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       # taz.de -- Kalbitz verliert Prozess gegen die AfD: Klage abgewiesen, Kläger pleite?
       
       > Kalbitz verliert seine Klage. die Mitgliedschaft bleibt annulliert.
       > Außerdem wurde bekannt, dass er dem Finanzamt 46.000 Euro schuldet.
       
   IMG Bild: Draußen und doch irgendwie noch drin: Andreas Kalbitz ist offiziell kein Mitglied der AfD mehr
       
       Berlin taz | Der Rechtsextremist und ehemalige Chef der AfD Brandenburg,
       Andreas Kalbitz, bleibt draußen. Die Klage des 49-Jährigen gegen die
       Annullierung seiner Parteimitgliedschaft im Jahr 2020 wurde abgewiesen. Das
       hat die Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin erstinstanzlich [1][im
       Hauptsacheverfahren entschieden]. Bereits in zwei anderen gerichtlichen
       Eilverfahren unterlag der weiterhin in der AfD präsente Strippenzieher der
       völkischen Parteiströmung. Kalbitz selbst erschien nicht vor Gericht und
       ließ sich von seinem Anwalt Andreas Schoemaker vertreten.
       
       Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier machte am Freitagvormittag
       im Wortsinn kurzen Prozess und verkündete das Urteil kurz nach Elf. Er ließ
       keinen Zweifel daran erkennen, dass er das Verfahren aus juristischer Sicht
       für Zeitverschwendung hielt: „Das Kammergericht hat bereits gesagt, dass es
       doch gar keinen Anspruch gibt. Spätestens da hätte man fragen können: Warum
       jetzt noch einen Prozess?“
       
       Der Richter stellte klar, dass Kalbitz' Mitgliedschaft rechtmäßig
       annulliert wurde und es daran keine Zweifel gebe: „Es geht nicht um einen
       Parteiausschluss. Wenn man nicht Mitglied geworden ist, kann man nicht
       ausgeschlossen werden.“ Er machte dabei geltend, dass Kalbitz bei seiner
       Aufnahme nicht angegeben hatte, 1994 Mitglied bei den Republikanern gewesen
       zu sein. Das sei bereits so eindeutig, dass man gar nicht erst über dessen
       mutmaßliche [2][Mitgliedschaft in der rechtsextremen Heimattreuen Deutschen
       Jugend] verhandeln müsse.
       
       Die Partei habe Kalbitz’ unvollständige Beitrittserklärung erfolgreich
       angefochten, so der Richter: „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist
       bürgerliches Recht, das ist eine ziemlich einfache Rechtsanwendung. Die
       Mitgliedschaft ist hin“, und fragte dann leicht entnervt: „Was sollen wir
       jetzt hier machen?“ Kalbitz' Anwalt erwiderte nichts juristisch
       Stichhaltiges, außer, dass er offenbar auch ohne Argumente in die nächste
       Instanz ziehen wolle.
       
       ## Verzögerungstaktik und Kontopfändung
       
       Und auch sonst sprach alles für Verzögerungstaktik: Laut Gericht hat
       Kalbitz seit zwei Jahren in dem ziviligerichtlichen Streit keinen
       Schriftsatz mehr verschickt – außer einem kurzen auf den letzten Drücker
       nach 17 Uhr am Vorabend vor der Verhandlung am Freitag. Der allerdings
       ändere auch nichts an der juristischen Einschätzung des Gerichts, wie der
       Richter durchblicken ließ und die Verhandlung nach einer guten halben
       Stunde unterbrach, um die Urteilsverkündung für zwanzig Minuten später
       anzusetzen. Nach der Entscheidung sagte er: „Schönen Vormittag, ist ja noch
       deutlich vor 12 Uhr.“ Klage abgewiesen, die vollstreckbaren Kosten des
       Theaters trägt Kalbitz.
       
       Der AfD-Anwalt Joachim Steinhöfel, noch von mittlerweile Ex-Bundesvorstand
       Jörg Meuthen bestellt, deutete Kalbitz’ Vorgehen so: „Das ist ein
       politisches Spiel. Man will die Rechtskraft herauszögern – in der Hoffnung,
       dass sich die Kräfteverhältnisse im Bundesvorstand ändern“, sagte
       Steinhöfel. Er persönlich vermutete, dass Kalbitz darauf spekulierte, dass
       sich möglicherweise nach der Bundesvorstandswahl im Juni die
       Kräfteverhältnisse in der AfD ändern könnten. Ein vom offiziell aufgelösten
       „Flügel“ dominierter Bundesvorstand könnte das AfD-Mandat verändern und das
       Verfahren beerdigen, sodass Kalbitz’ Mitgliedschaft in Konsequenz wieder
       hergestellt wäre. Immerhin: Nach Meuthens Austritt und faktischem
       Kräftegewinn der völkischen Strömung in der Partei änderte sich nichts am
       Prozessziel der AfD, dass Kalbitz draußen bleiben müsse, wie Steinhöfel der
       taz sagte.
       
       Für einen inhaltlichen Schwenk von einem pro-Kalbitz dominierten Vorstand
       stünde Steinhöfel nicht zur Verfügung, wie er der taz sagte: „Ich würde
       mich in keiner Weise daran beteiligen, Herrn Kalbitz die Rückkehr in eine
       politische Position einer im Bundestag vertretenen Partei zu ebnen. Damit
       möchte ich nichts zu tun haben.“ Er habe das Mandat übernommen, weil
       [3][bekannte Parteienrechtler öffentlich behauptet hatten], dass Kalbitz
       Parteirausschmiss auf wackeligen Füßen stünde und sich zudem die
       Möglichkeit geboten habe, einen Rechtsextremisten aus der
       Parteienlandschaft zu entfernen, wie er sagte. Steinhöfel persönlich halte
       Kalbitz und dessen politische Positionen für unappetitlich.
       
       Die Prozesskosten dürften bereits jetzt ein Problem für Kalbitz darstellen:
       Denn nebenbei teilte AfD-Anwalt Steinhöfel anwesenden Journalisten mit,
       dass Kalbitz der Partei für Festsetzungsbeschlüsse noch Geld geschuldet
       hätte, eine beantragte Kontopfändung aber ins Leere lief, weil Kalbitz'
       Konto bereits vorrangig gepfändet gewesen sei.
       
       Demnach schuldete Kalbitz dem Finanzamt Königs Wusterhausen bereits zuvor
       46.237,40 Euro. Eine das belegende „Drittschuldnererklärung und
       Empfangsbekenntnis“ der Commerzbank vom 24. November 2021 legte Steinhöfel
       anwesenden Journalisten vor. Kalbitz' Anwalt wollte sich dazu nicht äußern.
       Auch Kalbitz selbst antwortete auf taz-Anfrage dazu bislang nicht.
       
       Billiger wird’s für den Rechtsextremen jedenfalls nicht. In der mündlichen
       Verhandlung einigten sich beide Seiten auf einen Streitwert von 10.000
       Euro. Die Einigung könnte für Kalbitz allerdings auch ein Eigentor sein:
       Berufung ans BGH ist erst [4][ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich].
       
       ## AfD Brandenburg hält weiter zu Kalbitz
       
       Die AfD Brandenburg hält Kalbitz trotz allem weiter die Stange, auch ganz
       offiziell und trotz klarer juristischer Lage. Kurz nach dem
       Gerichtsbeschluss veröffentlichte die frisch gewählte Brandenburger
       Vorsitzende und Kalbitz-Vertraute Birgit Bessin eine Solidaritätsbekundung.
       Kalbitz sei immer offen mit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern
       umgegangen, die Ausschlussgründe seien nur vorgeschoben. Kalbitz
       verteidige, so Bessin, „die Partei und ihre politischen Ziele weiterhin
       unbeeindruckt, weshalb ich davon ausgehe, dass er auch in der nächsten
       Instanz weiterhin für seine Mitgliedsrechte in der AfD streiten wird.“
       
       Kalbitz ist bis heute parteiloses Mitglied der Brandenburger AfD-Fraktion,
       auch wenn er seinen Vorsitz abgegeben hatte – auch nachdem er seinem
       Fraktionskollegen Dennis Hohloch per angeblich freundschaftlichem Boxschlag
       einen Milzriss verpasst hatte.
       
       Die Urteilsgründe gehen laut Gericht beiden Parteien binnen zwei Wochen zu.
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kalbitz kann dagegen Berufung beim
       Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen
       Urteilsgründe einlegen.
       
       22 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2022/pressemitteilung.1198613.php
   DIR [2] /Kalbitz-Klage-gegen-Parteiausschluss/!5849771
   DIR [3] /Streit-um-rechtsextremen-Ex-AfDler/!5696300
   DIR [4] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gesetzesentwurf-streitwertgrenze-nichtzulassungsbescherde-bgh-revision/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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