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       # taz.de -- Einrichtungen der Behindertenhilfe: Mehr Gewaltschutz gefordert
       
       > Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt ein Problem. Der
       > Bundesbehindertenbeauftragte drängt die Regierung zu entschiedenem
       > Handeln.
       
   IMG Bild: Legt Handlungsempfehlungen für besseren Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung vor: Jürgen Dusel
       
       Berlin taz | Die Morde im Potsdamer Oberlinhaus vor gut einem Jahr waren
       eine Zäsur. Eine [1][Pflegekraft tötete vier Bewohner:innen] der
       Einrichtung für Menschen mit Behinderung und in der Aufarbeitung wurde
       klar: Das war mehr als eine monströse Einzeltat, es gab zuvor schon
       genügend Anlässe für eine Debatte über Gewalt in Einrichtungen der
       Behindertenhilfe.
       
       Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, legte am
       Montag nun gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte
       Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz vor, die „der Bundesregierung unter
       die Arme greifen“ sollen.
       
       Rund 200.000 Menschen mit Behinderung leben in stationären Einrichtungen,
       etwa 330.000 arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. In einem
       ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
       stufte der zuständige UN-Ausschuss deren [2][Lage bereits 2015 als
       besorgniserregend] ein und forderte schnelle Konsequenzen aus der starken
       Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderung.
       
       ## Die Dimension der Gewalt ist unbekannt
       
       Die genauen Dimensionen der Gewalt sind unbekannt, in den
       Kriminalstatistiken wird bislang nicht erfasst, ob sich gemeldete
       Gewalttaten in Einrichtungen ereigneten. 2014 machte allerdings eine Studie
       deutlich, dass [3][in Einrichtungen lebende Frauen mit Behinderung] in
       großem Ausmaß von Demütigungen, körperlicher Gewalt und sexuellen
       Übergriffen betroffen sind.
       
       Nach den Morden im Oberlinhaus initiierte der Verein abilitywatch jüngst
       ein [4][Rechercheprojekt], bei dem für die vergangenen 10 Jahre bislang 41
       weitere Fälle von Gewalt mit 180 Betroffenen in 37 stationären
       Einrichtungen zusammengetragen wurden. Die Ergebnisse einer von
       verschiedenen Bundesministerien beauftragten breiten [5][Umfrage zu
       Gewalterfahrungen von Bewohner*innen] werden erst für 2024 erwartet.
       
       Die strukturellen Probleme, die die Gewalt in Einrichtungen begünstigen,
       sind [6][indes bekannt]. Man müsse nicht auf genaue Zahlen warten, um zu
       handeln, sagt auch Behindertenbeauftragter Dusel. Es sind die fehlende
       Partizipation der Bewohner*innen und Werkstattbeschäftigten, deren hohe
       Abhängigkeit von Pflege- und Betreuungskräften, der Personalmangel in den
       Einrichtungen und die Abschottung vom Rest der Welt, die Übergriffe möglich
       machen und oft unsichtbar bleiben lassen.
       
       ## Einrichtungen müssen Gewaltschutzkonzepte vorlegen
       
       Tatsächlich wurden bereits im vergangenen Jahr Weichen für einen besseren
       Gewaltschutz gestellt. Seit 2021 sind die Einrichtungen [7][bundesweit
       gesetzlich verpflichtet,] Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln und
       umzusetzen. Doch ohne Mindestanforderungen und Sanktionen bleibt die Norm
       ein stumpfes Schwert. Es sei unbekannt, wie viele Träger tatsächlich
       geeignete Konzepte erarbeitet haben und wie viele dieser Konzepte
       wirkungsvoll umgesetzt werden, sagt Britta Schlegel, Leiterin der
       Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen
       Institut für Menschenrechte. In ihren Handlungsempfehlungen fordern
       Schlegel und Dusel deshalb eine Nachschärfung des Gesetzes.
       
       Nötig seien die Verankerung von Mindeststandards für die Konzepte und die
       Einrichtung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle. Verträge mit Trägern
       von Einrichtungen dürften nur noch bei wirksamen Gewaltschutzkonzepten
       abgeschlossen werden – bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern
       verbindlich geregelt. Und natürlich – das hatte der UN-Ausschuss ebenfalls
       2015 angemahnt – brauche es endlich eine wirksame und unabhängige Kontrolle
       der Einrichtungen in Bezug auf deren Gewaltschutz.
       
       Für den Schutz von Bewohner*innen und Werkstattbeschäftigten sei
       außerdem deren Partizipation und Empowerment nötig, heißt es in den
       Handlungsempfehlungen. Das bedeutet nicht zuletzt, Menschen je nach ihren
       Kommunikationsmöglichkeiten Zugang zu Informationen und Beschwerdewegen zu
       ermöglichen.
       
       Auch das kostet Zeit, Sensibilisierung und Schulung des Fachpersonals, in
       vielen Einrichtungen ist ein Wandel der Hierarchien zwischen
       Bewohner*innen und Pflegekräften notwendig. In den Werkstätten habe
       sich da einiges getan in den letzten Jahren mit der Etablierung von
       Werkstatträten, betont Dusel. In den Wohneinrichtungen bestehe aber
       erheblicher Nachholbedarf.
       
       ## Kaum Interaktion der Einrichtungen nach außen
       
       Und dann gibt es noch den Mechanismus: Was in den Einrichtungen passiert,
       bleibt in den Einrichtungen. Mit den Sozialräumen um die Häuser herum gibt
       es häufig kaum Interaktion, kritisiert Dusel. Etablierte Hilfesysteme wie
       Beratungsstellen, Frauenhäuser, Gemeinden und auch die Polizei müssten sich
       verantwortlicher fühlen und stärker eingebunden werden. Auch regelmäßige
       Besuche von unabhängigen, interdisziplinären Besuchsgruppen – vergleichbar
       zur stationären Psychiatrie – können gewaltbegünstigende Strukturen
       aufdecken.
       
       Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet,
       „verbindliche Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt“ voranzutreiben. Viel
       Zeit bleibt dafür nicht mehr: Im kommenden Jahr soll Deutschland erneut vom
       UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung geprüft und
       bewertet werden. „Dann muss sich die Bundesregierung rechtfertigen, ob ihre
       Maßnahmen gegen Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausreichend
       sind“, sagt Dusel.
       
       16 May 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Prozessende-nach-Morden-im-Oberlinhaus/!5821147
   DIR [2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf
   DIR [3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93972/9408bbd715ff80a08af55adf886aac16/gewalterfahrungen-von-in-einrichtungen-lebenden-frauen-mit-behinderungen-data.pdf
   DIR [4] https://ableismus.de/toetet/de
   DIR [5] https://www.ifes.fau.de/referenzen/projekte/gender-gewalt-und-menschensrechte/#collapse_0
   DIR [6] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
   DIR [7] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__37a.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Manuela Heim
       
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