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       # taz.de -- Erhöhung der Parkgebühren: Im Mäuseschritt voran
       
       > Dank eines grün-roten Kompromisses können die Kurzzeit-Parkgebühren nun –
       > leicht – steigen. Ein Wochenkommentar.
       
   IMG Bild: Sie muss sich bald selbst kein Knöllchen mehr ausstellen
       
       Es gibt Momente, da ist man versucht, seinen journalistischen Stolz
       beiseitezuschieben und mit einem richtig ollen Gemeinplatz in einen
       Kommentar einzusteigen – wie dem vom kreißenden Berg. Weil es dann doch mal
       so richtig schön passt. Auch wenn die Maus, die in dieser Woche nach
       jahrelangen Wehen zur Welt gebracht wurde, den nicht wirklich niedlichen
       Namen „Ausnahmeregelungen bei Parkgebühren für Schichtdienstarbeitende im
       öffentlichen Dienst“ trägt.
       
       Worum geht es? Schon 2019 hatte die damals [1][von Regine Günther (Grüne)
       geleitete Senatsverwaltung] für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen
       eines Berliner Luftreinhalteplans beschlossen, die Kurzzeit-Parkgebühren um
       je einen Euro pro Stunde zu erhöhen: von 1 auf 2, von 2 auf 3 bzw. von 3
       auf 4. Natürlich nur da, wo entsprechende Gebühren heute schon erhoben
       werden, denn der innenstadtweite Roll-out der sogenannten
       Parkraumbewirtschaftung ist noch längst nicht abgeschlossen.
       
       Gekommen aber ist dieser Zuschlag in Höhe von 100, 50 bzw. 33,3 Prozent
       (ums ein bisschen beeindruckender klingen zu lassen) bis heute nicht. Denn
       noch in der vergangenen Legislaturperiode trat der damalige Innensenator
       Andreas Geisel (SPD) scharf auf die Bremse und blockierte die
       gemeinschaftliche Entscheidung des Senats: Er fand, dass die im
       Schichtdienst arbeitenden Landesangestellten bei Polizei, Feuerwehr,
       Ordnungsämtern und Krankenhäusern Ausnahmeregelungen verdient hätten.
       
       Die, so Geisels Argument, müssten zu oft ungünstigen Tageszeiten den Dienst
       antreten, führen darum mit dem Pkw und sollten daher pauschal von den
       Gebühren befreit werden. [2][Günther kommentierte das später im
       taz-Interview] so: „Ich kann nicht sagen: Alle müssen Parkgebühren zahlen,
       nur eine bestimmte Berufsgruppe nicht. Schon aus rein rechtlichen Gründen.“
       
       ## Erleichterter Antrag
       
       Nun also irgendwie doch: Wenn die Gebührenerhöhung kommt – die erste seit
       fast 20 Jahren –, werden die erwähnten Landesangestellten zwar nicht
       pauschal befreit, aber für sie wird der Antrag, den ohnehin alle
       Schichtarbeitenden bei ihrem Bezirksamt stellen können, vereinfacht. Die
       Neuen im Amt, Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und
       Innensenatorin Iris Spranger (SPD), verständigten sich darauf, dass der
       Nachweis einer „Wechselschichtzulage“ bzw. „Erschwerniszulage“ ausreicht.
       Alle anderen müssen weiterhin belegen, wann genau sie zur Arbeit müssen.
       
       Man darf es diesen Menschen durchaus gönnen. Einerseits ist das
       Nahverkehrsangebot am Stadt- und am Tagesrand wahrlich dünn, andererseits
       verdient man in vielen der betroffenen Berufe nicht allzu üppig (und die
       Befreiung gilt ohnehin nur für die Zone rund um den Arbeitsplatz). In einer
       Zukunft, in der wirklich niemand mehr ein Auto braucht, kann das neu
       verhandelt werden.
       
       Bis dahin geht es in Mäuseschrittchen weiter, im kommenden Jahr etwa mit
       der Erhöhung der Anwohner-Parkvignette auf 120 Euro im Jahr. Genau genommen
       können die kleinen Nagetiere ja recht flink sein – jedenfalls wenn man
       ihnen ein bisschen hinterherrennt.
       
       13 May 2022
       
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