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       # taz.de -- Gesetzentwurf der Ampel: Kaum Hartz-IV-Sanktionen 2020
       
       > Schon länger war klar, dass die Ampel die meisten Hartz-IV-Sanktionen
       > aussetzen wird. Nun gibt es erstmals einen Gesetzentwurf.
       
   IMG Bild: Sanktionen sollen endlich fallen
       
       Berlin taz | Erhöhte Nachfrage nach Jodtabletten in Apotheken und leere
       Speiseölregale im Supermarkt zeugen von anhaltender Besorgnis wegen
       [1][Ukrainekrieg] und [2][Inflation]. Bisher mussten EmpfängerInnen von
       Sozialleistungen zusätzlich noch bangen, dass ihnen das Geld gekürzt wird,
       sollten sie bestimmte Pflichten nicht erfüllen. Das wird bald zum größten
       Teil vorbei sein. Die Ampelkoalition plant schon länger, die meisten
       [3][Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende] bis Ende 2022 auszusetzen. Jetzt
       wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt.
       
       Grund für Sanktionen sind bisher unter anderem die Weigerung „zumutbare“
       Arbeiten zu ergreifen oder weiterzuführen. Nach dem Gesetzentwurf würden
       vorerst nur solche Sanktionen bestehen bleiben, die dafür verhängt werden,
       Termine beim Jobcenter ohne triftigen Grund zu versäumen.
       
       2019 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der
       Hartz-IV-Regelungen gefordert, da bestimmte Sanktionsregelungen mit dem
       Grundgesetz nicht vereinbar seien.
       
       Der Gesetzentwurf sieht nun auch mittelbaren Mehrausgaben bei
       Unterhaltsleistungen für 2022 in Höhe von rund 12 Millionen Euro für dieses
       Jahr vor, wobei 11,6 Millionen Euro auf den Bund und 0,4 Million Euro auf
       die Kommunen zukommen. Die Bundesregierung betont, der Gesetzentwurf stelle
       einen alternativlosen Zwischenschritt dar.
       
       Die Aussetzung der Sanktionen steht in direktem Zusammenhang mit der
       baldigen Einführung des Bürgergeldes, das Hartz IV in Zukunft ersetzen
       soll. Voraussichtlich soll das Bürgergeld höher ausfallen, Sanktionen
       sollen dessen Bezieher:innen weiterhin drohen. Die Mitwirkungspflicht
       und Reaktionen auf Verstöße sollen aber neu geregelt werden.
       
       Bevor es in Kraft tritt muss der Bundestag dem aktuellen
       Sanktionsmoratorium noch zustimmen. Der Beschluss könnte dann zum Sommer
       greifen.
       
       20 Apr 2022
       
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