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       # taz.de -- Autofrei-Volksbegehren soll vor Gericht: Jarasch sagt Nein
       
       > Die grüne Verkehrssenatorin lehnt nach dem Klima-Vorstoß noch ein
       > Volksbegehren ab: „Wir brauchen autofreie Kieze, aber keine autofreie
       > Innenstadt“.
       
   IMG Bild: Fährt zwar Fahrrad, will aber keine autofreie Innenstadt: Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne)
       
       Berlin taz | Die grüne Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch hat
       zum zweiten Mal binnen nur zwei Wochen die Ablehnung eines Volksbegehren
       begründen müssen, dessen Inhalte zumindest oberflächlich betrachtet
       tiefgrün sind: Nach „Berlin 2030 klimaneutral“ nun die Forderung nach einer
       autofreien Innenstadt. In der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am
       Dienstag stand für Jarasch das Begehren im Widerspruch zu einer stadtweiten
       Mobilitätswende. Die Landesregierung hatte sich zuvor auch der Einschätzung
       der Innenverwaltung angeschlossen, dass das Autofrei-Volksbegehren nicht
       verfassungsgemäß ist. Vor 14 Tagen hatte der rot-grün-rote Senat das
       Klima-Volksbegehren zwar nicht verfassungsrechtlich beanstandet, es aber
       inhaltlich als „nicht zielführend“ bezeichnet.
       
       Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte das Vorhaben
       schon vor einer Woche mit Verweis auf [1][Grundgesetzartikel 2] als nicht
       zulässig eingeordnet. Über diese Einschätzung wird nun laut Jarasch das
       Verfassungsgericht urteilen. Solange ruht das Volksbegehren, zu dem sich
       dem Verfahren nach binnen vier Monaten das Abgeordnetenhaus positionieren
       muss.
       
       Was aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstößt, beschreibt Sprangers
       Innenverwaltung so: „Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr
       im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur
       noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und
       mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar.“
       
       Auf die Frage am Dienstag in der Pressekonferenz, wie sie sich dabei fühle,
       als Senatorin nun gleich zwei Mal Grünen-nahe Vorhaben abzulehnen oder
       ablehnen zu müssen, antwortete Jarasch: „Sehr gut. Ich weiß mich getragen
       von der Fraktion und der Partei.“ Bei der Begründung der Ablehnung hob sie
       – wie schon vor zwei Wochen beim Klima-Volksbegehren – ausdrücklich hervor,
       dass der Senat die grundsätzlichen Ziele teile. Damals nannte sie dazu
       Klimaschutz, nun die Reduzierung der Autos.
       
       Entscheidend ist für Jarasch die räumliche Beschränkung der
       Autofrei-Forderung: Die Mobilitätswende außerhalb des S-Bahn-Rings werde
       darin nicht betrachtet. Berlin sei eine dezentrale Stadt, sagte Jarasch –
       „wir brauchen autofreie Kieze und grüne Oasen überall, aber keine autofreie
       Innenstadt.“ Ende 2019 hatten die Grünen [2][bei einem Landesparteitag
       beschlossen], dass ab 2030 keine Privat-Pkws mit Verbrennungsmotor mehr in
       der Innenstadt unterwegs sein sollen. Ein Antrag der Grünen Jugend, dass
       gar keine Autos mehr fahren sollten, hatte keine Mehrheit gefunden.
       
       Teilt das Verfassungsgericht die rechtlichen Bedenken des Senats nicht,
       könnten die Initiatoren [3][die zweite Sammelstufe] starten. In der sind
       nicht wie in der ersten binnen sechs Monaten 20.000 gültige Unterschriften
       nötig, sondern binnen vier Monaten rund 170.000. Kommen die zusammen, gibt
       es einen Volksentscheid wie zuletzt im September 2021.
       
       17 May 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122
   DIR [2] /Parteitag-der-Berliner-Gruenen/!5648134
   DIR [3] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid/volksbegehren-und-volksentscheid/artikel.24015.php#begehren
       
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