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       # taz.de -- Volksbegehren „Berlin autofrei“: Verhältnismäßig umstritten
       
       > Die Innenverwaltung hält den Gesetzentwurf von „Berlin autofrei“ für
       > grundgesetzwidrig. Wahrscheinlich geht es nun vors Verfassungsgericht.
       
   IMG Bild: Noch haben sie die Hoffnung nicht aufgegeben
       
       Berlin taz | Das [1][Volksbegehren Berlin autofrei] verstößt gegen das
       Grundgesetz und ist damit unzulässig – findet jedenfalls die
       Senatsverwaltung für Inneres. Mit zweimonatiger Verspätung hat die Behörde
       am Dienstag ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf an die Senatsverwaltung
       für Mobilität übermittelt. Hat diese sich auch dazu geäußert, muss der
       gesamte Senat seinen Standpunkt formulieren. Dann wandert die Sache
       voraussichtlich vor den Verfassungsgerichtshof des Landes.
       
       „Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten
       Innenstadtbereich (sog. Hundekopf) grundsätzlich gesetzlich zu verbieten
       und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis
       unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar“,
       so die stellvertretende Sprecherin der Innenverwaltung, Sylvia Schwab.
       Dabei beruft sich das Haus von Senatorin Spranger (SPD) auf Artikel 2
       Absatz 1 Grundgesetz, wo es heißt: „Jeder hat das Recht auf die freie
       Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
       verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
       Sittengesetz verstößt.“
       
       Beantragt wurde das Volksbegehren von der Initiative Volksentscheid Berlin
       autofrei: Anfang August 2021 reichte sie mehr als 50.000 Unterschriften
       dafür bei der Innenverwaltung ein. Gemäß dem Berliner Abstimmungsgesetz
       hätte sich der Senat eigentlich schon im Januar positionieren müssen, es
       kam aber zu einem Aufschub bis März, [2][weil die Initiative inhaltliche
       Änderungen nachreichte]. Angestrebt wird von ihr die Verbannung des
       privaten Kfz-Verkehrs aus dem gesamten S-Bahn-Ring – mit einer Vielzahl von
       Ausnahmen. Ein Berlin mit weniger Autoverkehr wäre „lebenswerter und
       klimafreundlicher“, so die Überzeugung von „Berlin autofrei“.
       
       In einer ersten Reaktion auf die Bewertung durch die Senatsverwaltung
       teilten die InitiatorInnen mit, die Unverhältnismäßigkeit liege nicht im
       Gesetzentwurf, sondern „in der Vorherrschaft des Autos“. Senatorin Iris
       Spranger und ihrer Verwaltung fehlten offenbar „der politische Wille und
       Mut, diese Probleme ernsthaft zu lösen. Aber sollte der Senat uns vor das
       Landesverfassungsgericht schicken, scheuen wir diesen Weg nicht“, so
       Sprecherin Nina Noblé.
       
       ## Gute Chancen erwartet
       
       Die Initiative verwies darauf, dass ihr Entwurf durch „viele erfahrene
       Jurist:innen erarbeitet, geprüft und verbessert“ worden sei. Deshalb
       schätze man die Chancen vor dem Verfassungsgericht als „sehr gut“ ein. Auch
       habe 2021 der Verwaltungsrechtler Remo Klinger in einem Gutachten für die
       Senatsverwaltung festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Initiative
       „formell mit dem Grundgesetz vereinbar“ und in Bezug auf die
       Verhältnismäßigkeit eine rechtskonforme Auslegung möglich sei.
       
       An die VerfassungsrichterInnen überwiesen hatte der Senat schon den
       Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Berlin werbefrei“. Begründung: Er
       vermische nicht zusammengehörende Dinge und sei wegen dieses Verstoßes
       gegen das sogenannte Koppelungsverbot unzulässig. [3][Der Gerichtshof
       entschied allerdings Ende 2019], die Innenverwaltung müsse der Initiative
       eine rechtskonforme Nachbesserung ermöglichen. Das tat diese – aktuell
       liegen ihre Vorschläge wieder zur Prüfung im Hause Spranger.
       
       Berlins grüne Doppelspitze – Susanne Mertens und Philmon Ghirmai – erklärte
       am Dienstag, ihre Partei teile das „Ziel des Volksbegehrens, autofreie und
       autoarme Bereiche in Berlin zu schaffen“. Die große Unterstützung habe
       gezeigt, „wie wichtig und richtig dieser Weg ist“. Die Prüfung durch das
       Verfassungsgericht stelle nun „eine große Chance dar“, finden Mertens und
       Ghirmai, weil geprüft werden könne, „ob dieser Weg verfassungskonform und
       verhältnismäßig ist. Dann haben wir Klarheit darüber, ob diese gesetzliche
       Regelung tatsächlich ein Baustein zu einer Verkehrswende in Berlin werden
       kann.“
       
       10 May 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://volksentscheid-berlin-autofrei.de/
   DIR [2] /Volksentscheid-Berlin-autofrei/!5825975
   DIR [3] /Verfassungsgericht-zu-Berlin-Werbefrei/!5729436
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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