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       # taz.de -- Urteil zu Fitnesskursen in Parks: Sollen kommerzielle Parknutzer zahlen?
       
       > Wer im Park Fitnesskurse anbietet, braucht eine Genehmigung des Bezirks.
       > Das bestätigt das Verwaltungsgericht. Ist das richtig? Ein Pro und
       > Contra.
       
   IMG Bild: Ist das ein kommerzieller Sportkurs? Schwer zu sagen
       
       Ja 
       
       Manchmal muss mensch spießig sein. Etwa, wenn es um Parks geht, gerne als
       „grüne Lunge“ der Berliner*innen bezeichnet. Das ist, um es noch mal zu
       verdeutlichen, genau das Gegenteil einer Raucherlunge. Deswegen kann
       niemand jene Idiot*innen ausstehen, die nach einem ausgiebigen, ihnen zu
       gönnenden Grillgelage im Park den Müll nicht ordentlich entsorgen, entweder
       in die (zugegebenermaßen oft zu wenigen) Container oder nach Hause, anstatt
       Alupfännchen und Hähnchenknochen den Krähen zum Fraß und zur Verteilung
       vorzuwerfen.
       
       Parks gehören allen, die sie nutzen mögen. Aber wenn zu viele sie schlecht
       behandeln, dann will sie halt niemand mehr aufsuchen. Das aber ist eine
       krasse Minderung der Lebensqualität in Berlin, zumindest in den dicht
       bebauten Altbaukiezen.
       
       Vor diesem Hintergrund ist es völlig richtig und auch moralisch nicht zu
       beanstanden, dass kommerzielle Anbieter von Sportangeboten dafür eine
       (kostenpflichtige) Genehmigung brauchen. Nicht erst [1][seit der
       Coronapandemie] hat die Präsenz von Fitnessgruppen, angeleitet von einem
       Coach, in den Parks in einem Maße zugenommen, wogegen die aktuelle
       Inflation geradezu lächerlich wirkt. Die dazugehörige Dauerbeschallung mit
       billigen Beats aus dem Gettoblaster vom Lastenrad zur angeblichen
       Motivationssteigerung nervt zusätzlich.
       
       Die Masse dieser Angebote regeln zu wollen, ist richtig; der Preis dafür
       maßvoll. In Friedrichshain-Kreuzberg etwa kostet eine für die ganze
       Sommersaison geltende Lizenz, jede Woche einen einstündigen Kurs anbieten
       zu dürfen, 230 Euro. So können die Bezirke einen Ausgleich anstreben
       zwischen Interessen jener Sportbegeistern, die nicht gerne ins
       Fitnessstudio gehen, und anderen Menschen im Park. Allerdings – das gehört
       immer dazu – müssen die Bezirke dafür die Lizenzen auch regelmäßig
       kontrollieren.
       
       Das grundlegende Problem dahinter lässt sich auf diese Art allerdings nicht
       lösen: Berlin hat zu wenig Grünflächen, vor allem im S-Bahn-Ring. Klar gibt
       es den Tiergarten und das Tempelhofer Feld. Aber auch die sind stets gut
       besucht, und wer einmal am Wochenende [2][im Volkspark Friedrichshain] oder
       im Viktoriapark unterwegs war, weiß, was sich hinter dem Wort „Übernutzung“
       verbirgt. Wer will, dass Berliner*innen gesund bleiben, muss mehr
       Stadtnatur schaffen. Bert Schulz
       
       Nein 
       
       Berlin ist eine grüne Stadt, zum Glück, es gibt hier im Vergleich zu
       anderen Großstädten recht viele Parkanlagen. Im Sommer sind die – viel
       Fläche hin oder her – natürlich trotzdem voll: mit Familien und Kindern und
       Hunden, mit Jogger*innen und Dealern, mit Slacklines, Yogamatten und
       Einweggrills. Meistens sortiert sich das alles recht friedvoll zurecht auf
       dem Grün. Es fragt auch niemand, ob die Vorturnerin auf ihrer Yogamatte im
       Kreis ihrer fünf, sechs Mitturner*innen dafür am Ende pro Nase 10 Euro
       haben will, oder ob das bloß eine private Gruppe von Freund*innen ist.
       
       Alles okay also, eigentlich. Wenn da nicht das Urteil des
       Verwaltungsgerichts wäre, das am Dienstag veröffentlicht wurde und das
       ausdrücklich darauf hinweist: Wer den Park kommerziell nutzt, braucht laut
       Paragraf 6 des Berliner Grünanlagengesetzes dafür eine Erlaubnis des
       Bezirksamts. Für die Lizenz ist eine Gebühr fällig.
       
       Diese Regelung dient dem naheliegenden Zweck, dass nicht jede*r auf der
       schönsten Liegewiese seinen kleinen Privatflohmarkt oder Waffelverkauf
       aufbauen kann. Das ist irgendwo nachvollziehbar.
       
       Dennoch ist die Frage: Braucht es ein Gesetz, wenn es eigentlich gar nichts
       zu regeln gibt? Denn tatsächlich ist es ja so: Erstens weiß kaum jemand um
       dieses Grünanlagengesetz, und zweitens schon gar nicht um die darin
       enthaltenen Paragrafen. Die meisten der Fitnesstrainer*innen – in der
       Regel Soloselbständige die während der Pandemie aus den geschlossenen
       Fitnessstudios in die Parks ausgewichen sind – dürften also eher davon
       ausgehen, dass es erlaubt ist, was sie da tun. Oder dass es zumindest nicht
       explizit verboten ist.
       
       Dass trotzdem nicht mehr Coaches ihre [3][Musikboxen im Mauerpark oder in
       der Hasenheide] aufdrehen und sich zugleich auch keiner von den anderen
       Menschen im Park wirklich über die Sportkurse aufregt, heißt ja bloß: So
       groß ist hier die Nutzungskonkurrenz ums Grün gar nicht, dass man das
       unbedingt regeln müsste.
       
       Denn auch das ist ja wahr: Kontrolliert wird der Paragraf 6 ohnehin nicht,
       weil die Ordnungsämter das gar nicht schaffen können. Da kann man auch
       gleich sagen: Was soll diese Blockwart-Attitüde? Wenn etwas mal nicht
       gesetzlich geregelt werden muss, sollte man es auch getrost lassen. Die
       Berliner*innen machen das schon selbst. Anna Klöpper
       
       1 Jun 2022
       
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   DIR Bert Schulz
   DIR Anna Klöpper
       
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