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       # taz.de -- Urteil über antisemitisches Schandmal: Judenhass bleibt Judenhass
       
       > Die „Judensau“ darf ohne verständlichen Kontext in Wittenberg bleiben.
       > Das ist eine verpasste Chance mit weitreichenden Folgen.
       
   IMG Bild: Die umstrittene Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenberg
       
       Verstehen Sie das? „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha
       Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb
       in 6 Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen“. Mit dieser Inschrift in
       einer Bodenplatte sieht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine
       hinreichende Distanzierung, um aus einem antisemitischen Schandmal ein
       Mahnmal zu machen.
       
       Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein Sandsteinrelief aus dem
       13. Jahrhundert an der Stadtkirche zu Wittenberg entfernt werden muss, weil
       dieses eine Beleidigung darstellt. [1][Auf dem Relief ist eine Sau zu
       sehen, an deren Zitzen Juden saugen. Ein Rabbiner schaut dem Tier in den
       After. Es handelt sich um ein klassisches antisemitisches Stereotyp des
       Mittelalters].
       
       Es ist erlaubt, dass solcherart in Stein gemeißelter Judenhass bestehen
       darf, wenn er in einem entsprechenden Kontext gestellt wird. Niemand
       verlangt einen neuen Bildersturm. Und keiner möchte den Pfarrern zu
       Wittenberg unterstellen, sie selbst seien deshalb [2][eingefleischte
       Antisemiten, so wie Martin Luther,] der hier einst predigte. Die
       Entscheidung aber, der verschwurbelte Spruch unter dem Relief sei eine
       hinreichende Erklärung, geht fehl.
       
       Mag sein, dass die akademisch gebildeten Richter den Satz interpretieren
       können. Das Laufpublikum kann es sicher nicht. Es sieht den Judenhass an
       der Kirche und eine unverständliche Erklärung darunter. Deshalb stellt das
       Relief weiterhin eine Beleidigung für Jüdinnen und Juden dar.
       
       Das Gericht hat darum eine Chance verpasst. Es hätte bei seinem Urteil
       bleiben können, aber in der Begründung deutlich machen müssen, dass eine
       Erklärung zu einem antisemitischen Machwerk so verfasst sein muss, dass sie
       auch verstanden werden kann. Schließlich betrifft das Relief der „Judensau“
       nicht nur die Stadt Wittenberg, sondern Dutzende weitere Kirchen in
       Deutschland, die Ähnliches zur Schau stellen. Und Judenhass bleibt
       Judenhass, auch wenn er über vierhundert Jahre alt ist.
       
       14 Jun 2022
       
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   DIR [1] https://archivalia.hypotheses.org/126217
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   DIR Klaus Hillenbrand
       
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