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       # taz.de -- DGHS-Präsident über Sterbehilfe: „Lebenssattheit akzeptieren“
       
       > Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert
       > Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben
       > (DGHS), berichtet aus der Praxis.
       
   IMG Bild: Im vergengenen Jahr wurden in Deutschland fast 350 Fälle von Suizidhilfe gezählt
       
       taz: Herr Professor Roßbruch, am Freitag debattiert der Bundestag über drei
       Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung des [1][assistierten Suizids]. Ihre
       Gesellschaft, die DGHS, vermittelt Jurist:innen und Ärzt:innen für
       diese Begleitung. Was kritisieren Sie an den Gesetzentwürfen? 
       
       Robert Roßbruch: Alle drei Gesetzentwürfe sehen eine Beratungspflicht vor.
       Das lehnen wir ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom
       Februar 2020 ausdrücklich jedem Einzelnen das Recht auf einen
       freiverantwortlichen und [2][selbstbestimmten Freitod] und auch das Recht,
       dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuerkannt. Daher brauchen wir keine
       Beratungspflicht für die Betroffenen, sondern nur eine Aufklärungspflicht
       durch den freitodbegleitenden Arzt.
       
       Die Befürworter:innen der [3][Gesetzentwürfe] argumentieren, es
       brauche eine Art Schutzkonzept des Staates, um Menschen davor zu bewahren,
       sich aus einer „vorübergehenden Lebenskrise“ oder aus „psychosozialer
       Einflussnahme heraus“ das Leben zu nehmen. So heißt es etwa im Entwurf der
       Gruppe um den Abgeordneten [4][Lars Castellucci (SPD)]. Ist dieses Anliegen
       nicht berechtigt? 
       
       Wir als DGHS haben schon ein eigenes Schutzkonzept. Dazu gehört unter
       anderem unser Beratungstelefon und vor allem unser Vieraugenprinzip. Das
       beinhaltet, dass nach unserer Vermittlung von Beginn der Beratung an über
       die Informationsgespräche bis hin zur ärztlichen Freitodbegleitung immer
       ein Jurist und ein Arzt beteiligt sind. Natürlich gibt es zum Beispiel auch
       Anrufer, die danach fragen, ob wir ihnen kurzfristig ein Medikament für den
       Freitod verschaffen könnten. So etwas machen wir natürlich nicht.
       
       Was setzen Sie als DGHS voraus für einen ärztlich begleiteten Suizid? 
       
       Bei uns müssen die Antragssteller in der Regel mindestens ein halbes Jahr
       Mitglied in der DGHS sein. Sie schicken alle Arzt- und Krankenhausberichte
       an unsere Geschäftsstelle. Die Unterlagen werden dort geprüft. Gibt es
       Anhaltspunkte für eine schwere psychische Erkrankung, wird der Antrag
       abgelehnt.
       
       Ansonsten gehen die Unterlagen an Ärzte und Juristen, die mit uns
       zusammenarbeiten. Diese machen dann getrennt voneinander jeweils einen
       Hausbesuch und führen dann auch später gemeinsam den begleiteten Freitod
       durch. Der Jurist ist Zeuge, der Arzt stellt das Medikament. Es ist ein
       Narkosemittel, das über eine Infusion, die der Patient selbst in Gang
       setzen muss, verabreicht wird. Insgesamt kostet diese Freitodbegleitung
       circa 4.000 Euro, inklusive der Honorare, Fahrtkosten und so weiter.
       
       In der Statistik der DGHS und der Sterbehilfeorganisationen Dignitas und
       Sterbehilfe Deutschland gab es insgesamt fast 350 Fälle von Suizidhilfe im
       vergangenen Jahr. Die meisten Fälle sind Menschen mit Krebs- und
       neurologischen Erkrankungen. Bei Ihnen liegt in jedem sechsten Fall als
       Motiv „Lebenssattheit“ vor, wie die DGHS das nennt. Diese Leute haben gar
       keine schwere Erkrankung. Ist die Suizidhilfe dann nicht ethisch heikel? 
       
       Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss keine schwere Krankheit
       vorliegen, das Motiv darf keine Rolle spielen, nur die Autonomie der
       Entscheidung muss gegeben sein. Bei diesen Fällen von Lebenssattheit
       handelt es sich oft um langjährige Mitglieder der DGHS, Menschen, die Ende
       80, Anfang 90 sind, die vielleicht schon seit Jahren das Haus nicht mehr
       verlassen können, die kaum noch etwas sehen, die immobil sind, die isoliert
       und/oder inkontinent sind.
       
       Sie sagen beispielsweise: ‚Ich habe ein tolles Leben gehabt. Aber jetzt
       möchte ich nicht mehr. Ich möchte auch nicht in ein Heim.‘ Aus den
       Gesprächsprotokollen, die unsere Ärzte und Juristen immer anfertigen,
       erkennt man, dass diese Menschen voll urteils- und entscheidungsfähig sind,
       da gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine Depression oder Ähnliches.
       Diese Menschen haben sich auch mit den medizinisch-pflegerischen
       Alternativen auseinandergesetzt. Sie denken und handeln völlig rational,
       sodass es sich verbietet, dieses Verhalten zu psychiatrisieren.
       
       Befürworter:innen der Gesetzentwürfe warnen vor solchen Fällen und
       sagen, wenn sich Leute etwa aus Angst vor dem Pflegeheim das Leben nehmen,
       könnte das eine Art Modell werden, damit der Staat Geld spart und sich in
       den Pflegeheimen nichts ändern muss. 
       
       Ich bin Gesundheits- und Pflegerechtler und bin auch sehr dafür, dass sich
       in den Heimen die Zustände verbessern. Aber die Situation ist so, wie sie
       ist. Aus meiner Sicht muss man die Entscheidung der Menschen zwingend
       respektieren, die sagen: ‚Ich will nicht mehr und ich will auch nicht in
       ein Heim.‘ Im Übrigen sieht man etwa in der Schweiz, wo die Suizidhilfe
       schon lange erlaubt ist, dass es da keinen Dammbruch gab und die Zahl der
       Suizide auch bei Pflegebedürftigen nicht steil angestiegen ist. Die meisten
       Menschen hängen am Leben.
       
       Befürworter:innen der Gesetzentwürfe äußern die Sorge, Angehörige
       könnten Druck ausüben auf Gebrechliche, sich das Leben zu nehmen, weil sie
       Geld und Mühen sparen wollen. 
       
       Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Die Angehörigen wollen eher
       nicht, dass sich ein Suizidwilliger das Leben nimmt. Insbesondere die
       Ehepartner und Kinder klammern, die wollen ihren Ehemann oder Vater nicht
       gehen lassen.
       
       In acht Fällen im vergangenen Jahr hat die DGHS doppelte Suizidhilfe bei
       Ehepaaren geleistet, auch wenn einer der Partner:innen gar nicht schwer
       krank war. Ist das nicht problematisch? 
       
       Die Ehepartner, die eine Doppelbegleitung wünschen, sind meist langjährige
       Mitglieder der DGHS, die über den gemeinsamen Freitod schon lange
       miteinander gesprochen haben. Ein Beispiel ist etwa ein Ehepaar, er 89, sie
       86, seit 45 Jahren verheiratet. Sie haben dieselbe Position zum Leben und
       zum Sterben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, jetzt geht es bei uns
       bergab, es wird peu à peu immer weniger. Der eine kann den andern nicht
       mehr versorgen. Der ambulante Pflegedienst, die Hauswirtschaftshilfe
       reichen nicht mehr aus. Für beide ist ein Heim keine Alternative zur
       Doppelbegleitung. Die sagen: ‚Jetzt ist es so weit‘, und wollen gemeinsam
       gehen.
       
       Das erinnert ein wenig an die Witwenselbstverbrennungen früher in Indien … 
       
       Die mit uns kooperierenden Ärzte und Juristen führen bei den
       Doppelbegleitungen immer getrennte Gespräche mit den Ehepartnern, um
       auszuschließen, dass auf einen der Partner Druck ausgeübt wird. Wir hatten
       tatsächlich einen Fall, da hatten der Jurist und der Arzt bei den
       Vorgesprächen ein ungutes Gefühl, es wurde ein Psychiater hinzugezogen.
       Dieser stellte fest, dass die Frau ihr Leben lang von ihrem Mann
       fremdbestimmt worden war und dieser auch Druck ausgeübt hatte, sodass sie
       mitgegangen wäre. Das Antragsverfahren wurde dann abgebrochen.
       
       Fragen eigentlich auch Demenzkranke bei Ihnen an und was machen Sie dann? 
       
       Im Frühstadium der Demenz ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in
       aller Regel noch gegeben, sodass wir in diesen Fällen die Freitodhilfe
       vermitteln. In einem mittleren Stadium der Demenz wird ein entsprechender
       Facharzt hinzugezogen, der durch anerkannte Tests die Urteils- und
       Entscheidungsfähigkeit einschätzt.
       
       Was wäre denn Ihre Alternative für die Gesetzentwürfe? 
       
       Die beiden liberalen Gesetzentwürfe der Gruppen um die Abgeordneten Katrin
       Helling-Plahr (FDP) und [5][Renate Künast (Grüne)] werden von uns
       grundsätzlich begrüßt. Es bedarf jedoch wie gesagt keiner Verpflichtung für
       die Suizidwilligen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Befürworter
       verweisen oft auf die Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch.
       
       Bei Schwangeren geht es aber noch um ein zweites, anderes Leben, außerdem
       sind das doch viel höhere Zahlen als wenige Hundert Suizidwillige, die eine
       professionelle Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen. Wir vertreten
       die Ansicht, dass die Suizidhelfer eine Aufklärungspflicht haben, etwa auch
       über die Möglichkeit einer palliativen Versorgung.
       
       23 Jun 2022
       
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