URI:
       # taz.de -- Abschiebung nach Pakistan: Trotz Suizidgefahr abgeschoben
       
       > Sechs Jahre lang hat Muhammad Ibraheem in Niedersachsen gelebt. Obwohl er
       > eine schwere Depression hat, wurde er nach Pakistan abgeschoben.
       
   IMG Bild: Bereits im vergangenen Jahr protestierten Aktivist*innen gegen die Abschiebungen in Hannover
       
       Hannover taz | Muhammad Ibraheem geht es nicht gut. Schweiß rinnt dem
       39-Jährigen über die Stirn. Auf dem verpixelten Bild des
       Whatsapp-Videoanrufs sind seine Gesichtszüge kaum zu erkennen. Aber
       Ibraheem will reden. Er ist außer sich und wirkt sehr unruhig. „Mir geht es
       gar nicht gut, ich habe Angst und kann nicht schlafen“, erzählt er. Seit
       Tagen habe er seine Medikamente nicht mehr.
       
       Seit dem 8. März ist Ibraheem wieder in Pakistan. Nach sechs Jahren in
       Deutschland wurde er mit einer Sammelabschiebung mit 25 weiteren Personen
       von Hannover nach Islamabad geflogen. Es ist die immer gleiche Routine, der
       die Abschiebungen in Hannover folgen: Am Terminal D kommen – außer
       Sichtweite des normalen Flugbetriebs – Gefangenentransporter und Busse aus
       dem gesamten Bundesgebiet an, um Schicksale im Schutze der Nacht zu
       besiegeln. Einige Personen, die abgeschoben werden, wurden morgens zuhause
       abgeholt. Andere seien unter dem Vorwand anderer Gründe in die
       Ausländerbehörden bestellt worden, heißt es in einer Mail, die in der
       pakistanischen Community zirkuliert.
       
       Muhamamad Ibraheem saß in Langenhagen in Abschiebehaft. Er erzählt, wie ihn
       die Beamt*innen zwangen, sich umzuziehen, bevor es zum Abschiebecharter
       ging. „Im Flugzeug saß ein Polizist links und einer rechts von mir und ich
       konnte nirgendwo hin“, so Ibraheem. „Mir ging es so schlecht, ich bin bis
       Islamabad quasi ohnmächtig gewesen.“ Seine Handschellen seien in Hannover
       abgenommen worden, andere im Flugzeug seien aber bis zur Ankunft in
       Pakistan angekettet gewesen. „Einer wollte nicht im Stuhl sitzen, die haben
       ihn gezwungen“, so Ibraheem. Bei der Ankunft in Islamabad hätte ihn die
       pakistanische Polizei körperlich misshandelt, erzählt er. Seine gesamte
       Kleidung und sein Geld seien ihm abgenommen worden. Im Videoanruf zeigt er
       Abschürfungen der Haut an seinem Kopf.
       
       Ein Großteil der Menschen, die am 8. März abgeschoben wurden, lebte in
       Niedersachsen. Bereits im vergangenen Jahr protestierten Aktivist*innen
       in Hannover [1][gegen Abschiebungen nach Pakistan]. In dem Land steht es
       schlecht um die Menschenrechte. Meinungs- und Religionsfreiheit sind
       eingeschränkt, die Rechte von Frauen und LGBTQI beschnitten.
       
       ## Seit drei Jahren stand er unter gesetzlicher Betreuung
       
       Ob die Betroffenen in Deutschland eigentlich mitten im Leben stehen, spielt
       kaum eine Rolle. Das zeigt auch der Fall von Ibraheem. Nach Angriffen in
       Pakistan und aus Angst vor weiterer Verfolgung hatte er in Deutschland Asyl
       gesucht. Er war das, was gemeinhin als „integriert“ bezeichnet wird: Seit
       2016 hat er in Laatzen bei Hannover gelebt, hat zeitweise als Küchenhilfe
       gearbeitet und hatte Freund*innen.
       
       Wie viele Geflüchtete kämpfte Ibraheem aber auch mit Trauma und Depression.
       Mehrfach war er beim „Netzwerk für Traumatisierte Flüchtlinge in
       Niedersachsen“ in Beratung. Seit etwa drei Jahren stand er unter
       gesetzlicher Betreuung. Mehrfach war er in einer geschlossenen Psychiatrie
       untergebracht, etwa im Klinikum Wahrendorff.
       
       Die Ärzt*innen dort hätten es so beurteilt, dass sich seine psychische
       Ausnahmesituation stabilisiere, erzählt Muzaffer Öztürkyilmaz, vom
       niedersächsischen Flüchtlingsrat, der die Details des Falls kennt. Eine
       Abschiebung hätte ihrer Einschätzung nach aber dazu führen können, dass
       sich seine suizidalen Tendenzen wieder verstärken, wegen des Drucks und der
       fehlenden Perspektiven in Pakistan, so Öztürkyilmaz.
       
       Über die Jahre seien deshalb immer wieder Atteste vorgelegt worden. Im Juni
       2021 hieß es in einem Schreiben, das der taz vorliegt: „Für den Fall einer
       Abschiebung erachten wir eine erneute akute Suizidgefährdung auf dem Boden
       einer psychischen Dekompensation als äußerst wahrscheinlich. Aus
       fachärztlicher Sicht ist Herr Ibraheem deshalb bis auf weiteres
       reiseunfähig.“
       
       In Abschiebehaft kam er dennoch. Ein Psychiater der Anstalt habe einen Tag
       vor der Abschiebung ein kurzes Gespräch mit ihm geführt und einen
       Fünfzeiler verfasst, erzählt Ibraheem. Er habe seine Situation geschildert,
       seinen Schwindel und die Angst. Der Arzt habe aber gesagt, er sei gesund –
       ohne ihn richtig zu untersuchen.
       
       ## „Sehr kurze Untersuchung“
       
       Das Verwaltungsgericht Hannover zweifelte daraufhin die Darstellung der
       Fachärzt*innen des Wahrendorff-Klinikums an, obwohl Ibraheem sich im
       gesamten Dezember dort in stationärer Behandlung befand. Die
       Bescheinigungen seien durch die Stellungnahme des Psychiaters der
       Ambulanten Psychiatrischen Versorgung der JVA Hannover am 7. März
       hinreichend widerlegt. Demnach habe es aktuell keine psychotischen Symptome
       und kein Fremd- oder Eigengefährdungspotential gegeben.
       
       Der Antragsteller sei aus psychiatrischer Sicht reise- und flugfähig, heißt
       es im Beschluss vom 6. März, der der taz vorliegt. „Wir fragen uns unter
       anderem, wie der JVA-Psychiater im Rahmen dieser einmaligen und sehr kurzen
       Untersuchung zu seinen Feststellungen kommen konnte“, sagt Öztürkyilmaz vom
       Flüchtlingsrat Niedersachsen.
       
       Trotz eines im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigten
       Paradigmenwechsels in der Migrationspolitik wird in einigen Bundesländern
       weiter abgeschoben. Eigentlich soll es ein „Chancen-Bleiberecht“ für
       Menschen geben, die sich am 1. Januar 2022 mindestens fünf Jahre im
       Bundesgebiet aufgehalten haben. Das Bundesinnenministerium verweist auf
       Anfrage der taz darauf, dass die Länder beim Vollzug des Aufenthaltsrechts
       zuständig sind. Das Ministerium plane nicht, möglichen Gesetzesänderungen
       vorzugreifen.
       
       Einige Bundesländer haben dennoch anders auf die Ankündigung reagiert.
       Rheinland-Pfalz etwa hat den Ausländerbehörden nahegelegt, bei der
       Entscheidung zu Abschiebungen das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu
       berücksichtigen und gegebenenfalls „zurückzupriorisieren“, schreibt der
       [2][Flüchtlingsrat Niedersachsen auf seiner Website]. Ähnlich gehe auch
       Schleswig-Holstein vor. Der Flüchtlingsrat fordert die niedersächsische
       Landesregierung auf, diesem Beispiel zu folgen.
       
       Entgegen der Prognose des JVA-Psychiaters hat Ibraheem nun akute
       Suizidgedanken, erzählt er beim Videotelefonat. Er könne seit Tagen nicht
       schlafen, habe Angst und schlage sich selbst. Seine Familie verstehe nicht,
       was vor sich gehe.
       
       29 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Sammelabschiebung-nach-Pakistan/!5772947
   DIR [2] https://www.nds-fluerat.org/51943/aktuelles/kritik-an-region-hannover-wegen-abschiebung-nach-sechsjaehrigem-aufenthalt/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Trammer
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR Abschiebehaft
   DIR Abschiebung
   DIR Pakistan
   DIR Hannover
   DIR Bayern
   DIR Frontex
   DIR Abschiebehaft
   DIR Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Flüchtlingsunterkünfte in Bayern: Bedroht, geschlagen, getötet
       
       Geflüchtete Frauen beklagen die gewalttätigen Zustände in Bayerns
       Asylunterkünften. „Muss man erst sterben, bis etwas geschieht?“, so eine
       Aktivistin.
       
   DIR Nach illegalen Pushbacks: Alaa Hamoudi verklagt Frontex
       
       Der aus Syrien geflohene Alaa Hamoudi verklagt die Grenzschutzagentur beim
       Europäischen Gerichtshof auf eine halbe Million Euro Schadensersatz.
       
   DIR EuGH zu Abschiebehaft: Gesetz ging zu weit
       
       Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in
       Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber
       Einzelfall-Entscheidungen.
       
   DIR Abschiebungen aus Berlin: Die Polizei kommt weiter nachts
       
       Die rot-grün-rote Landesregierung in Berlin hält an der umstrittenen Praxis
       nächtlicher Abschiebungen fest. Das belegen neue Zahlen.