URI:
       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV ​: Kinder weg, Haus weg ​
       
       > Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der
       > Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun
       > verkaufen.
       
   IMG Bild: Urteil zu Hartz-IV-Schonvermögen: Bundesverfassungsgericht
       
       Freiburg taz | Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz
       IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das
       entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des
       Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die Situation von Eltern
       verlangte.
       
       Konkret ging es um ein Ehepaar aus Ostfriesland, das im eigenen Haus mit
       143 Quadratmeter Grundfläche lebte. Der Mann war schon Rentner, die Frau
       wurde arbeitslos und beantragte 2018 Grundsicherung. Das Jobcenter lehnte
       den Antrag jedoch mit Verweis auf das große Haus ab, die Frau sei nicht
       wirklich bedürftig. Das Haus könne „verwertet“, also verkauft, werden. Für
       ein Ehepaar genügten 90 Quadratmeter Wohnfläche.
       
       Das Jobcenter berief sich dabei auf die Regeln zum Schonvermögen für
       [1][Hartz IV-Bezieher:innen] im Sozialgesetzbuch 2. Dort heißt es, dass
       Arbeitslosengeld 2 auch dann bezahlt wird, wenn die arbeitslose Person „ein
       selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine
       entsprechende Eigentumswohnung“ hat.
       
       Doch was ist angemessen? Hier hat das Bundessozialgericht 2016
       festgestellt, dass für eine vierköpfige Familie Wohneigentum von 130
       Quadratmeter angemessen ist und für zwei Personen 90 Quadratmeter.
       
       ## Ähnliche Probleme für arbeitslose Mieter:innen
       
       Das ostfriesische Ehepaar wandte nun ein, dass sie das Haus 1997 bezogen
       hatten, als die Familie noch achtköpfig war. Doch nach und nach zogen die
       sechs Kinder aus. Seit 2013 lebte das Ehepaar allein im Familienhaus.
       
       Das Jobcenter verwies wiederum auf das Gesetz. Für die Angemessenheit von
       Wohneigentum komme es auf den Zeitpunkt an, zu dem Sozialleistungen
       beantragt werden. Es sei unerheblich, dass das Wohneigentum in der
       Vergangenheit angemessen war, als die Kinder noch bei den Eltern wohnten.
       
       Das Sozialgericht Aurich, bei dem der Fall landete, sprang jedoch den
       Eltern bei und legte den Fall in Karlsruhe vor. Es sei eine Diskriminierung
       von Eltern, wenn diese nach dem Auszug der Kinder ihr Haus verkaufen
       müssen, während ein kinderloses Paar sein Haus behalten könne. Die Eltern
       verlieren so den bisherigen Lebensmittelpunkt, während die Kinderlosen im
       gewohnten Umfeld bleiben können, argumentierte das Gericht. Das Grundgesetz
       verbiete eine Schlechterstellung von Eltern gegenüber Kinderlosen.
       
       Doch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hält die aktuellen
       Regelungen zum Schonvermögen für verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe
       bei Sozialleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum. So könne er Eltern
       und Kinderlose – wie derzeit – formal gleichbehandeln, indem nur auf die
       aktuelle Bewohnerzahl und ihren Flächenbedarf abgestellt wird. Soweit dies
       bei Eltern zu Umzügen führt, die Kinderlosen erspart bleiben, sei dies
       gerechtfertigt. Der Staat müsse Sozialleistungen nur dort gewähren, wo ein
       echter Bedarf besteht.
       
       Ähnliche Probleme haben auch Mieter:innen, die Hartz IV beziehen. Wenn die
       Kinder ausziehen, kann eine bisher angemessene Wohnung plötzlich zu groß
       werden. Das Jobcenter hat die Mieter früher aufgefordert, sich binnen sechs
       Monaten eine billigere Wohnung zu suchen. Seit März 2020 ist die Prüfung
       der Wohnverhältnisse bei Hartz IV-Bezieher:innen zwar [2][coronabedingt
       ausgesetzt.] Die Sonderregelung soll jedoch zum Jahresende 2022 auslaufen.
       Die Probleme von Mieter:innen spielten im aktuellen Karlsruher Fall aber
       keine Rolle.
       
       2 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Hubertus-Heil-will-Hartz-IV-erhoehen/!5858624
   DIR [2] /Massnahme-gegen-Corona-Krise/!5670546
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR Hartz IV
   DIR Schwerpunkt Armut
   DIR Soziale Gerechtigkeit
   DIR Christian Lindner
   DIR Antisemitismus
   DIR Familie
   DIR Schwerpunkt Grundgesetz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kürzungen bei Programmen für Arbeitslose: Sparen am falschen Ende
       
       Der Soziale Arbeitsmarkt ist ein erfolgreiches Instrument. Er darf nicht
       Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.
       
   DIR Antisemitismus an Stadtkirche Wittenberg: BGH verhandelt zu Relief
       
       Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einer antisemitischen Plastik in
       Wittenberg: Reicht Kontextualisierung, um sie dort zu lassen?
       
   DIR Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung: Karlsruhe hilft kinderreichen Familien
       
       Kinderreiche müssen geringere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen als
       Eltern mit weniger Nachwuchs, sagt das Bundesverfassungsgericht.
       
   DIR Jahrestag der deutschen Verfassung: Die Macht der Interpreten
       
       Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind in der Praxis
       wichtiger als das Grundgesetz. Am wichtigsten aber ist die Gesellschaft.