# taz.de -- Waldbühne ohne Barrierefreiheit: Ausgesperrte Rollstuhlfahrer
> Fast hätte ein Pearl-Jam-Fan nicht zum Konzert seiner Lieblingsband
> gedurft. Weil das Recht auf Teilhabe zu wenig zählt in der Berliner
> Waldbühne.
IMG Bild: Die Waldbühne Berlin bei einem Konzert vom West-Eastern Divan Orchestra
Berlin taz | Manchmal sind die Ergebnisse von Recherchen unfassbar
empörend. Bei uns meldete sich die beste Freundin von Roland Mandel, einem
Lehrer aus Lüneburg. Bei Mandel wurde vor einem knappen Jahr eine
unheilbare Krankheit diagnostiziert. Er hat nur noch ein paar Monate zu
leben und für diese Zeit ein paar wenige, sehr dringende Wünsche. Einer
davon ist der Besuch des Pearl-Jam-Konzerts am 21. Juni auf der Berliner
Waldbühne.
Als Fan hat Mandel sein Ticket für das mehrfach verschobene Konzert schon
2019 gekauft, als er noch gesund war. Inzwischen sitzt er im Rollstuhl, und
genau deshalb sollte ihm der Zugang zur Waldbühne verwehrt bleiben, weil
die ganzen 12 Rollstuhlplätze dort bereits ausgebucht waren.
Es ist die Geschichte eines einzelnen, schwerkranken Mannes mit einem
letzten Wunsch, die allgemeine und gewichtige Fragen aufwirft. Bezeichnend
ist nicht nur, dass es Tage braucht, bis die beteiligten Unternehmen und
Behörden – der Bühnenbetreiber, der Eigentümer, der Konzertveranstalter,
die Politik – fertig damit sind, sich die Verantwortung hin und her
zuschieben und eine individuelle Lösung für Roland Mandel gefunden ist.
Nach vielen Mails und Telefonaten [1][darf er glücklicherweise doch zum
Konzert].
Aber das große Ganze wird dadurch kein Stück weniger problematisch. Roland
Mandels Versuch zum Konzert zu kommen, zeigt vielmehr eindrücklich, wie
dramatisch es um die Barrierefreiheit bestellt ist. Eigentlich sollen
Versammlungsstätten 1 Prozent Rollstuhlplätze vorweisen. Bei der Waldbühne
mit 22.000 Plätzen wären das 220. Die 1936 errichtete Bühne ist in einen
Talkessel hineingebaut, es gibt – will man die baulichen Gegebenheiten
nicht deutlich verändern – angeblich nur die Möglichkeit für 12
Rollstuhlplätze.
Das [2][Berliner Gesetz], das die Barrierefreiheit von
Versammlungsstätten regelt, räumt für Bestandsbauten Sonderregeln ein. Und
der Denkmalschutz hat bei der Waldbühne ohnehin ein Wort mitzureden.
So soll die Waldbühne zwar irgendwann demnächst umgebaut werden. Der
Eigentümer – übrigens das Land Berlin selbst – macht allerdings schon jetzt
die Ansage, dass es auch dann keinesfalls 1 Prozent Rollstuhlplätze geben
wird.
Es ist zweifelsohne gut, dass der Denkmalschutz historisch wertvolle Bauten
vor den Billigbauinteressen von Investoren schützt. Aber kann es ernsthaft
wahr sein, dass der detailgetreue Schutz eines alten Bauwerks – das
wohlgemerkt der öffentlichen Unterhaltung und Teilhabe dient – schwerer
wiegt als die Menschenrechte?
Darf es sein, dass sich Politiker:innen hinter Vorschriften
verstecken, die Menschenrechte beschneiden? Menschen mit Behinderung ist
gleichberechtigter Zugang zu Orten kultureller Darbietungen zu gewähren. So
steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Alles andere ist bewusste
Diskriminierung.
Natürlich ist es wunderbar, dass Roland Mandel nun doch bei Pearl Jam in
der Waldbühne dabei sein kann. Aber es darf nicht an der Kraft und Renitenz
von Freund:innen hängen, ob Menschen mit Behinderung gleichberechtigt zu
anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
21 Jun 2022
## LINKS
DIR [1] /Barrierefreiheit-in-Berlin/!5857855
DIR [2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BauAnlBetrVBEV2IVZ
## AUTOREN
DIR Manuela Heim
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