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       # taz.de -- Verhandlung des Verfassungsgerichts: Regierung mauert bei Geheimdiensten
       
       > Ein FDP-Abgeordneter klagt auf mehr Auskunft zu Auslandseinsätzen von
       > Verfassungsschützern. Die Regierung geht nun selbst in die Offensive.
       
   IMG Bild: Nicht überzeugt von den Regierungsargumenten: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
       
       Karlsruhe taz | Die Bundesregierung will Informationen über
       Nachrichtendienste nur noch einem kleinen Kreis von Abgeordneten geben. Das
       zeichnete sich an diesem Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ab.
       Verhandelt wurde über eine Klage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle, dem
       Informationen über Auslandseinsätze des Verfassungsschutzes verweigert
       wurden.
       
       Eigentlich ist es ein Streit innerhalb der Ampel-Regierung. Das
       Bundesinnenministerium wird von der SPD-Frau Nancy Faeser geführt. Und der
       FDP-Innenpolitiker Kuhle ist seit einigen Monaten ein Aktivposten der
       Ampel-Koalition. Doch von Gemeinsamkeiten war nichts zu spüren. Faesers
       Delegation agierte, als ob das Ministerium noch wie [1][unter ihrem
       Vorgänger Horst Seehofer] in CSU-Hand wäre. Und Kuhle zeigte sich standhaft
       wie ein Oppositionspolitiker.
       
       So hatte der Streit einst auch begonnen. Als Oppositions-Mann fragte Kuhle
       im Dezember 2020 Innenminister Seehofer, wieviele Mitarbeiter:innen
       des Bundesamts für Verfassungsschutz in den letzten fünf Jahren im Ausland
       aktiv waren. Antwort der Bundesregierung: Das könne man nicht beantworten,
       weil sonst das „Staatswohl“ gefährdet wäre.
       
       Für die Bundesregierung begründete dies in Karlsruhe nun der neue
       Innen-Staatsekretär Mahmut Özdemir (SPD). Es müsse verhindert werden, dass
       ausländische Nachrichtendienste Informationen über Aktivitäten, Fähigkeiten
       und Schwerpunkte des deutschen Verfassungsschutzes erhalten. Viele an sich
       unscheinbare Information könnten „ein Potenzial als Mosaikstein“ in einem
       größeren Bild haben.
       
       Es sei ausreichend, so Özdemir, wenn solche Informationen [2][im
       Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr)] gegeben werden, wo nur neun
       besonders zuverlässige Abgeordnete sitzen. Selbst eine Information über die
       Geheimschutzstelle des Bundestags wäre zu gefährlich, weil dort eine
       vierstellige Zahl von Abgeordneten und Mitarbeiter:innen Zugang hätte.
       
       ## Angriff statt Verteidigung
       
       Es wurde schnell deutlich, dass sich die Bundesregierung hier nicht
       verteidigt, sondern dass sie angreift. Ihr Ziel ist eine massive
       Beschränkung der parlamentarischen Auskunftsrechte über
       Geheimdienst-Angelegenheiten. Das Bundesverfassungsgericht soll Fallgruppen
       festlegen, bei denen die Bundesregierung generell den Abgeordneten keine
       Auskunft mehr geben muss, etwa wenn es um V-Leute geht, um Methoden der
       Nachrichtendienste oder Angaben zum Personal. „Wir müssten dann nur noch
       plausibel machen, dass die Frage eine der Fallgruppen betrifft“, erläuterte
       der konservative Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz, der die
       Bundesregierung in Karlsruhe vertrat.
       
       Diese Blockade-Haltung solle natürlich eine Ausnahme sein und sich auf
       Fragen der Nachrichtendienste beschränken, betonte Gärditz. In der Regel
       antworte die Bundesregierung gerne auf Fragen der Abgeordneten. „Selbst im
       Bereich der Inneren Sicherheit wurden 98 Prozent der parlamentarischen
       Fragen ganz offen beantwortet“, betonte der Professor.
       
       ## FDP fürchtet ineffiziente Doppelarbeit
       
       FDP-Mann Kuhle sitzt nicht im PKGR, will als Innenpolitiker aber auf die
       von ihm abgefragten Informationen nicht verzichten. „Der Verfassungsschutz
       ist doch eigentlich ein Inlands-Geheimdienst, aber immer häufiger im
       Ausland unterwegs“, so Kuhle. Es bestehe die Gefahr, dass der
       Verfassungsschutz dem eigentlichen Auslandsgeheimdienst, dem
       Bundesnachrichtendienst (BND) Konkurrenz mache und es ineffiziente
       Doppelarbeit gibt, „deshalb muss ich als Abgeordneter diese Zahlen kennen,
       wenn wir in dieser Wahlperiode eine Reform der Nachrichtendienste planen.“
       
       Vermutlich wird er die Zahlen bald bekommen, denn die
       Verfassungsrichter:innen deuteten an, dass sie das Manöver der
       Bundesregierung nicht mittragen werden. „Es war doch immer klar, dass das
       Parlamentarische Kontrollgremium die Rechte der Abgeordneten ergänzen und
       nicht ersetzen soll“, betonte der federführende Richter Peter Müller
       ([3][einst CDU-Ministerpräsident] im [4][Saarland]). „Es kann keine zwei
       Klassen von Abgeordneten geben“, betonte sein Kollege Peter M. Huber, „alle
       Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“.
       
       Doch Gärditz widersprach den Richter:innen: „Es kann doch nicht sein, dass
       ein normaler Abgeordneter genauso viel Informationen bekommt wie die
       handverlesenen Mitglieder des PKGr“, immerhin sei das Parlamentarische
       Kontrollgremium ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt, in Artikel 45d.
       Verfassungsrichterin Christine Langenfeld ließ das aber nicht gelten: „Im
       Grundgesetz steht nur, dass es das Gremium geben soll. Dort steht nicht,
       dass andere Abgeordnete keine Kontrollrechte mehr haben.“
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       22 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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