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       # taz.de -- Urteil im Fall Künast: Facebook muss mehr löschen
       
       > Einem Gerichtsurteil zufolge muss Facebook rechtswidrige Inhalte aktiv
       > suchen und löschen. Klägerin Renate Künast spricht von einem
       > Grundsatzurteil.
       
   IMG Bild: Renate Künast hatte vor einem Jahr ihre Klage eingereicht
       
       Berlin taz | Facebook muss künftig rechtswidrige Inhalte konsequent und
       deutlich umfassender als bisher löschen. Das hat das Landgericht Frankfurt
       am Main am Freitag geurteilt. Geklagt hatte die Grünen-Politikerin Renate
       Künast. Das Urteil leitet aus Sicht der Organisation Hate-Aid, die Künast
       bei der Klage unterstützte, einen Paradigmenwechsel ein: Betroffene könnten
       sich von nun an „endlich effektiv gegen digitale Verleumdungen wehren“.
       
       Gegenstand der Klage ist ein Meme mit einem Falschzitat, das Künast
       zugeschrieben wird. Nach Angaben von Hate-Aid wird das Meme seit sieben
       Jahren immer wieder auf Facebook veröffentlicht. Zuletzt hatte Facebook es
       selbst mit einem Faktencheck gekennzeichnet und darauf hingewiesen, dass es
       sich um Fakenews handelt. Künast hatte ihre [1][Klage vor etwa einem Jahr
       eingereicht.]
       
       Nun muss Facebook das Meme, wenn es gepostet wird, sowie identische
       Behauptungen und leicht abgewandelte, aber im Kern gleichlautende Postings
       löschen, schreibt [2][die Organisation Hate-Aid] in einer Mitteilung. Das
       gelte nicht nur, wenn Nutzer:innen entsprechende Beiträge melden.
       Facebook und sein Mutterkonzern Meta müssten jene Postings aktiv suchen und
       entfernen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Konzern ein Ordnungsgeld von bis
       zu 250.000 Euro. In seinem Urteil betonte das Landgericht Frankfurt am
       Main, dass Falschzitate den Meinungskampf verzerren und der Allgemeinheit
       schaden.
       
       „Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale
       Medien Verantwortung für den [3][Schutz der Nutzenden] tragen“, sagte
       Josephine Ballon, Justiziarin von Hate-Aid.
       
       Besonders betroffen von Hasskommentaren im Netz sind nach Angaben von
       Hate-Aid Journalist*innen, Aktivist*innen und
       Kommunalpolitiker*innen. Häufig trifft der [4][Hass im Netz Frauen]. Seit
       ein paar Jahren wehren sich vermehrt Personen, die in der Öffentlichkeit
       stehen, gegen Hassnachrichten und gehen erfolgreich gegen Privatpersonen
       vor. So etwa die [5][Klimaaktivistin Luisa Neubauer.]
       
       Künast selbst sagte, Falschzitate und Hate-Speech würden im Netz auch vom
       organisierten Rechtsextremismus „orchestriert eingesetzt, um Politik und
       Medien herabzuwürdigen“. Das Urteil sei „ein Meilenstein für unsere
       Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer*innen
       im Netz“. Es sei eine Grundsatzentscheidung, die „Wirkungen über
       Deutschland hinaus haben“ werde.
       
       Künast geht bereits seit mehreren Jahren gegen veraschiedene
       Falschbehauptungen und Hassnachrichten, die sie in dem Zusammenhang
       erreicht haben, gerichtlich vor. Um die Urheber auf Schadenersatz und
       Unterlassung zu verklagen, brauchte sie von Facebook die Nutzerdaten und
       vom Landgericht Berlin eine Anordnung, dass Facebook ihr diese Daten geben
       darf.
       
       Im September 2019 verweigerte das Landgericht Berlin diese Anordnung. In
       allen 22 Fällen der Kommentare, die Künast aufgelistet hatte und sich auf
       ein Meme mit einer anderen Falschaussage bezogen – sie soll [6][in den
       1980er Jahren] Sex mit Kindern verteidigt haben – handele es sich um keine
       Beleidigungen, weil ein Sachbezug zur Diskussion über pädophilen
       Kindesmissbrauch gegeben sei. Die Kommentare nannten sie unter anderem ein
       „Stück Scheisse“, „krank im Kopf“ und ein „altes grünes Drecksschwein“. Der
       Beschluss des Landgerichts sorgte für große Empörung, insbesondere die
       Tatsache, dass man eine Politikerin ungestraft als „Drecks-Fotze“
       bezeichnen darf.
       
       Auf Künasts Beschwerde hin korrigierte das Berliner Landgericht seine
       Position im Januar 2020 ein wenig und stufte nun sechs der 22 Äußerungen
       als strafbare Beleidigung ein. In der nächsten Instanz stufte das Berliner
       Kammergericht im März 2020 weitere sechs Äußerungen als Beleidigung ein.
       
       Gegen die Entscheidungen von Landgericht und Kammergericht erhob Künast
       schließlich Verfassungsbeschwerde. Im Februar dieses Jahres erklärte das
       Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde für „offensichtlich begründet“.
       
       8 Apr 2022
       
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   DIR [4] https://blogs.taz.de/tazlab/2021/04/25/die-grenzen-der-meinungsfreiheit/
   DIR [5] /Fridays-for-Future-Aktivistin-wehrt-sich/!5707005
   DIR [6] /Renate-Kuenast-und-Internet-Beleidigungen/!5829723
       
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