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       # taz.de -- Jurist über Freispruch von Olaf Latzel: „Das Urteil ist skandalös“
       
       > Der Bremer Pastor Olaf Latzel wetterte gegen Homosexuelle, wurde
       > verurteilt – und freigesprochen. Jurist Tore Vetter über die Sicht der
       > Betroffenen.
       
   IMG Bild: Sind neben anderen auch Betroffene der Latzel-Attacken: Teilnehmende des Christopher Street Day
       
       taz: Das Landgericht Bremen hat am Freitag entschieden: Was Pastor Olaf
       Latzel [1][in einem Eheseminar über Homosexuelle gesagt hat], ist keine
       Volksverhetzung. Wie konnte es zu diesem Urteil kommen, Herr Vetter? 
       
       Tore Vetter: Die Äußerungen von Latzel selbst waren unbestritten. Es ging
       nur noch um die Frage, ob diese Äußerungen im Sinne der Volksverhetzung ein
       Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung sind oder die Würde dieser
       Menschen angegriffen haben. In jedem Einzelfall muss ein Gericht dann die
       Grundrechte der Beteiligten abwägen, auch die von Latzel: die
       Meinungsfreiheit, bei religiösen Äußerungen auch die Religionsfreiheit. Die
       Urteilsbegründung liegt noch nicht schriftlich vor, aber das war wohl der
       Knackpunkt: dass die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und der
       Persönlichkeitsrechten sowie der Menschenwürde queerer Menschen zugunsten
       Latzels ausgefallen ist.
       
       Anders als das [2][Amtsgericht in erster Instanz] entschieden hatte. 
       
       Genau. Die Gerichte schauen, ob eine Äußerung unter die Religionsfreiheit
       fallen könnte. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend,
       wird anhand einer sogenannten Plausibilitätsprüfung geguckt, ob das Gesagte
       irgendwie plausibel unter den Glauben der äußernden Person fällt.
       
       Deswegen auch [3][die Gutachten], die für den Prozess beauftragt wurden? 
       
       Ja. Wobei es recht erstaunlich ist, dass das Gericht so umfangreiche
       theologische Gutachten eingeholt hat, weil man wahrscheinlich auch ohne
       hätte sehen können, das zumindest in Teilen des Christentums homosexuelle
       und queere Menschen abgelehnt werden. Insofern ist es erst mal auch relativ
       unproblematisch, dass Latzel sich auf seine Religionsfreiheit berufen kann.
       Das darf aber keinesfalls dazu führen, dass eine Äußerung deswegen keine
       Straftat sein kann. Die Religionsfreiheit ist keine Art Super-Grundrecht,
       das grundsätzlich zu einer Straffreiheit von Äußerungen führt. Bei der
       Frage, ob die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen ist, muss immer die
       Perspektive dieser einbezogen werden. Es darf keine Art von
       Parallel-Wertung innerhalb der Religion vorgenommen werden.
       
       Wann ist die Würde eines Menschen denn verletzt? 
       
       Ein Angriff auf die Menschenwürde kann nach der Rechtsprechung etwa dann
       vorliegen, wenn das Recht der betroffenen Gruppe auf ein gleichberechtigtes
       Leben innerhalb der Gesellschaft in Frage gestellt wird. Dann muss
       natürlich berücksichtigt werden: Was hat das für Folgen für die
       Betroffenen? Und nicht nur der ideologische Hintergrund des Äußernden.
       
       Die Richterin am Amtsgericht hat genau darauf geschaut und gesagt: Latzel
       stiftet zu einem Hass gegen einen Teil der Bevölkerung an.
       
       Im Landgericht scheint sich dagegen das Narrativ durchgesetzt zu haben –
       wie es in einer christlichen, fundamentalistischen Szene von der
       katholischen Kirche bis zu Evangelikalen verbreitet wird -, dass nicht die
       Menschen abgelehnt würden, sondern die Homosexualität. Das Amtsgericht ist
       dem nicht auf den Leim gegangen und hat gesagt: Homosexualität ohne
       Menschen ist schlichtweg nicht vorstellbar. Das hat das Landgericht
       offensichtlich anders gesehen – und damit die Sichtweise der Betroffenen
       meines Erachtens verkannt. Dabei muss diese im Rahmen so einer Bewertung
       ganz klar mit berücksichtigt werden.
       
       Viele Gruppen sind empört und halten das Urteil für falsch. Sie also auch? 
       
       Ja. Das Skandalöse daran ist doch, dass es gravierende Folgen haben kann.
       Menschenverachtende Äußerungen und solche, die sich ganz konkret gegen
       homosexuelle, queere Menschen richten, könnten sich damit zukünftig immer
       unter dem Deckmantel der Religion verstecken. Oder hinter dem Argument: Es
       sind gar nicht die Menschen gemeint, sondern eben „nur“ ihre
       gesellschaftliche Gleichstellung. Übrigens ist das eine Entwicklung, die
       auch an anderer Stelle sichtbar geworden ist: Im März letzten Jahres hat
       das Landgericht Kassel in zweiter Instanz zugunsten eines Biologieprofessor
       geurteilt. Er hatte sich homophob geäußert und auf die
       Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Gericht hat berücksichtigt, dass er als
       Biologieprofessor einen wissenschaftlichen Hintergrund hätte und quasi
       einen wissenschaftlichen Beitrag hätte leisten wollen.
       
       Liegt das Rechtssystem in dieser Abwägung ein Stück weit zurück hinter der
       gesellschaftlichen Entwicklung zurück? 
       
       Es ist zumindest problematisch, wenn Gerichte zugunsten eines einseitig
       liberalen Grundrechtsverständnisses der Äußernden die Grundrechte der
       Betroffenen komplett verkennen.
       
       Glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Latzel Revision einlegen
       wird? 
       
       Ich hoffe, dass da noch was kommt und der Fall zum Oberlandesgericht geht.
       Damit es eben nicht Schule macht, sich bei solchen Äußerungen auf
       Religionsfreiheit berufen zu können. Aber die strafrechtliche Perspektive
       ist nicht die einzige. Aus meiner Sicht ist jetzt vor allem die
       Landeskirche in der Pflicht.
       
       Das Disziplinarverfahren läuft noch. Welchen Spielraum hat die Kirche
       überhaupt? 
       
       Die Kirche schien auf den Ausgang des Verfahrens gewartet zu haben, auch
       wenn sie davon unabhängig ist. Es kommt nicht drauf an, ob Latzel sich
       strafbar gemacht hat, sondern ob er Amtspflichten verletzt hat – etwa wenn
       er gegen den kirchlichen Auftrag und die Ordnung der Kirche verstoßen oder
       ihr Ansehen verletzt hat. Dann kann er versetzt oder sogar aus dem Dienst
       entfernt werden. Die Kirche darf sich jetzt jedenfalls nicht hinter diesem
       Freispruch zurückziehen. Meiner Ansicht nach sollte sie den
       Handlungsspielraum nutzen, auch wenn eine Entfernung aus dem Dienst
       natürlich vor Gericht auch gekippt werden könnte. Sie sollte sich
       entscheiden, ob sie homophobe Prediger wie Latzel duldet oder sich an die
       Seite der Betroffenen, nicht zuletzt der queeren Menschen innerhalb ihrer
       Gemeinden, stellt.
       
       24 May 2022
       
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