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       # taz.de -- Beschwerde der Umwelthilfe abgelehnt: Klimapolitik ohne Karlsruhe
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe wollte weiter Druck auf die Bundespolitik
       > machen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ohne
       > Begründung ab.
       
   IMG Bild: Bundesverfassungsgericht: Die Klage gegen das unzureichende Bundesklimaschutzgesetz wurde abgelehnt
       
       Hamburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Verfassungsklage
       der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzgesetz ohne jede
       juristische Begründung abgelehnt. Das teilte DUH-Anwalt Remo Klinger in
       Hamburg auf dem Deutschen Anwaltstag mit. Das Bundesverfassungsgericht
       bestätigte den Vorgang.
       
       Im Frühjahr 2021 war das Bundesverfassungsgericht noch der Champion der
       Klima-Bewegung. Damals ließ das Gericht überraschend klimapolitische
       Verfassungsbeschwerden zu, obwohl keine „gegenwärtige“ Gefährdung von
       Grundrechten vorlag. Die Richter:innen [1][argumentierten], dass in
       Zukunft massive Eingriffe in Freiheitsrechte drohen, wenn nicht rechtzeitig
       klimapolitisch umgesteuert wird.
       
       Konkret verlangte das BVerfG damals vom Bundestag zwar nur, frühzeitig
       Ziele für die CO2-Reduktion ab 2030 festzulegen. Aber es erklärte den
       Klimaschutz zugleich zum Staatsziel, das durch das 1.5/2-Grad-Ziel des
       Pariser Abkommens konkretisiert werde.
       
       Im Januar koordinierte die DUH eine neue Verfassungsbeschwerde von neun
       jungen Leuten aus dem Umfeld von Fridays for Future. Das Verfassungsgericht
       solle feststellen, dass die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes im August
       2021 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Die Neuregelung
       führe nur zu einer Senkung der Emissionsmenge um 6,5 Prozent bis 2030.
       
       Die Klage stützte sich auch auf einen neuen, den sechsten,
       Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC, wonach sich der Klimawandel
       „schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Die
       Argumentation der DUH wurde auf 162 Seiten ausgeführt.
       
       ## Kläger wollen nach Straßburg
       
       Das Bundesverfassungsgericht reagierte schnell, aber nicht so wie
       erwünscht. Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne jede juristische Begründung
       nicht zur Entscheidung angenommen. Dies ist in Karlsruhe zwar zulässig, um
       das Gericht zu entlasten. Bei Klagen von dieser Bedeutung dürfte es aber
       doch unüblich sein. (Az.: 1 BvR 188/12)
       
       Schon im Februar war eine andere von der DUH initiierte
       Verfassungsbeschwerde nicht angenommen worden. Damals stellte Karlsruhe
       fest, dass Bürger nicht gegen die Klimapolitik einzelner Bundesländer
       klagen können, weil es nur auf Bundesebene ein CO2-Budget gibt. Diese
       [2][Ablehnung] war immerhin noch auf 12 Seiten begründet worden.
       
       Remo Klinger zeigte sich bei der Tagung in Hamburg desillusioniert. „In
       Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden
       Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht.
       
       Die DUH erklärte auf Anfrage, dass die neun jungen Leute nun den
       Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen werden.
       
       24 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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