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       # taz.de -- Gerichtsurteil zu Tagebau Jänschwalde: Kohleförderung darf weitergehen
       
       > Nach einem Gerichtsentscheid hätte der Tagebau Jänschwalde Mitte Mai
       > seinen Betrieb stoppen müssen. Nun hat das OVG den Beschluss kassiert.
       
   IMG Bild: Abraumbagger in Jänschwalde bei Cottbus
       
       Cottbus dpa | Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz darf vorerst weiter
       Kohle fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG)
       am späten Donnerstag [1][entschieden]. Es gab damit einer Beschwerde des
       Energieunternehmens Leag gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe
       ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus statt, wie das OVG
       weiter mitteilte.
       
       Zur Begründung hieß es unter anderem, eine Einstellung des Tagebaubetriebs
       sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen – unter
       anderem die seit Beginn des [2][Krieges gegen die Ukraine] gefährdete
       Energieversorgung – verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer
       Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen
       Gebiete vergleichsweise gering.
       
       [3][Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte die Leag im
       Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern dürfen].
       Dagegen hat der Tagebaubetreiber als Beigeladener beim Prozess Beschwerde
       beim OVG eingelegt. Das Unternehmen hatte bei einem Stopp von gravierenden
       Folgen für die Energieversorgung in der Region gesprochen. Das OVG hat nun
       entschieden, dass der Tagebau vorerst weiter betrieben werden darf.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine „drastische“
       Wasserentnahme im Tagebau kritisiert und waren mit einem Eilantrag
       gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den
       Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen.
       
       Die Umweltschützer hatten festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit
       Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein
       Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über
       sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel
       Wasser gebe es nicht, so die Umweltverbände. Sie hatten angeführt, dass die
       wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme
       von 42 Millionen Kubikmetern gestatte. Tatsächlich habe die Leag jedoch
       114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt – fast das Dreifache.
       
       Die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren
       lasse sich nicht verlässlich feststellen, entschied nun das
       Oberverwaltungsgericht. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die
       Bedeutung und den Umfang der der Leag erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis
       streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse
       hier zugunsten der Leag ausgehen.
       
       ## Kritik von Umweltschützern
       
       Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga kritisierten die Entscheidung.
       Damit gebe es weiter Rechtsunklarheit. „Das Gericht lässt ausdrücklich
       offen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben wird. Das könne erst
       im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die von der Grundwasserabsenkung
       betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert
       sein, der nun vorerst weiter Tatsachen schafft“ sagte Sascha
       Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer.
       
       „Beim Tagebau Jänschwalde fehlen der Leag weiterhin mehrere Zulassungen, um
       ihre Vorstellungen umzusetzen. So ist offen, ob die bisher nur bis 2022
       zugelassene Wasserentnahme wie von der Leag beantragt bis 2044 verlängert
       werden darf. (…) Wir werden in allen diesen Verfahren intensiv prüfen, wie
       der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert
       werden kann“, ergänzte René Schuster von der Grünen Liga.
       
       Vom Gericht hieß es dazu, die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei
       vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die
       Sicherheit weiter gewährleisten zu können.
       
       Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das
       Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch
       im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde
       befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das
       Calpenzmoor.
       
       6 May 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1203296.php
   DIR [2] /Schwerpunkt-Krieg-in-der-Ukraine/!t5008150
   DIR [3] /Gericht-stoppt-Kohleabbau-in-Jaenschwalde/!5842535
       
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