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       # taz.de -- Versammlungen von Aktiengesellschaften: Digital streitet es sich schlechter
       
       > Hauptversammlungen sollen weiter virtuell stattfinden dürfen, auch nach
       > Auslaufen der aktuellen Regelung. Kleinaktionäre fürchten um ihre
       > Rechte.
       
   IMG Bild: Entfällt bei der Online-Versammlung: Zwischenmahlzeit für Aktionäre
       
       Berlin taz | Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen weiterhin
       virtuell abgehalten werden dürfen. Ein erster detaillierter Vorschlag für
       die Umsetzung kommt aus dem Bundesjustizministerium in einem
       [1][Referent*innenentwurf für eine Änderung des Aktiengesetzes]. Die
       aktuelle Regelung zur Überbrückung der Coronapandemie läuft im August aus.
       
       Die Aktionär*innen müssen laut Entwurf zustimmen, dass die
       Hauptversammlung virtuell stattfinden darf. Zudem soll ihnen ein
       Auskunfts-, Nachfrage- und Rederecht garantiert werden. Letzteres kann von
       der Verwaltung des Unternehmens auf eine bestimmte Zahl von Redner*innen
       oder einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden.
       
       Ebenso begrenzt ist das Recht, Entscheidungen bei technischen Störungen
       anzufechten. Das Ministerium berichtet, dass sich bei den digitalen
       Versammlungen der vergangenen Jahre die Zahl der anwesenden
       Aktionär*innen und die Qualität der Antworten verbessert habe.
       
       Kleinaktionärsvertreter*innen widersprechen dieser Einschätzung.
       Zahlen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zufolge
       ist 2021 die Anwesenheitsquote zurückgegangen. Die DSW und der
       [2][Dachverband Kritische Aktionär*innen] sind sich darüber hinaus
       einig, dass die Antwortqualität keineswegs gestiegen sei.
       
       ## Kleinaktionär*innen sehen ihre Rechte beschnitten
       
       Hauptversammlungen sind für Kleinaktionär*innen die einzige
       Möglichkeit, direkt mit der Führung von Unternehmen in Austausch zu treten.
       Die DSW zeigt sich daher vor allem über die Trennung von Rede- und
       Fragerecht besorgt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Fragen spätestens
       vier Tage vor der Hauptversammlung zu stellen sind. Und während der
       Redebeiträge sind keine Fragen erlaubt. Wenn ein Unternehmen seinen
       Quartalsbericht einen Tag vor der Versammlung veröffentlicht, besteht somit
       keine Möglichkeit, ihn zu hinterfragen.
       
       Die Kritischen Aktionär*innen kritisieren zudem, dass Nachfragen
       gesondert beantwortet werden sollen. Bislang sei es üblich gewesen, dass
       bei Reden Fragen gestellt werden, auf die Vorstand und Aufsichtsrat sofort
       antworten. Die im Entwurf vorgesehene Regelung mache Antworten auf Fragen
       zu Stellungnahmen statt Teil eines Austausches. Außerdem stärke es [3][vor
       allem Großaktionär*innen], das Auskunftsrecht auf das Vorfeld der
       Hauptversammlung zu verlegen, weil sie mehr Zeit und Ressourcen haben, sich
       im Vorhinein damit auseinanderzusetzen.
       
       Allerdings sind die Akionärsschützer*innen zuversichtlich, dass es
       Änderungen gibt, bevor das Gesetz den Bundestag passiert. „Wir können uns
       nicht vorstellen, dass der Referentenentwurf eins zu eins zum
       Regierungsentwurf wird“, berichtet Marc Tüngler von der DSW von seinen
       Gesprächen mit dem Ministerium.
       
       29 Mar 2022
       
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