamtlichen
       Richter*innen aus den Listen. Solche Ausschüsse werden an allen
       Gerichten vor den Wahlen gebildet, sofern sie mit Schöff*innen oder
       ehrenamtlichen Richter*innen besetzt sind. Für beide Wahlinstanzen ist
       für die Ernennung eine Zweidrittelmehrheit vonnöten.
       
       Das klingt eigentlich simpel. Sie beschreiben jedoch in Ihrem Buch „Rechte
       Richter“, dass dieses System defekt sei. Was ist damit gemeint? 
       
       Es gibt viele Probleme. Einerseits sind weniger Bürger*innen als
       erforderlich bereit, dieses Ehrenamt freiwillig zu übernehmen. Sie müssen
       zwangsverpflichtet werden. Zum anderen ist es festgeschrieben, dass die
       Wahl der Schöff*innen unpolitisch zu erfolgen hat. Diese Annahme ist seit
       den letzten Schöffenwahlen 2018 eine Illusion.
       
       Warum? 
       
       Seit dem Erstarken der AfD ist ihr Einfluss auf kommunaler Ebene gestiegen.
       Wie andere rechte Parteien in der Vergangenheit versucht auch die AfD,
       Mitglieder und Sympathisant*innen zu ermuntern, sich für das Ehrenamt
       als Schöff*in oder ehrenamtliche Richter*in zu bewerben. In den
       Kommunalparlamenten einiger Bundesländer haben insbesondere SPD, Linke und
       Grüne Bewerber auf dem AfD-Ticket bei Schöffenwahlen 2018 verhindert.
       Dadurch sind die Schöffenwahlen zu einem Politikum mutiert. Das dritte
       Problem bei der Schöffenwahl liegt in Großstädten. Dort ist es für die
       Wahlausschüsse auf der zweiten Stufe in der Regel unmöglich, Personen aus
       politisch problematischen Spektren zu erkennen. Dadurch wird die Wahl zum
       Blindflug.
       
       Nach dieser Erläuterung scheint das Wahlsystem doch sehr demokratisch
       vonstatten zu gehen. So besitzen beide Instanzen eine Kontrollfunktion, um
       zu verhindern, dass rechtsextreme Personen an das Amt kommen, oder? 
       
       Die Gerichte sowie das Gerichtsverfassungsgesetz sind darauf bedacht, dass
       diese Wahlen unpolitisch stattfinden. Zweidrittelmehrheiten für jeden
       Bewerber auf beiden Stufen sollen dies gewährleisten. Zudem werden beim
       Abfragen persönlicher Daten Parteimitgliedschaften absichtlich nicht
       erhoben. Diese Rechtslage verhindert eine effektive Kontrolle.
       
       Welche Rolle und damit einhergehende Macht besitzen ehrenamtliche
       Richter:innen? 
       
       Rechte Parteien und Gruppen versuchen seit Jahrzehnten, Personen in das
       Schöffenamt zu bekommen, da es ihnen eine direkte Teilhabe an staatlicher
       Machtausübung ermöglicht. Tatsächlich ist es aber so, dass Schöff*innen
       und ehrenamtliche Richter*innen selten den erhofften Einfluss bekommen,
       da Berufsrichter*innen die Rechtsfindung mit ihrer juristischen
       Kompetenz meist dominieren. Dennoch gibt es Gerichte, wie etwa das
       Schöffengericht in der Strafjustiz, wo zwei Schöff*innen den*die
       Berufsrichter*in bei der Urteilsfindung überstimmen können, was in der
       Praxis in Ausnahmefällen auch schon vorgekommen ist.
       
       Die kommende Schöffenwahl 2023 wird die zweite mit der AfD als starke
       Partei in den neuen Bundesländern sein. Wird dies zu einem Rechtsruck bei
       den bevorstehenden Wahlen führen? 
       
       Schon bei den letzten Wahlen von Schöff*innen und ehrenamtlichen
       Richter*innen 2018 hat die AfD in einigen Bundesländern eine gewichtige
       Rolle gespielt. Dort hat sie eigene Kandidaten ins Rennen geschickt. In
       Niedersachsen, Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt und NRW ist es dabei zu
       erheblichen Konflikten mit SPD, Linken und Grünen gekommen. Dort haben die
       drei Parteien in Einzelfällen AfD-Bewerber mit ihrer Sperrminorität von
       über einem Drittel aller Stimmen im Ehrenamt verhindert. Grundsätzlich ist
       in den neuen Bundesländern das politische Klima anders. Zwar gab es das
       Phänomen der Sperrminorität auch dort, doch viel häufiger wurden die
       Vorschläge der AfD abgenickt, um Konflikte zu vermeiden.
       
       Hat die AfD aus diesen Wahlniederlagen gelernt? 
       
       In einigen Bundesländern ja. Sie schlägt nicht mehr eigene
       Kandidat*innen vor, sondern ermuntert Sympathisant*innen, sich
       eigenständig für das Schöffenamt zu bewerben. Über diesen indirekten Weg
       gelang es der Partei, dass diese Personen auch gewählt wurden, weil ihre
       politischen Ansichten nicht bekannt waren. Das wird bei den kommenden
       Schöffenwahlen wohl wieder passieren.
       
       Vermuten Sie, dass es durch den Einfluss rechter Parteien und
       Organisationen zu einer Unterwanderung des Schöffenamtes kommen wird? 
       
       Ich würde nicht von einer Unterwanderung sprechen, das wäre zu weit
       gegriffen. Die Partei besitzt bundesweit zu wenig Einfluss und
       Organisationskraft, um diese Aufgabe zu bewältigen. Bisher handelt es sich
       hier um ein Randphänomen. Aber es gibt Grund zur Sorge, dass sich
       Einzelfälle häufen, insbesondere nach dem Rechtsruck auf dem AfD-Parteitag
       in Riesa. Außerdem wäre es verfehlt, den Blick auf AfD-Anhänger*innen zu
       verengen. Gefahren drohen aus dem ganzen rechten Spektrum. Ein Dutzend
       Neonazis, Reichsbürger*innen und Anhänger*innen der Identitären
       Bewegung sind in der Vergangenheit bereits rechtskräftig aus dem
       Schöffenamt entfernt worden.
       
       Welche Instrumente besitzt die Judikative, um sich gegen radikale Kräfte zu
       wehren? 
       
       Weil auf beiden Wahlebenen eine unpolitische Auswahl der Kandidat*innen
       erfolgen soll, ist es immens schwer, Bewerber mit einer
       rechtsextremistischen Gesinnung von den Vorschlagslisten fernzuhalten. Das
       mag in kleinen Kommunen noch gelingen, wo man sich persönlich kennt. In
       größeren Gemeinden und anonymen Städten ist das Entdecken von
       rechtsextremen Bewerber*innen fast unmöglich. Auch das vorgeschriebene
       öffentliche Aushängen von Listen mit den gewählten Schöff*innen in
       Rathäusern hilft in der Regel nicht weiter, weil die keiner liest.
       
       Was, wenn ein konkreter Verdacht besteht? 
       
       Zwar wird bereits auf Länderebene diskutiert, ob man den Verfassungsschutz
       in den Wahlprozess einbinden soll, etwa bei einem konkreten Verdacht gegen
       eine*n Bewerber*in oder bei der Frage, ob rechte Parteien und Gruppen
       Mitglieder und Unterstützer*innen vor den Wahlen aufgefordert haben,
       sich als Schöff*in oder ehrenamtliche*r Richter*in zu bewerben.
       Solche Anfragen sind in Hamburg und in NRW im Zusammenhang mit „Pro
       Deutschland“ bereits vorgekommen, aber Ausnahme geblieben. Die politische
       Diskussion hierüber ist in den Anfängen stecken geblieben.
       
       Kann man überhaupt eine rechtsradikale Person aus dem Ehrenamt entfernen? 
       
       Ja, das geht nur auf dem Klageweg vor den zuständigen Gerichten. Dies
       geschieht vor allem dann, wenn sich Schöff*innen während ihrer Amtszeit
       außergerichtlich verfassungsfeindlich äußern. Solche
       Amtsenthebungsverfahren finden selten statt.
       
       Der Bundesjustizminister fordert eine explizit gesetzlich festgelegte
       Bindung von ehrenamtlichen Richter*innen an die Verfassungstreue – wieso
       gibt es die nicht längst? 
       
       Hier handelt es sich um eine Gesetzeslücke. Schon 2008 hat das
       Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen,
       dass die Verfassungstreue von Schöff*innen und ehrenamtlichen
       Richter*innen gewährleistet wird. Dies ist bis heute nicht explizit
       geschehen, wird aber dennoch von der Rechtsprechung so praktiziert. Eine
       gesetzliche Klarstellung ist trotzdem notwendig. Unser Rechtsstaat darf
       keine Zweifel an seiner Haltung gegenüber radikalen und antidemokratischen
       Kräften aufkommen lassen und muss ihnen den Weg auf die Richterbank
       versperren. Was mit der geltenden Rechtslage nicht ganz einfach sein wird.
       
       25 Sep 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gianluca Siska
       
       ## TAGS
       
   DIR Gerichtsprozess
   DIR Richter
   DIR Richterin
   DIR Ehrenamt
   DIR GNS
   DIR Oberlausitz
   DIR Schwerpunkt Neonazis
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Rechtstextreme
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Wenn die AfD die Heimat stiehlt: Das Ende vom Oberlausitzlied
       
       Hochzeit mit heimischem Bier, der beste Freund heiratet seine Jugendliebe.
       Doch das schönste Fest ist kein Trost für die Verhältnisse vor der Wahl.
       
   DIR Keine Nazis als Schöffen bei Gericht: Justizminister will Gesetz ändern
       
       AfD und NPD rufen Anhänger:innen zur Mitarbeit in der Justiz auf. Der
       Justizminister will das durch Regeln zur Verfassungstreue verhindern.
       
   DIR Jurist über Rechte im Justizwesen: „Keine Berührungsängste“
       
       In seinem Sachbuch „Rechte Richter“ geht Joachim Wagner der Gefahr durch
       AfD-Juristen nach. In ihren Grenzüberschreitungen sieht er eine neue
       Qualität.
       
   DIR Schöffen mit rechtsextremer Gesinnung: Rechte wollen Recht sprechen
       
       Im Lüneburger Stadtrat haben SPD, CDU, FDP und AfD eine Vorschlagsliste für
       Schöffen durchgewunken. Zwei der Bewerber haben eine rechte Vita.