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       # taz.de -- Gesetzespaket zur Energiewende: Zweifel am raschen Windkraftausbau
       
       > Das Kabinett beschließt Gesetze, die den Windradbau beschleunigen sollen.
       > Die Branche begrüßt das Ziel, sieht aber in der Umsetzung noch Probleme.
       
   IMG Bild: Höher als der Kirchturm: Windräder in der Nähe der Ortschaft Biedesheim in Rheinland-Pfalz
       
       Es ist ein zentrales Gesetzespaket, das das Bundeskabinett am Mittwoch
       verabschiedet hat: Um zu erreichen, „dass der Ausbau der Windkraft in
       Deutschland in einem großen Umfang wieder vorankommt“, wie
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) es formulierte, macht der Bund
       den Ländern künftig verbindlich Vorgaben, wie viel Fläche sie mindestens
       für Windparks zur Verfügung stellen müssen. Zugleich solle ein
       Vereinheitlichung und Vereinfachung von Naturschutzvorgaben dazu führen,
       dass Windräder schneller und leichter genehmigt werden können, erklärte
       Bundesumweltministerin Steffi Lemke (ebenfalls Grüne).
       
       Das ist auch nötig, denn um die Klimaziele zu erreichen, muss der jährliche
       Ausbau der Windkraft gewaltig steigen: Gingen im Jahr 2021 Anlagen mit
       einer Leistung von weniger als 2 Gigawatt ans Netz (was knapp 500 modernen
       Windrädern entspricht), sollen es schon in wenigen Jahren 10 Gigawatt pro
       Jahr sein; das Tempo muss sich also in kurzer Zeit mehr als verfünffachen.
       Doch dass das mit dem aktuellen Gesetzespaket gelingt, daran gibt es in der
       Branche erhebliche Zweifel.
       
       Das betrifft zum einen Gebiete für Windparks: Die Bundesländern müssen
       künftig dafür im Schnitt [1][2 Prozent ihrer Fläche] zur Verfügung stellen.
       Der genaue Wert ist abhängig von der Besiedelungsdichte, dem Anteil von
       Naturschutzgebieten und der Windmenge; für die Flächenstaaten liegt er
       zwischen 1,8 und 2,2 Prozent, in den Stadtstaaten sind es 0,5 Prozent.
       
       Wenn die Länder diese Vorgabe nicht erfüllen, verlieren sie das Recht,
       eigene Vorgaben für den Bau von Windrädern zu machen, etwa über
       Mindestabstände zu Wohnhäusern. Windräder könnten dann unter
       Berücksichtigung genereller Vorgaben überall außerhalb von Ortschaften
       gebaut werden.
       
       Doch bis diese Sanktion greift, ist es ein weiter Weg. Das Gesamtziel
       müssen die Länder erst bis 2032 erreichen, ein Zwischenziel von im Schnitt
       1,4 Prozent ausgewiesene Windfläche bis 2026. Erst wenn dies verfehlt wird,
       können die Windbeschränkungen fallen; bis dann tatsächlich die geforderte
       Zahl von Windrädern genehmigt und gebaut ist, vergehen noch einmal
       mindestens vier Jahre.
       
       Bis dahin bleibe es vielerorts bei der „massiven Bremswirkung der viel zu
       geringen, bestehenden Flächenausweisungen in sehr vielen Planungsregionen“,
       kritisiert der Bundesverband Windenergie – und fordert, die Reihenfolge
       umzukehren: Beschränkungen für Windräder sollten sofort entfallen, bis die
       Länder die Flächenvorgabe von 2 Prozent erreicht haben.
       
       Kritik gibt es auch an der geplanten Änderung des
       Bundesnaturschutzgesetzes. Diese solle „durch Standardisierung und
       Signifikanzprüfung eine Beschleunigung von Planungsverfahren und Prüfungen
       ermöglichen“, sagte Lemke. Doch auch hier bezweifeln die Energieverbände,
       dass das gelingt. In einem gemeinsamen Appell, den unter anderem der
       Bundesverband Erneuerbare Energien und der Bundesverband der Energie- und
       Wasserwirtschaft (BDEW) unterzeichnet haben, heißt es, dass sogar eine
       Verschlechterung der Lage drohe, wenn es nicht entscheidende
       Nachbesserungen am Gesetzentwurf gebe: „Erfolgen diese nicht, könnten
       bisher genehmigungsfähige Projekte abgelehnt, Genehmigungsverfahren
       verzögert und unsachgemäße Auflagen erteilt werden.“
       
       ## Furcht vor vermehrten Klagen
       
       Unter anderem kritisieren die Verbände, dass die Betreiber von
       Windkraftanlagen künftig nachweisen müssen, dass keine bedeutende Bedrohung
       bestimmter Vogelarten vorliegt, die in einem jeweils festgelegten Bereich
       um ein Windrad brüten. Zudem fürchten die Branchenverbände, dass viele neue
       unbestimmte Rechtsbegriffe zu vermehrten Klagen führen könnten. Sie
       appellieren darum an die Bundestagsabgeordneten, noch Änderungen am Gesetz
       vorzunehmen, „damit Windenergie und Artenschutz gemeinsam gewinnen können“.
       
       Die Umweltministerin wies die Kritik zurück. Sie vertraue auf die
       Einschätzung der Rechtsabteilung ihres Ressorts, erklärte Lemke: „Wir haben
       gute Lösungen gefunden, die rechtssicher sind.“ Zudem biete das
       parlamentarische Verfahren, das bis zur Sommerpause abgeschlossen werden
       soll, den Verbänden noch Gelegenheit, ihre Position einzubringen. Das ist
       aus deren Sicht auch nötig: Vor dem Kabinettsbeschluss hatten sie nach
       Erhalt der Gesetzesentwürfe gerade einmal zweieinhalb Tage Zeit, ihre
       Stellungnahmen abzugeben – und zwar von Freitagnachmittag bis Montagmorgen.
       
       15 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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