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       # taz.de -- Schutz gegen Verdrängung: Vorkaufsrecht soll wieder her
       
       > Bausenator Andreas Geisel (SPD) hofft darauf, das gekippte Instrument zum
       > Mieterschutz mit der Bundesbauministerin wiederzubeleben.
       
   IMG Bild: Bei einem geplanten Eigentümerwechsel konnte bis November das Land dazwischen gehen
       
       Berlin taz | Zu teuer? Nein. Wichtig? Sehr. Stadtentwicklungssenator
       Andreas Geisel (SPD) hat am Dienstag stark darauf gedrängt, dass es eine
       Neuauflage des im November gerichtlich gekippten kommunalen Vorkaufsrechts
       gibt. Adressat ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der laut
       Geisel [1][da bislang nicht mitziehen will.] „Das Vorkaufsrecht war ein
       wichtiges Instrument, um Verdrängung in der Stadt zu verhindern – und
       politisch ist es das nach wie vor für uns“, sagte Geisel am Dienstag vor
       Journalisten. Zuvor hatte er in der Senatssitzung zusammengefasst, wie das
       Recht 2021 zum Einsatz kam. „Wir wollen dieses Instrument zurück“, forderte
       er.
       
       Mit dem Vorkaufsrecht kann eine Kommune – im Falle Berlins auch das Land –
       bei einem geplanten Eigentümerwechsel selbst ein Haus kaufen und den
       eigentlichen Käufer ausbooten, wenn der Verdacht besteht, dass nach einem
       Kauf Luxussanierung und Verdrängung drohen. Voraussetzung ist, dass das
       Haus in einem Milieuschutzgebiet liegt. Das [2][Bundesverwaltungsgericht]
       hatte diese Regelung im November gekippt. Zur Begründung hieß es: Es dürfe
       nicht in der Annahme ausgeübt werden, dass ein Käufer grundsätzlich
       beabsichtigt, die angestammten Mieter zu verdrängen. Das Gericht zeigte
       aber auch einen Ausweg auf: über eine Änderung des Baugesetzbuchs.
       
       Genau darauf hoffte Senator Geisel am Dienstag. Denn Berlin sei ja nicht
       allein: Das Vorkaufsrecht anzuwenden „war „seit Jahrzehnten geübte Praxis
       in großen Städten aller Bundesländer“. Geisel erinnerte an eine
       erfolgreiche Bundesratsinitiative Berlins: Die fordert eine Konkretisierung
       des Bundesrechts, um der Kritik des Bundesverwaltungsgerichts zu
       entsprechen.
       
       Dabei hofft er stark auf seine Parteifreundin Klara Geywitz, die
       Bundesbauministerin und frühere brandenburgische Landtagsabgeordnete aus
       Potsdam: „Die sieht das in gleicher Art und Weise.“ Das Problem an der
       Sache sei: „Da gibt es Einwendungen von Seiten des
       Bundesjustizministeriums.“ Geisel gab sich trotzdem optimistisch: „Ich gehe
       davon aus, dass sich die Bauministerin mit Unterstützung der Länder und der
       Städte durchsetzen wird.“
       
       Der Bausenator wies in der Pressekonferenz auch die wiederholt gehörte
       Kritik zurück, Käufe über das Vorkaufsrecht seien teuer.
       
       Dazu trug er vor, dass es bei 177 überprüften beabsichtigten Käufen im
       vergangenen Jahr nur 13 Mal zum Einsatz kam. „Die These, dass es sich um
       ein teures Instrument handelt, spiegelt sich darin nicht“, sagte Geisel. 80
       Mal gab es keine Beanstandungen, 84 Mal gab es grünes Licht für den
       geplanten Käufer, nachdem der eine sogenannte [3][Abwendungsvereinbarung]
       zum Mieterschutz unterschrieb.
       
       „Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig“, war am
       Dienstag auch von Rainer Wild zu hören, dem Chef des Berliner
       Mietervereins. „Deshalb fordern wir die FDP auf, ihre Blockade in der
       Bundesregierung zur 'Reparatur“ des Baugesetzbuches aufzugeben, um
       Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen wieder nutzbar zu machen“, sagte
       er.
       
       11 May 2022
       
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   DIR [1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-streit-ums-vorkaufsrecht-geht-in-eine-neue-runde-18017992.html
   DIR [2] https://www.bverwg.de/pm/2021/70
   DIR [3] https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0920/kampagne-fordert-schluss-mit-der-geheimniskraemerei-bei-abwendungsvereinbarungen-092011a.htm
       
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   DIR Stefan Alberti
       
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