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       # taz.de -- Streit um Hauptversammlungen: Kritik an Buschmann
       
       > Der FDP-Justizminister will virtuelle Hauptversammlungen auch regulär
       > ermöglichen. Dagegen regt sich nun Widerstand.
       
   IMG Bild: Aktionärsvertreter:innen befürchten eine anhaltende Beschneidung von Aktionärsrechten
       
       Köln taz | Corona hat auch für Aktionär:innen einiges geändert.
       Hauptversammlungen finden dank einer Ausnahmeregelung vor allem digital
       statt. Mit einem Gesetzentwurf sollen digitale Hauptversammlungen nun
       dauerhaft ins Aktiengesetz gelangen. [1][Von Verbänden wie den Kritischen
       Aktionären und dem DGB hagelt es Kritik]. Sie warnen vor Hauptversammlungen
       „zweiter Klasse“.
       
       Gemäß dem Entwurf bleibt Präsenz zwar wichtig. Doch mit einer
       Dreiviertelmehrheit soll die Hauptversammlung für fünf Jahre rein virtuelle
       Versammlungen beschließen können. Bei diesen Veranstaltungen darf der
       Vorstand bis zu vier Tage vorab Fragen absegnen oder ablehnen. Nachfragen
       ohne „sachlichen Zusammenhang“ soll der Vorstand zudem unterbinden können.
       Die Beweislast bei technischen Problemen liegt bei Aktionär:innen.
       
       Bisher gilt pandemiebedingt eine Sonderregelung für virtuelle
       Hauptversammlungen. Der Bundestag hatte sie zuletzt bis Ende August 2022
       verlängert. Konzerne und Aktionär:innen verlangen nun Rechtssicherheit.
       Zu den digitalen Hauptversammlungen heißt es vom FDP-geführten
       Justizministerium: „Das Format […] wurde von der Praxis gut angenommen und
       hat sich im Großen und Ganzen bewährt.“ Das sieht der Bundesverband der
       Deutschen Industrie (BDI) ähnlich. Die [2][Kritischen Aktionär:innen]
       hingegen monierten bereits vergangenes Jahr, dass eine digitale
       Hauptversammlung Rederecht einschränke. Aktionär:innen müssten Fragen
       häufig vorab einsenden.
       
       „Darunter leidet die Aktionär:innendemokratie“, sagt Tilman Massa
       von den Kritischen Aktionär:innen. Der DGB kritisiert, der Entwurf
       erschwere den Dialog wichtiger Stakeholder mit dem Unternehmen. Der
       Gewerkschaftsbund vermutet zudem, dass das Online-Format vielen Konzernen
       schlicht Kosten spare. Der Entwurf widerspreche zudem dem
       Koalitionsvertrag. Darin heißt es, die Ampelkoalition ermögliche
       Online-Hauptversammlungen dauerhaft und wolle die Aktionärsrechte dabei
       „uneingeschränkt wahren“.
       
       Das sei auch dringend nötig, wie Massa von den Kritischen
       Aktionär:innen fordert: Langfristig dürfe die Hauptversammlung nicht
       nur über Dividenden entscheiden oder den Aufsichtsrat entlasten. Wie etwa
       in Großbritannien brauche sie mehr inhaltliche Macht. Abstimmungen,
       inwieweit Strategien den Pariser Klimazielen entsprechen oder ob Konzerne
       weiter in Kohle investieren. Doch mit dem aktuellen Entwurf schwäche man
       die Aktionär:innen.
       
       Im April soll das Bundeskabinett über den Entwurf des Justizministeriums
       beraten. Der Bundestag könnte dann noch im Sommer, bevor die aktuelle
       Ausnahmereglung abläuft, über das geänderte Aktiengesetz abstimmen. Die
       Telekom hat unterdessen angekündigt, ihre Hauptversammlung am 7. April
       wieder vor Ort in Bonn abzuhalten. Konzerne wie Bayer oder BASF zögern
       noch.
       
       14 Mar 2022
       
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