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       # taz.de -- McDonalds-Klage am VGH Mannheim: Verpackungssteuer ist illegal
       
       > Tübingens OB Boris Palmer war wieder einmal Vorreiter und führte eine
       > Steuer auf Einweg-Verpackungen ein. Doch der Kommune fehlte die
       > Zuständigkeit.
       
   IMG Bild: Aktivistin vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof am 29. März 2022
       
       Freiburg taz | Die [1][Tübinger Verpackungssteuer] verstößt gegen
       Bundesrecht. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichthof (VGH)
       Mannheim das bundesweite Pilotprojekt von OB Boris Palmer (Grüne) gestoppt.
       Bundes-Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will der schwäbischen Kommune
       bisher aber nicht entgegenkommen.
       
       Seit 1. Januar 2022 sind in Tübingen 50 Cent Verpackungssteuer fällig für
       Einwegbecher, Einwegteller und Einwegspeiseverpackungen. 20 Cent kostet
       jedes Einwegbesteck-Set. Pro Mahlzeit fallen maximal 1,50 Euro an. Dagegen
       hatte die örtliche MacDonald's-Filiale beim VGH Mannheim geklagt.
       
       [2][Ende März hatte der VGH] zunächst nur das Ergebnis der Normenkontrolle
       mitgeteilt: Die Satzung über die Tübinger Verpackungsverordnung ist
       „[3][unwirksam]“. Nun liegt auch die Begründung vor. Danach hat der
       Tübinger Gemeinderat vor allem zwei Fehler gemacht.
       
       Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass Tübingen keine kommunale
       Verpackungssteuer einführen durfte, weil dies gegen Bundesrecht verstößt.
       Der Bund habe in seinem Verpackungsgesetz von 2017 detaillierte Regelungen
       zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen vorgesehen, aber eben keine
       Verpackungssteuer. Da es sich beim Bundesgesetz um ein „geschlossenes
       System“ handele, so der VGH, seien Zusatzregelungen durch einzelne Städte
       ausgeschlossen.
       
       Hier könnte jedoch der Bundestag Abhilfe schaffen, indem er das
       Verpackungsgesetz ändert und Kommunen die Einführung von Verpackungssteuern
       ausdrücklich erlaubt. An eine derartige Option ist bisher aber nicht
       gedacht, heißt es im Haus von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne).
       
       ## Mit dem Capuccino nach Reutlingen
       
       Tübingen hatte sich auf seine Befugnis berufen, örtliche Verbrauchssteuern
       zu beschließen. Doch auch hier hatte der VGH Einwände, weil nicht nur
       Speisen erfasst werden, die vor Ort gegessen werden, sondern auch Produkte
       zum Mitnehmen („To go“). Es sei deshalb nicht gewährleistet, dass die
       Verpackung auf Tübinger Gebiet entsorgt oder weggeworfen wird.
       
       OB Palmer fand das wenig überzeugend: „Es entspricht nicht der
       Lebenswirklichkeit, sich in der Tübinger Fußgängerzone einen Cappuccino to
       go zu kaufen und damit bis nach Reutlingen zu fahren, um ihn dort zu
       trinken.“
       
       Der VGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Der
       Tübinger Gemeinderat will am 28. April entscheiden, ob er Rechtsmittel
       einlegt. Da das VGH-Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird die Tübinger
       Verpackungssteuer vorerst weiter erhoben.
       
       Umweltministerin Lemke wies unterdessen den Vorwurf zurück, die
       Bundespoliktik unternehme zu wenig gegen Einwegverpackungen. Sie verwies
       dabei vor allem auf drei Projekte. Schon seit Juli 2021 sind
       Wegwerfprodukte aus Plastik wie Einmalbesteck und -teller verboten. Das
       gleiche gilt für Styropor-Becher, Trinkhalme und Rührstäbchen.
       
       Ab Jahreswechsel 2023 müssen Restaurants, Bistros und Imbisse ihre Speisen
       oder Getränken für unterwegs auch in einer Mehrwegverpackung anbieten.
       Diese darf nicht teurer sein als eine Einwegverpackung. Ausgenommen sind
       Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf
       Mitarbeiter:innen. Für die Filialen von Ketten gelten diese Ausnahmen
       nicht. Schließlich ist derzeit ein Gesetzentwurf Lemkes in der Anhörung,
       mit dem eine „Plastikabgabe“ (offizieller Name: „Einwegkunststoffabgabe“)
       eingeführt werden soll. Bezahlen sollen sie unter anderem die Hersteller
       von To-Go-Lebensmittelbehältnissen aus Plastik und Plastik-Getränkebechern
       (soweit sie noch erlaubt sind).
       
       Die Einnahmen sollen in einen „Einwegkunstofffonds“ fließen, der sie dann
       an die Kommunen weiterverteilt. Städte und Gemeinden können damit dann das
       Einsammeln von herumliegendem Plastikmüll auf Straßen und Plätzen
       finanzieren. Bisher zahlte dies die Allgemeinheit.
       
       13 Apr 2022
       
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