# taz.de -- Schwangerenregister in Polen: Gefährdung der Gesundheit
> In Polen soll künftig jede Schwangerschaft registriert werden. So lassen
> sich auch Schwangerschaftsabbrüche nachvollziehen.
IMG Bild: In Polen starb die 30-jährige schwangere Iza – danach demonstrierten Feminist*innen
Es klingt wie ein dystopischer Fantasyroman. Wie eine Geschichte,
inspiriert vom „Report der Magd“ der US-amerikanischen Autorin Margaret
Atwood, in dem Frauen völlig entrechtet und zu Gebärsklavinnen degradiert
werden. Und doch ist es Realität im Hier und Heute: Nachdem Polen im
Oktober sein Abtreibungsrecht derart verschärft hat, dass legale
Schwangerschaftsabbrüche so gut wie unmöglich sind, folgt nun: ein
zentrales Schwangerschaftsregister.
Auf Verordnung des polnischen Gesundheitsministers Adam Niedzielski werden
künftig bei einem Arztbesuch mehr Daten von Patient*innen als bisher
erfasst, um sie zentral verfügbar zu machen. Darunter auch:
Schwangerschaften. Dies helfe bei der Behandlung von Patient*innen, egal ob
in Polen oder auf einer Reise ins EU-Ausland, so die Begründung. Die
polnische Regierung versichert, nur Ärzt*innen hätten Zugriff auf die
Daten – die Staatsanwaltschaft hingegen nicht.
Die standardmäßige Erfassung von Schwangerschaften kann aber nicht
unabhängig vom politischen und gesellschaftlichen Kontext betrachtet
werden. Jede einzelne Schwangerschaft zentral zu erfassen, bedeutet auch
kontrollieren zu können, ob an ihrem Ende tatsächlich eine Geburt steht.
Das ist keine Lappalie in einem Land, das Schwangerschaftsabbrüche derart
kriminalisiert und Schwangere zwingt, sogar nicht lebensfähige Föten
auszutragen. In einem Land, das den Schutz von Embryonen und Föten so
deutlich über das Leben von Schwangeren stellt: [1][Mindestens eine Frau
hat in Polen seit der Verschärfung ihr Leben verloren], weil Ärzt*innen
sich weigerten, einen nicht lebensfähigen Fötus aus ihrem Körper zu
entfernen.
Schon lange müssen ungewollt Schwangere aus Polen für einen Abbruch ins
Ausland reisen, nach Deutschland etwa, oder nach England. Oder sie müssen
sich über das Internet bei Aktivist*innen die nötigen Medikamente nach
Hause bestellen. Wege, die nur diejenigen gehen können, die über gewisse
Ressourcen verfügen: Geld, Zeit, Information. Das geplante
Schwangerschaftsregister erschwert ihre Lage noch weiter. Wer ungewollt
schwanger ist und einen Abbruch plant, geht künftig womöglich gar nicht
erst zum Arzt, um bloß nicht in diesem Register aufzutauchen – selbst dann,
wenn Beschwerden auftreten.
Und auch für jene, die gewollt schwanger sind, ist dieses Register eine
Gefahr. Denn nicht jede Schwangerschaft mündet in eine Geburt. Schätzungen
gehen davon aus, dass jede dritte bis fünfte Schwangerschaft [2][in einer
Fehlgeburt endet]. Am größten ist das Risiko im ersten Drittel der
Schwangerschaft. Deswegen erzählen viele Schwangere erst nach der 12. Woche
davon – und deswegen könnte es sein, dass sie sich zumindest in Polen
künftig auch dann erst zum Arzt trauen. Was, wenn Ärzt*innen und Behörden
ihnen nicht glauben, dass es eine Fehlgeburt war? Was, wenn ihnen
unterstellt wird, diese zum Beispiel mit Medikamenten absichtlich
herbeigeführt zu haben?
Das ist keine Paranoia. Erst im Mai wurde in [3][El Salvador] wieder eine
Frau nach einer Fehlgeburt schuldig gesprochen. Sie wurde wegen schweren
Totschlags verurteilt – zu 30 Jahren Haft. Ähnlich erging es 2021 einer
Frau im republikanisch regierten US-Bundesstaat Oklahoma: Sie wurde nach
einer Fehlgeburt wegen Totschlags verurteilt.
Polen verdeutlicht in diesen Tagen, was ohnehin seit Jahrzehnten bekannt
ist: Restriktive Gesetze verhindern keine Schwangerschaftsabbrüche. Sie
gefährden lediglich die Gesundheit – und letztlich das Leben – von Frauen.
Denn dass heute in Europa kaum noch Frauen an den Folgen von Geburt und
Schwangerschaft sterben, liegt zu einem großen Teil auch daran, dass ihnen
eine gute medizinische Betreuung zuteil wird. Wenn sie diese aber aus Angst
vor Stigmatisierung und Kriminalisierung meiden, werden gefährliche
Komplikationen in der Frühschwangerschaft womöglich nicht rechtzeitig
erkannt; zum Beispiel eine Eileiterschwangerschaft, die unbehandelt tödlich
sein kann.
Abtreibungen sind in Polen strafbar, allerdings – bislang – nicht für die
Schwangere selbst. Das Land hat bereits bewiesen, dass es sich nicht vor
Verschärfungen der ohnehin schon restriktiven Gesetzeslage scheut. Und
schon heute werden Menschen, die abgetrieben haben, massiv unter Druck
gesetzt. Gerade erst berichtete eine Frau der Deutschen Welle, wie sie nach
einer medikamentösen Abtreibung zu Hause bei der Kontrolle im Krankenhaus
mit Verachtung behandelt und der Polizei gemeldet wurde, und wie diese sie
verhörte: Woher hatte sie die Tabletten? Welche ihrer Freundinnen haben
bereits Schwangerschaften abgebrochen? Es ist eine Zumutung. Keine Frau,
die eine Schwangerschaft abbricht, ist irgendjemandem darüber Rechenschaft
schuldig. Schon gar nicht aber sollten jene, die gerade eine Fehlgeburt
erlitten haben, unter Generalverdacht gestellt werden.
Es ist kein Zufall, dass dieses Register nur wenige Monate nach der
Verschärfung des Abtreibungsrechts kommt. Es ist vielmehr ein weiterer
Schritt im Niedergang des Rechtsstaats in Polen. Das Land verletzt
systematisch [4][reproduktive Rechte]. Es ist ein sperriger Begriff, der im
deutschen Sprachgebrauch noch lange nicht ausreichend angekommen ist – der
aber grundlegende Menschenrechte beschreibt: Das Recht von Menschen, selbst
darüber zu entscheiden, ob sie Kinder bekommen oder nicht. Und zwar frei
von Beeinflussung in jedwede Richtung. Diese Rechte derart einzuschränken,
ist ein Armutszeugnis für den Zustand der polnischen Demokratie.
10 Jun 2022
## LINKS
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DIR [4] https://www.boell.de/de/2018/02/28/reproduktive-rechte
## AUTOREN
DIR Dinah Riese
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