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       # taz.de -- Weißer Ring Hamburg fordert Reformen: Mehr Gehör für Verbrechensopfer
       
       > Die Hilfsorganisation Weißer Ring Hamburg will, dass eine
       > Opferberichterstattung verpflichtend wird. Die grüne Justizsenatorin
       > ist dagegen.
       
   IMG Bild: Ein Ort, an dem es um Taten geht, die Leben beendet oder zerstört haben: Strafjustizgebäude Hamburg
       
       Hamburg taz | Vor über zehn Jahren wurde Mel D. an der Hamburger
       S-Bahn-Haltestelle Jungfernstieg ermordet. [1][Einfach erstochen], „weil er
       zur falschen Zeit am falschen Ort war“, sagt Kristina Erichsen-Kruse. Sie
       ist stellvertretende Vorsitzende der Hilfsorganisation Weißer Ring Hamburg
       und hat im Prozess 2010 die Familie von D. begleitet. Der damals 16-jährige
       Täter wurde wegen Totschlags zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt.
       
       Einen besonderen Einfluss auf das Urteil hatte nach Erichsen-Kruses
       Ansicht ein Bericht der Eltern, der nach Einwilligung der
       Staatsanwaltschaft verlesen wurde. Darin habe die Familie erklärt, was
       diese „unüberwindbare Zäsur“ mit ihrem Leben und dem der verbliebenen
       Geschwister gemacht habe. „Das war den Eltern wichtig. Und ein Gericht kann
       nicht ignorieren, wenn eine Familie schreibt, ihnen sei das Herz aus dem
       Leib gerissen worden.“
       
       Verfasst haben die Eltern den Bericht eigenständig. Doch das muss nicht so
       sein: Die Staatsanwaltschaft kann bei der Gerichtshilfe eine sogenannte
       Opferberichterstattung in Auftrag geben. So steht es in Paragraf 26 des
       Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes. Die Gerichtshilfe
       schreibt dann von Gewalt Betroffene oder ihre Angehörigen an. Sofern diese
       das wollen, kann ein Opferbericht verfasst werden, der im Prozess von der
       Staatsanwaltschaft verlesen wird.
       
       „Es geht dabei um das Schicksal Betroffener“, erklärt Erichsen-Kruse.
       „Darum, was zwischen der Tat und dem Prozess passiert ist, wie die Tat das
       Leben beeinflusst hat.“ Der Bericht sei ein [2][Bild über den Zustand
       Betroffener]. So könne Gericht, Verteidiger*innen und auch
       Täter*innen noch einmal vor Augen geführt werden, „was sie da
       angerichtet haben“.
       
       ## Es geht um Straftaten, die schwere Traumata auslösen
       
       Eben weil so ein Bericht einen Einfluss auf ein Urteil habe, verstehe sie
       auch, wenn Verteidiger*innen das nicht wollten. „Aber das ändert
       nichts daran, dass die Berichte nötig sind. Ein Opfer kann sich vor Gericht
       nicht so mitteilen, wie das in einem Opferbericht möglich ist.“
       
       Es gehe primär darum, dieses Vorgehen bei schweren Straftaten zu
       etablieren. Tötung, versuchte Tötung, Sexualstraftaten, gefährliche
       Körperverletzung – „immer verbunden mit schweren Traumata“, so
       Erichsen-Kruse. Diese Ereignisse seien „der absolute Supergau“ im Leben
       Betroffener. Deswegen will der Weiße Ring aus der Option der
       Staatsanwaltschaft eine Pflicht machen. In Hamburg werde das Instrument
       sonst nicht genutzt. Ein Gespräch mit der Hamburger Justizsenatorin stehe
       noch aus.
       
       Die Behörde der Grünen Anna Gallina zeigt sich offen: „Wir stehen dem
       Weißen Ring jederzeit für Gespräche zur Verfügung“, schreibt ihr Sprecher
       Dennis Sulzmann. Ihnen liege viel an „Verbesserungen für
       Kriminalitätsopfer“. Eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, die
       Gerichtshilfe mit Opferberichterstattungen zu beauftragen, hält er aber
       nicht für sinnvoll.
       
       Zum einen könne solch ein Bericht die normale Vernehmung als Zeug*in nicht
       ersetzen. Zum anderen könne eine „obligatorische Anordnung durch eine
       weitere staatliche Stelle“ für Betroffene „eine zusätzliche Belastung“
       darstellen. Sulzmann ergänzt, dass auch die Möglichkeit der Opfer, als
       Nebenkläger*innen aufzutreten, gewährleiste, dass ihre Sicht im
       Prozess beachtet werde.
       
       Die zusätzliche Belastung für Opfer fürchtet auch Lena Zagst,
       justizpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Laut der Hamburger
       Oberstaatsanwältin, Liddy Oechtering, könnten „wiederholte Befragungen“
       sogar „den Beweiswert der Aussage negativ beeinflussen“.
       
       Um ein Ersetzen der Zeug*innenaussage gehe es gar nicht, sagt
       Erichsen-Kruse. Sondern vielmehr darum, dass die Aussage selbst nicht
       ausreiche, um die Umstände im oft zerstörten Leben der Betroffenen
       angemessen zu schildern. Und Opfer müssten bei dem Bericht natürlich auch
       nicht mitmachen.
       
       Der Weiße Ring hat noch eine weitere Forderung: einen Opferfonds, aus dem
       Schmerzensgeld ausgezahlt werden kann. Für Jugendstrafverfahren gibt es das
       bereits. Erwachsene Straftäter*innen müssen für Schmerzensgeld aber
       selbst aufkommen – und können dies oft nicht, sagt Erichsen-Kruse. Die
       Zahlung bleibe entsprechend aus. Zwar könnten Opfer einen 30 Jahre
       haltenden Schuldtitel erwirken, müssten sich aber stetig selbst darum
       kümmern. „Sie werden von den Behörden alleine gelassen.“
       
       Die Staatsanwaltschaft, so die Idee des Weißen Rings, müsste dafür sorgen,
       dass der Fonds gefüllt werde. „Eine mühsame Arbeit“, weiß die Vorsitzende.
       Ein Weg könne sein, vom Lohn, den Verurteilte im Gefängnis für ihre Arbeit
       erhalten, monatlich ein wenig abzuzweigen.
       
       Die Justizbehörde weist in dem Zusammenhang auf eine Stiftung hin, die
       erwachsenen Straffälligen ohne ausreichend Geld zinslose Darlehen gebe „zur
       Wiedergutmachung der den Opfern/Geschädigten entstandenen materiellen und
       immateriellen Schäden im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs“.
       
       ## CDU will Opferschutz in Bürgerschaft thematisieren
       
       Laut Bundesjustizministerium ist [3][der Täter-Opfer-Ausgleich] ein
       Instrument zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung. Es gehe um
       freiwillige Wiedergutmachung; bestenfalls profitierten Opfer und Täter von
       der Konfrontation miteinander. Besonders für mittelschwere Taten, aber
       durchaus auch für schwere Verbrechen sei er geeignet, so die Ansicht im
       Ministerium. Dem schließt sich auch Staatsanwältin Oechtering an.
       Erichsen-Kruse sieht das anders: der Täter-Opfer-Ausgleich sei für schwere
       Straftaten nicht geeignet. „Die Opfer wollen oft nicht mit dem Täter
       zusammenkommen.“
       
       Die grüne justizpolitische Sprecherin Zagst hält die Debatte über einen
       Opferfonds für Erwachsene für „grundsätzlich sinnvoll“. Die CDU hat bereits
       2016 und 2018 solch einen Fonds gefordert, so Richard Seelmaecker,
       justizpolitischer Fraktionssprecher. „SPD und Grüne haben damals beide
       Initiativen abgelehnt. Auch eine von der Union unterstützte Initiative der
       FDP zur Opferberichterstattung.“
       
       ## Linke sieht Nachholbedarf
       
       In der nächsten Bürgerschaftssitzung werde die CDU-Fraktion einen Antrag
       einbringen, der erneut auf die Stärkung der Opfer vor Gericht abzielt:
       Unter anderem solle sich der Senat im Bundesrat dafür einsetzen, dass
       Nebenklagen bei Verfahren gegen Jugendliche genauso möglich sind wie bei
       solchen gegen Erwachsene. „An der Schutzbedürftigkeit des Opfers ändert
       sich nichts, wenn der Täter Jugendlicher ist“, heißt es in dem Antrag.
       
       Die Linksfraktion sieht im gesamten Bereich „erheblichen Nachholbedarf“, so
       die verfassungsrechtliche Sprecherin Carola Ensslen. Neben den Forderungen
       des Weißen Rings müsse die psychosoziale Prozessbegleitung ausgebaut
       werden, bereits während der Ermittlungen. Bedarf für einen Fonds sieht die
       Fraktion „für Opfer von sexualisierter Gewalt, sowie Opfer von
       rassistischen, antisemitischen und anderen menschenfeindlichen Straftaten“.
       
       1 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Jungfernstieg-Prozess/!5130741
   DIR [2] /Prozessauftakt-im-Fall-Maryam-H/!5835491
   DIR [3] https://www.bmj.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/TaeterOpferAusgleich/TaeterOpferAusgleich_node.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
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