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       # taz.de -- Ersatzfreiheitsstrafen in Niedersachsen: Wegen Armut in den Knast
       
       > Die niedersächsischen Grünen wollen Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden.
       > Problematisch finden die auch andere Parteien, verzichten wollen sie aber
       > nicht.
       
   IMG Bild: Wer nicht zahlen kann, fährt ein: Ersatzfreiheitsstrafen treffen meist Obdachlose und Suchtkranke
       
       Hannover taz | Das Problem ist lange bekannt, wird von fast allen Parteien
       als solches erkannt – und trotzdem ändert sich wenig bis gar nichts: Die
       Rede ist von [1][Ersatzfreiheitsstrafen]. Rund 20 Millionen Euro wendet
       allein Niedersachsen jedes Jahr dafür auf, Leute einzuknasten, die
       eigentlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
       
       Ersatzfreiheitsstrafen, das haben Untersuchungen und Studien immer wieder
       gezeigt, sind ein [2][Armuts- und Verelendungsproblem]. Sie treffen in der
       Regel Leute, die wegen Bagatelldelikten wie Schwarzfahren, Drogenbesitz
       oder Ladendiebstahl zu Geldstrafen verurteilt wurden, die dann nicht
       aufbringen können und dafür ins Gefängnis wandern.
       
       Um die 40 Prozent aller Haftantritte in Niedersachsen sind solche Fälle.
       Rund 7.500 Haftantritte waren das in den Jahren vor der Pandemie jedes Jahr
       – wobei einzelne Personen möglicherweise mehrfach erfasst sind. Denn lange
       bleiben sie ja nie im Knast: Zwei bis drei Wochen im Schnitt, das ist
       manchmal nicht einmal genug, um mit dem zuständigen Sozialarbeiter
       Bekanntschaft zu machen. Dann stehen sie wieder auf der Straße, werden
       wieder beim Schwarzfahren erwischt, fahren wieder ein.
       
       Selbst in der Pandemie sank der Anteil nur geringfügig. Zwar wurde die
       Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in Niedersachsen wie in anderen
       Ländern vorübergehend ausgesetzt, um die Haftanstalten zu entlasten und
       Corona-Ausbrüche zu verhindern. Gleichzeitig funktionierten aber auch
       Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“, in denen die Betroffenen ihre
       Geldstrafen abarbeiten können, nicht mehr.
       
       ## Die Justizministerin könnte mehr tun, finden die Grünen
       
       „Ersatzfreiheitsstrafen sind kontraproduktiv, teuer und sozial ungerecht“,
       sagt Marie Kollenrott (Grüne). Schon 2019 hat die Justizministerkonferenz
       einen umfangreichen Bericht zum Thema verabschiedet, der auch ein Bündel
       von Maßnahmen enthält, mit denen sich die Anzahl der teuren Hafttage
       verringern ließe.
       
       Aber Niedersachsen habe nur ein Bruchteil davon umgesetzt, sagt Kollenrodt.
       Sie wirft insbesondere der Justizministerin Barbara Havliza (CDU) vor, das
       Thema auszusitzen. Deshalb hat Kollenrott nun einen Antrag mit einem
       detaillierten Forderungskatalog im niedersächsischen Landtag eingebracht.
       
       Dabei ist es nicht so, dass Niedersachsen gar nichts unternommen hat. Es
       gibt diverse Programme, die verhindern sollen, dass Leute in den Knast
       wandern, die dort nicht hingehören. Dazu gehören zum Beispiel Anlaufstellen
       der Straffälligenhilfe, die meist bei den großen Wohlfahrtsverbänden
       angesiedelt sind und den Betroffenen helfen können, realistische
       Ratenzahlungen zu vereinbaren, Arbeitsgelegenheiten zu finden oder
       krankheitsbedingte Aufschübe zu erwirken.
       
       Seit 2020 soll auch die Gerichtshilfe des Ambulanten Justizsozialdienstes
       (AJSD) die Betroffenen noch einmal aufsuchen, wenn die Ladung zum
       Haftantritt schon erfolgt ist – und versuchen, sie dazu zu bringen, die
       Strafe doch irgendwie abzustottern oder abzuarbeiten. Eine detaillierte
       Auswertung dieser Maßnahme steht demnächst erst an, was sich aber jetzt
       schon sagen lässt, ist: Viele Betroffene erwischen sie so gar nicht.
       
       ## Gut gemeinte Maßnahmen erreichen die Betroffenen oft nicht
       
       Ein Problem dabei ist: Die Justiz hat die Angewohnheit, vor allem
       schriftlich zu kommunizieren. In vielen dieser Fälle kommt es nicht einmal
       zu einer Gerichtsverhandlung. Die Sache wird per Strafbefehl erledigt. Auch
       die Aufforderungen zur Zahlung, die Hinweise auf die alternativen
       Tilgungsmöglichkeiten, die Beratungsstellen, die Hilfsangebote – alles
       kommt per Brief.
       
       Es wäre doch gut, fordern die Grünen, wenn diese Briefe vielleicht auch in
       die Muttersprache des Betreffenden übersetzt werden, wie es andere Länder
       schon machen. Im Ermittlungs- und Strafverfahren ist das
       selbstverständlich, dass man sicherstellen muss, dass der Angeklagte
       versteht, worum es geht. Bei allem, was nach dem Urteil kommt, nicht mehr.
       
       Viele der Betroffenen wird auch das aber wahrscheinlich nicht erreichen.
       Etliche kriminologische Studien zeigen: Die Betroffenen sind häufig
       wohnungslos, isoliert, überschuldet, suchtkrank – sie bekommen gar keine
       Post oder machen sie nicht auf.
       
       Dass da irgendwo im Hintergrund noch Strafen ausstehen oder Haftbefehle
       schlummern, fällt ihnen erst dann auf, wenn sie von der Polizei wegen
       anderer Dinge aufgegriffen und direkt zur nächsten JVA gekarrt werden. Dort
       greifen die meisten sozialarbeiterischen Maßnahmen auch nicht so richtig,
       weil die auf Langzeitgefangene ausgelegt sind. Auch daran, fordern die
       Grünen, müsste man etwas ändern.
       
       ## Die Arbeit im Knast zählt bisher nicht
       
       Genauso wie an den Verrechnungsmethoden: Eigentlich sollte sich ein
       Tagessatz am Nettolohn eines Tages orientieren. Wenn es jedoch keine
       Verhandlung gibt, in der sich der Angeklagte zu seiner Einkommenssituation
       und schon bestehender Verschuldung äußern kann, wird das geschätzt – und
       diese Schätzung fällt nicht immer realistisch aus.
       
       Auch die Umrechnung in Hafttage oder „freie Arbeit“ ist nicht ganz
       schlüssig: Ein Tagessatz (der ja einem Arbeitstag entsprechen soll) wird
       1:1 in einen Hafttag umgerechnet – der dauert aber nun einmal 24 Stunden
       und ist viel invasiver, weil er die Betroffenen aus dem letzten bisschen an
       sozialen Zusammenhängen reißt, die sie noch haben.
       
       Um sich „freizuarbeiten“, muss man in der Regel sechs Stunden ableisten.
       Andere Bundesländer fordern weniger oder bieten Möglichkeiten, das
       Stundenkontigent an das Leistungsvermögen der Person anzupassen oder
       teilweise zu erlassen.
       
       Mit sogenannten „Day-by-day“-Projekten bieten sie auch die Möglichkeit, die
       Arbeit im Knast anzurechnen. In Niedersachsen geht das bisher nicht, weil
       Inhaftierte ohnehin einer Arbeitspflicht unterliegen – also kann die Arbeit
       ja keine freiwillige oder zusätzliche Leistung sein.
       
       ## Konservative haben Angst, auf Strafen zu verzichten
       
       Es sind zahlreiche kleinteilige Maßnahmen, die da gefordert sind. Mit
       etlichen davon, deuten Vertreter von SPD, CDU und FDP im Landtag an,
       könnten sie sich sogar anfreunden. Darüber wird also demnächst im Ausschuss
       beraten.
       
       Beim ganz großen Durchbruch scheiden sich allerdings die Geister: Die
       Grünen hoffen, dass die Ampel auf Bundesebene den Strafrahmen für Dinge wie
       Schwarzfahren oder Cannabisbesitz runterfährt. Die niedersächsische
       Landesregierung sollte einen entsprechenden Vorstoß unterstützen, fordern
       sie.
       
       Das ist allerdings der Punkt, wo für die noch mitregierende CDU und auch
       die niedersächsische FDP die Toleranzgrenzen überschritten werden. „Unrecht
       muss Unrecht bleiben“, sagt Marco Genthe (FDP), „der Rechtsstaat darf nicht
       kapitulieren“, sagt Thiemo Röhler (CDU). Ein Verzicht auf Strafen ist für
       sie schwer vorstellbar – selbst wenn die nachweislich nichts bringen.
       
       4 Jul 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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