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       # taz.de -- Gutachten zum Hambacher Wald: Rechtswidrige Weisungen in Serie
       
       > 2018 wurde der Hambacher Wald geräumt. Ein Gutachten zeigt nun
       > problematisches Handeln des zuständigen Landesbauministeriums auf.
       
   IMG Bild: Räumung der Besetzung im Hambacher Forst im September 2018
       
       Kerpen taz | NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat durch illegale
       Weisungen rund um die [1][Räumung des Hambacher Waldes] ihre Kompetenzen
       überschritten und das Recht gebeugt. Zu diesem Ergebnis kommt ein
       verwaltungsjuristisches Gutachten der Anwaltskanzlei Dombert, Potsdam.
       
       Mehrfach erkennt Gutachter Dominik Lück „materielle Rechtswidrigkeit“ und
       „fehlerhafte Rechtsgrundlagen“. Am Freitag sagte er ergänzend: „Absurde
       Rechtsauffassungen auf kommunaler Ebene sind Alltag, aber auf Landesebene
       ist das neu.“ Das Gutachten in Auftrag gegeben hatten die Kerpener
       Stadtratsfraktionen der Linken, SPD und Grüne, dazu ein
       UWG-Stadtverordneter. Zu Kerpen gehört ein Teil des Hambacher Waldes.
       
       Zur Vorgeschichte: Im vergangenen September [2][hatte das
       Verwaltungsgericht Köln die Räumung des Hambacher Waldes im Jahr 2018 für
       illegal erklärt]: Das Bauministerium hatte die Stadt Kerpen angewiesen, die
       Räumung durchzuführen, mit der konstruierten Begründung, die Baumhäuser
       würden gegen Brandschutzvorgaben verstoßen. Diese Argumentation, urteilte
       das Gericht, sei schlicht vorgeschoben gewesen, also rechtswidrig.
       Selbstentlarvend [3][hatte auch der damalige Ministerpräsident Armin
       Laschet in einem unbedachten Moment gesagt: „Ich brauchte doch einen
       Vorwand.“] Der klagende Besetzer, so das Kölner Gericht, könne zudem
       Schadenersatz geltend machen.
       
       Schon das Kölner Urteil (laut Gutachter Lück „qualifiziert begründet“) war
       eine Ohrfeige für die Landesregierung. Aber es wurde noch grotesker:
       Zuständig für einen Berufungsantrag wäre die Stadt Kerpen als ausführendes
       Organ gewesen.
       
       Der Stadtrat lehnte das im Oktober 2021 mehrheitlich ab – man hatte sich
       durch den Zwang der Landesregierung zur Räumung ohnehin missbraucht
       gefühlt. Also keine Rechtsmittel? Bauministerin Scharrenbach erhob sich
       über die demokratische Entscheidung und erteilte erneut Weisung. Die Stadt
       musste wider Willen das OVG Münster anrufen. Gegen die Weisung hatte der
       Stadtrat selbst keine Rechtsmittel und bleibt zudem auch auf den Kosten
       sitzen, die vermutlich fünfstellig werden.
       
       „Dass das Urteil die Ministerin nicht glücklich macht, kann ich menschlich
       nachvollziehen“, sagte nun Gutachter Dominik Lück. Nur gehe das
       Ordnungsbehördengesetz NRW, das Scharrenbach zur Begründung ihrer eiligen
       Weisung einen Tag nach dem Stadtratsbeschluss herangezogen hatte, an der
       Sache komplett vorbei.
       
       Laut dem Gesetz, so Lück, müsste eine konkrete Gefahr für die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung bestehen oder zumindest drohen. „Die Baumhäuser aber
       gibt es nicht mehr, also auch keine Gefahr.“ Somit hatte sich die
       Landesregierung durch die Vernichtung der Infrastrukturen im Wald ihre
       eigene Argumentationskonstruktion vernichtet.
       
       All in all also ein Ermessensmissbrauch aus politischen Gründen? Gutachter
       Lück antwortet: „Die Wertung überlasse ich anderen.“ Was Antje Grothus,
       grüne Landtagskandidatin für den Rhein-Erft-Kreis bei der Landtagswahl im
       Mai, gern übernimmt: Sie spricht von „bewusster Rechtsbeugung“, hier wurden
       „Paragrafen nach Gutdünken zurechtgelogen“, ein „eklatanter Missbrauch“. Es
       sei ein Skandal, derart „in unsere kommunalpolitische Arbeit
       hineinzuregieren“, so die Kerpener Linken laut der Fraktionsvorsitzenden
       Annetta Ristow.
       
       Das Rechtsgutachten ist ein Tiefschlag für Bauministerin Scharrenbach, aber
       zunächst nur als eine juristisch fundierte Meinungsbekundung. Wirkung
       dürfte es dennoch entfalten: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat noch
       nicht entschieden, ob es die Berufung überhaupt annimmt. Das Gutachten wird
       bei der Bewertung sicher Argumente liefern.
       
       11 Mar 2022
       
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