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       # taz.de -- Räumung im Danneröder Forst: Noch kein Urteil gegen „Ella“
       
       > Im Gießener Prozess gegen die Aktivistin aus dem Danneröder Forst fordert
       > die Anklage 2 Jahre und 4 Monate Haft.
       
   IMG Bild: Die Aktivistin Ella während des Berufungsprozesses in Gießen
       
       Frankfurt taz | „What happens to You?“ – Mit völligem Unverständnis hatte
       „Ella“ im November 2020 auf das harte Urteil des Alsfelder Amtsrichters
       reagiert: Zwei Jahre und drei Monate Haft wegen gefährlicher
       Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. „Ella“, die
       ihre Identität nicht preisgibt und deshalb im Amtsdeutsch UWP1, unbekannte
       weibliche Person heißt, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
       
       Ihr war vorgeworfen worden, sich mit Gewalt Polizeibeamten widersetzt zu
       haben, als die Siedlung „Nirgendwo“ im Dannenröder Forst mit einem
       Polizeieinsatz gewaltsam geräumt wurde. Am Mittwoch sollte der
       Berufungsprozess vor dem Landgericht Gießen zu Ende gehen, doch bis
       Redaktionsschluss lag kein Urteil vor. Bis zuletzt liefern sich in diesem
       Verfahren Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht heftige
       Wortgefechte. Nach Überzeugung der Strafverteidigerin Waltraud Verleih ist
       die Anklage nicht mehr zu halten. Die Hauptbelastungszeugen aus dem ersten
       Verfahren, zwei Polizeibeamte, hatten ihre Aussagen teilweise korrigieren
       müssen, nachdem Videos, die vor allem die Polizei selbst aufgenommen hatte,
       wesentliche Vorwürfe entkräften konnten.
       
       Zum einen habe „Ella“ dem Beamten nicht gezielt gegen den Kopf getreten;
       außerdem sei er, anders als behauptet, mit Seilen gesichert gewesen,
       Todesgefahr habe es für die Beamten zu keinem Zeitpunkt gegeben, so die
       Verteidigung. Zuletzt hatte die Anwältin sogar einen Befangenheitsantrag
       gegen den Gießener Berufungsrichter gestellt. Er hatte es abgelehnt, den
       Haftbefehl aufzuheben, und folgte damit nicht der Argumentation, nach Lage
       der Dinge sei die weitere Untersuchungshaft nicht mehr zu rechtfertigen.
       
       Ella sitzt seit 18 Monaten in Haft. Weil sie ihre Identität nicht
       preisgibt, bejahte das Gericht weiterhin Fluchtgefahr. Der
       Befangenheitsantrag gegen den Richter ist abgelehnt. Für Mittwoch standen
       die Plädoyers der Prozessbeteiligten auf dem Programm, neue Argumente waren
       dabei nicht zu erwarten. Die Verteidigung erwartet vom Berufungsurteil die
       sofortige Freilassung „Ellas“. Selbst wenn sie zu einer Haftstrafe
       verurteilt werden würde, sei diese durch die Untersuchungshaft bereits
       verbüßt. Die Anklagebehörde erreichte die Fortdauer der U-Haft und fordert
       eine Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Der Prozess wird im April
       fortgesetzt.
       
       23 Mar 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
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