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       # taz.de -- 2 Jahre LADG Berlin: Der Tiger braucht noch Zähne
       
       > Nach zwei Jahren Antidiskriminierungsgesetzes gibt es viele Beschwerden,
       > aber kaum Klagen. Beratungsstellen fordern mehr Geld für
       > Rechtshilfsfonds.
       
   IMG Bild: Sicherheitdienst und Polizei bei einer Kontrolle in der Berliner U-Bahn
       
       Zwei Jahre nach [1][Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes
       (LADG)] in Berlin ziehen Beratungsstellen eine gemischte Bilanz. Einerseits
       sei es gut, dass mit dem Gesetz die vielen Fälle von „diskriminierender
       Praxis durch staatliches Handeln immer sichtbarer werden“ und Betroffene
       nun die Möglichkeit hätten, sich dagegen zu wehren, erklärte Alaleh
       Shafie-Sabet, Projektleiterin beim [2][Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin
       des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (ADNB-TBB)].
       
       Andererseits zeigten sich betroffene Behörden oft uneinsichtig und würden
       diskriminierendes Verhalten ihrer Mitarbeitenden nicht zugeben, ergänzt
       ihre Kollegin Charlotte Heyer. „Die meisten reagieren ähnlich, wenn wir uns
       mit einer Beschwerde an sie wenden. Man erklärt sein Bedauern, sagt aber
       zugleich, dass die fragliche Handlung nicht diskriminierend gemeint gewesen
       sei.“
       
       Bei der Polizei und dem Berliner Verkehrsunternehmen BVG sei dies oft
       verbunden mit dem Zusatz, man achte sehr auf Diversität im eigenen Haus.
       Nach dem Motto: Wir sind die Guten, da kann es nicht sein, dass wir
       diskriminieren. „Damit wird den Betroffenen die Erfahrung von
       Diskriminierung abgesprochen“, kritisiert Heyer.
       
       Das bundesweit einmalige LADG trat am 21. Juni 2020 in Kraft. Seither ist
       Berliner Landesbehörden und landeseigenen Unternehmen wie der BVG die
       Diskriminierung von Menschen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion,
       rassistischer Zuschreibungen und weiterer Merkmale verboten. Damit wurde
       eine wichtige Schutzlücke geschlossen, denn das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt nur für Dienstleistungen und im
       Arbeitsrecht.
       
       In Berlin können sich Betroffene seitdem wegen Benachteiligungen durch
       Landesbedienstete beschweren – die meisten machen dies über eine
       Beratungsstelle wie die beim ADNB oder über die eigens eingerichtete
       Ombudsstelle in der Justizverwaltung. Zudem steht ihnen der Klageweg offen,
       dabei können sie auch von anerkannten Verbänden unterstützt werden. „Die
       meisten Betroffenen wollen aber vor allem eine außergerichtliche
       Entschuldigung und Anerkennung der Diskriminierung“, so die Erfahrung von
       Heyer.
       
       Seit ihrer Einrichtung gingen über 1.000 Beschwerden bei der Ombudsstelle
       ein, rund 700 davon fallen laut Justizverwaltung in den Anwendungsbereich
       des LADG. Die meisten Beschwerden betreffen demnach Bezirksämter, Schulen,
       die Polizei und die Berliner Verkehrsbetriebe.
       
       Doris Liebscher, die Leiterin der Ombudsstelle, sagt dazu: „Diskriminierung
       kommt überall in unserer Gesellschaft vor – auch bei staatlichen Stellen.
       Wichtig ist es, damit professionell umzugehen. Hier muss mehr geschult
       werden und wir müssen stärker Regeln und Abläufe in den Blick nehmen, die
       diskriminierungsanfällig sind. Dazu zählt zum Beispiel das Outsourcing
       staatlicher Aufgaben an private Sicherheitsfirmen wie bei der BVG.“
       
       ## Verzögerte Bearbeitung
       
       Beim ADNB kamen bislang 145 Fälle zusammen, die das Netzwerk als
       „LADG-relevant“ einstuft. Die meisten, erklärt Heyer, beträfen BVG,
       Bürgerämter und Polizei. „BIPoCs (Black, Indigenous, People of Color,
       Anm.d.Red.) beschweren sich zum Beispiel über Racial profiling oder
       darüber, dass sich die Polizei weigert, eine Anzeige aufzunehmen – etwa
       nach einer BVG-Kontrolle, die rassistisch ausgeartet ist.“ Auch auf
       Bürgerämtern komme es immer wieder zu rassistischen Stigmatisierungen. So
       beschwerten sich BIPoCs über die verzögerte Bearbeitung ihrer Anträge,
       indem sie immer neue Unterlagen beibringen sollten, die „normalerweise“
       nicht verlangt würden.
       
       Auch die Beratungsstelle von [3][Eoto, dem communitybasierten
       Empowermentprojekt für Schwarze Menschen], meldet eine „Vielzahl von
       Fällen“, bei denen es um staatliche Diskriminierung geht. Laut der Leiterin
       der Beratung, Joanna Jones, sind die Institutionen, die am häufigsten
       Probleme machen, Jugendämter, Schulen, Universitäten, Ausländerbehörde und
       Polizei. „Auch im Rahmen des Ukrainekrieges ist es mehrfach zu Meldungen
       von Diskriminierung gekommen, in denen wir Beschwerdeverfahren initiierenm
       zum Beispiel beim Landesamt für Einwanderung.“
       
       Und was passiert nach Bekanntwerden einer Diskriminierung? Wenn die
       Beschwerdeführer*innen das wollten, erklärt Heyer, schreibe der ADNB
       nach der Erstberatung einen Beschwerdebrief an die betreffende Institution
       mit der Bitte um Stellungnahme. Viel erreiche man damit bislang nicht,
       zumeist fehle wie gesagt die Einsicht. „Die Diskriminierungen bleiben also
       bisher sanktionslos. Die Frage ist, ob eine gerichtliche Geltendmachung von
       Entschädigungsansprüchen zu einem Umdenken führt.“
       
       Bislang gibt es allerdings nur wenige Diskriminierungsbetroffene, die den
       Klageweg zu gehen bereit sind. Dem ADNB sind aktuell vier Klagen von
       Einzelpersonen und eine Verbandsklage bekannt.
       
       Die „Klageflut“, vor der Gegner des Gesetzes wie die Polizeigewerkschaft
       vor dessen Inkrafttreten gewarnt hatten, ist also ausgeblieben. Grund dafür
       ist nach Ansicht der Expert*innen zum einen die fehlende Information
       einer breiten Öffentlichkeit. „Bisher ist die LADG-Ombudsstelle kaum
       proaktiv und öffentlichkeitswirksam nach außen getreten“, kritisiert Edwin
       Greve vom Migrationsrat Berlin, einem Zusammenschluss zahlreicher
       Organisationen, die teilweise Antidiskriminierungsberatung anbieten. „Weder
       gab es eine größer angelegte Öffentlichkeitskampagne, noch ist die
       Ombudsstelle beispielsweise über die von der
       Landesantidiskriminierungsstelle veröffentlichte Antidiskriminierungs-App,
       die AnDi-App, zu finden.“
       
       Vor allem aber, sagen Migrationsrat und ADNB, fehlten potenziellen
       Kläger*innen oft die Mittel für eine Klage. „Wir vermissen weiterhin
       Lösungsvorschläge durch den Senat bezüglich der Finanzierung von
       Verbandsklagen“, sagt Greve daher. Heyer ergänzt: „Viele Menschen, die wir
       beraten, sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Menschen, die
       Rassismuserfahrungen machen, sind zum Beispiel viel häufiger auch von
       Klassismus betroffen. Deshalb fehlt es nicht selten an den zeitlichen und
       finanziellen Ressourcen für eine Klage.“ Derzeit gebe es jedoch für
       LADG-Klagen nur einen Rechtshilfefonds für Anwalts- und Prozesskosten, den
       die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF) gemeinsam mit dem ADNB
       eingerichtet hat.
       
       Zudem bemerken die Berater*innen schmerzlich das Fehlen einer
       bundesweiten Regelung. Ihre Beratungsstelle bekomme viele Anrufe von
       Betroffenen, die außerhalb Berlins behördlich diskriminiert wurden, so
       Heyer. „Dass wir in solchen Fällen nicht weiterhelfen können, ist schwierig
       zu vermitteln und für die Menschen oft sehr frustrierend.“
       
       4 Jul 2022
       
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