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       # taz.de -- Sterbliche Überreste aus Kolonialzeit: „Es gibt ein Recht auf Totenruhe“
       
       > Berliner Institutionen, die menschliche Überreste aus kolonialen
       > Kontexten haben, wissen zu wenig über ihre Bestände, so Ethnologin
       > Isabelle Reimann.
       
   IMG Bild: „The soul within“ (Ausschnitt) aus der Serie „collect“ ist der Dokumentation vorangestellt (S. 19)
       
       taz: Frau Reimann, Sie haben für die Initiative Decolonize Berlin
       ermittelt, wie viele menschliche Überreste – auf Englisch human remains –
       aus Kolonialzeiten in Berliner Institutionen aufbewahrt werden, etwa bei
       der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Wie sieht das Ergebnis aus? 
       
       Isabelle Reimann: Zunächst: Ich habe keine eigene Erfassung oder
       historische Rekonstruktion der Sammlungen gemacht. Mein Gutachten beruht
       auf Angaben der Einrichtungen selber. Die Ergebnisse sind daher nur die
       Minimalangaben – auch weil einzelne Institutionen selbst definieren
       wollten, was sie als kolonialen Kontext betrachten. Danach gibt es
       mindestens 5.958 menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in zwölf
       Institutionen. Bei 13.500 human remains kann zudem ein kolonialer Kontext
       nicht ausgeschlossen werden, dazu gehören auch die
       „rassenanthropologischen“ Sammlungen. Dazu kommen noch 16.000
       Knochenfragmente aus Grabungen auf dem Gelände des ehemaligen
       Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und
       Eugenik.
       
       Was hat Sie am meisten überrascht? 
       
       Vor allem, wie wenig Aufarbeitung es bislang in den Institutionen gibt.
       Seit den 1970er und 1980er Jahren gibt es die Repatriierungsbewegung; 2013
       wurde im Leitfaden des Deutschen Museumsbundes die Ermittlung der Herkunft
       von menschlichen Überresten zur Priorität erklärt, und 2019 wurde das im
       Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG als politischer Wille bestätigt.
       Trotzdem haben meine Anfragen in den Institutionen jetzt Diskussionen und
       zum Teil überhaupt erste Bestandsaufnahmen ausgelöst.
       
       Hat es Sie schockiert, dass die Berliner so wenig wissen über ihre
       Bestände? 
       
       Als Provenienzforscherin weiß ich natürlich um den schwierigen und
       langwierigen Prozess, die Identität und Herkunft der Menschen zu ermitteln.
       Schockiert hat mich eher, wie wenig die Institutionen in Berlin bei der
       Provinienzforschung bislang aktiv mit den Herkunftsgesellschaften
       zusammenarbeiten und wie wenig diese als Expert*innen einbezogen wurden
       und werden. Die hiesigen Institutionen können die Fragen der
       Herkunftsgesellschaften nach dem Verbleib der Überreste ihrer Ahnen gar
       nicht beantworten, ohne erst eine Forschung anzustoßen. Aber bei dieser
       Forschung ist das Wissen der Herkunftsgesellschaften wichtig – um die
       zweite Seite der Geschichte einzubeziehen, die nicht in den Archiven
       hierzulande zu finden ist.
       
       Warum ist die Einbeziehung sonst noch wichtig? 
       
       Für Angehörige aus den Herkunftsgesellschaften sind diese menschlichen
       Überreste zum Teil spirituell lebendige Entitäten, die in Beziehung mit
       ihnen stehen – und sie haben die Verantwortung, ihren Vorfahren eine gute
       Bestattung und ein würdiges Andenken zu gewähren. Bei uns hier steht das
       bislang nicht im Fokus, sondern eher, wie man methodisch die Bestände
       ermitteln kann. Aber das gehört zusammen.
       
       Fordern Sie darum die Einrichtung eines advisory boards, das
       Vertreter*innen der Herkunftsländer einbezieht? 
       
       Genau. Schon der Prozess einer Bestandsaufnahme sollte mit Dialog
       einhergehen.
       
       Müsste man dafür nicht schon wissen, aus welcher Region etwas kommt, damit
       man die richtigen Leute beteiligt? 
       
       Es gibt an den meisten human remains Bezeichnungen, etwa ethnische
       Zuschreibungen – meist sind das aber Fremdbezeichnungen aus dem 19.
       Jahrhundert. Die Institutionen der ehemaligen Kolonialmächte sollten nicht
       die Entscheidungsmacht haben, mit wem zusammengearbeitet wird. Da braucht
       es die lokale Expertise, die mit möglichst transparenter Informationslage
       durch die Institutionen unterstützt werden.
       
       Soll also jede Sammlung in Berlin, die human remains hat, Menschen aus den
       Herkunftsgesellschaften einladen, um gemeinsam zu forschen und Rückgaben
       vorzubereiten? 
       
       Sofern Menschen aus den Herkunftsgesellschaften Interesse an einer
       Zusammenarbeit haben, wäre dies wünschenswert. Damit nicht jede Einrichtung
       einen eigenen Beirat gründen muss, können überinstitutionelle Forschung und
       ein advisory board ein erster Schritt zum vereinfachten, nachhaltigen
       Vorgehen sein, das Synergien erzeugt und Ressourcen bündelt. In so einem
       Beirat sollten Repatriierungsexpert*innen aus den Herkunftsländern
       wichtige Dinge, die ihre Vorfahren betreffen, autorisieren können. Etwa:
       Was wird als menschliche Überreste definiert? Wie soll damit umgegangen
       werden? Was passiert mit den Forschungsdaten? Wer hat Zugang dazu? Was ist
       für die Öffentlichkeit bestimmt? Da wird es sehr unterschiedliche Antworten
       geben: Denn so unterschiedlich wie Menschen in verschiedenen Kulturen mit
       ihren Ahnen umgehen, so unterschiedlich sind auch diese Wege.
       
       Haben Sie ein Beispiel? 
       
       In Australien verletzt es das moralisch-ethische Empfinden der Angehörigen,
       Fotografien der Überreste zu zeigen. In Namibia dagegen waren die Bilder
       der Schädel, die vor ein paar Jahren von Berlin zurückgegeben wurden, für
       die Nachfahren wichtig, um die Geschichte dieser Personen und den Genozid
       sichtbar zu machen. Die Fotografien der Schädel zu zeigen, galt dort als
       Anerkennung der Opfer des Genozids. Solchen Unterschieden müssen wir uns
       stellen. Denn wie gesagt: Es handelt sich ja um menschliche Überreste aus
       der ganzen Welt, die ohne Zustimmung der Angehörigen aus kolonialen und zum
       Teil sehr gewalttätigen Kontexten hierherkamen.
       
       Wie groß ist die Bereitschaft der Berliner Institutionen, diese Aufgabe
       anzugehen? 
       
       In vielen Institutionen gibt es eine große Bereitschaft dazu. Aber es wurde
       auch geäußert, dass es eine überinstitutionelle Auseinandersetzung und in
       vielen Einrichtungen auch Unterstützung von außen geben muss. Viele
       Institutionen haben an ihren Beständen kleinere oder größere
       Forschungsprojekte angefangen. Aber es sollte eben auch ein
       überinstitutionelles Projekt initiiert und staatlich unterstützt werden.
       
       Eine Institution hat sich geweigert, mit Ihnen zu sprechen: die Berliner
       Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Ur- und Frühgeschichte
       (BGAEU). Dort ist man der Auffassung, man brauche die menschlichen
       Überreste für wissenschaftliche Forschung. Wie sehen Sie das? 
       
       Menschliche Überreste haben einen wissenschaftlichen Wert, etwa weil mit
       neuen technischen Möglichkeiten in der Genetik Informationen gewonnen
       werden können. Allerdings denke ich, dass man die koloniale Aneignung
       reproduziert und legitimiert, wenn die Aneignung der Schädel ohne
       Zustimmung erfolgt ist, zum Teil als gewaltsamer Akt, sogar als Raub in
       einem kolonialen Kriegskontext – und man dennoch einfach ohne Zustimmung
       weiterforscht an den Überresten. Man setzt dann das alte Ungleichgewicht
       der Macht fort. Zudem ist es nicht so, dass indigenes Wissen und westliche
       Wissenschaft sich ausschließen. Es gibt international gute Beispiele für
       gemeinsame Forschungsprojekte.
       
       Auch in Deutschland? 
       
       Hier müsste zunächst der erste Schritt – die Anerkennung der
       Kolonialgeschichte und das Prinzip der informierten Zustimmung der
       indigenen Rechte – fest etabliert werden. Wenn wir indigene Gruppen als
       gleichberechtigte Gesprächspartner mit ihren eigenen politischen und
       philosophischen Anschauungen ansehen, erscheint die westliche Wissenschaft
       nicht mehr als universeller Wert an sich, sondern als ein Interesse unter
       anderen.
       
       Das sagt auch der CERD-Bericht vom European Center for Constitutional and
       Human Rights (ECCHR), der zusammen mit Ihrem Gutachten veröffentlicht
       wurde. 
       
       Der Bericht hält fest, dass Deutschland beim Thema human remains seinen
       rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, etwa dem UN-Abkommen zur
       Beseitigung rassistischer Diskriminierung. Die Repatriierung von ancestral
       human remains ist ein Menschen- und Grundrecht. Es gibt ein Recht auf
       Totenruhe sowie ein Recht der Angehörigen, ihre Verstorbenen in
       angemessener Weise zu betrauern und zu bestatten.
       
       In Ihrem Gutachten heißt es, dass es bislang in Deutschland keine
       Rechtsgrundlage für Rückgaben von human remains gibt. Was fehlt? 
       
       Es gibt die staatlich garantierte Menschenwürde, die dem Grundgesetz
       zugrunde liegt. Dies könnte man auf den Kontext menschlicher Überreste
       anwenden. Praktisch ist es aber so, dass Angehörige Glück haben müssen,
       dass man mit ihnen kooperiert. In einem Kommentar zu meinem Gutachten
       fordern darum Hiturangi und Huki aus Rapa Nui, die zu Chile gehörige
       Osterinsel, der Bundestag müsse eine Regelung schaffen, die sowohl
       Nachkommen als auch hiesigen Verantwortlichen hilft. So könnte auch die
       überinstitutionelle Provenienzforschung unter Einbezug eines advisory
       boards verankert werden.
       
       Wir reden bisher über human remains aus kolonialen Zeiten. Was ist mit
       älteren Knochen? 
       
       Das ist eine der großen Auslassungen in meinem Gutachten: Ich habe es von
       der Kapazität nicht geschafft, dazu eine fundierte Position zu erarbeiten
       in einer Diskussion, die in Deutschland gerade erst begonnen hat. Auch
       wurde mir etwa von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gesagt, dass ich
       keine Ansprechperson im Ägyptischen Museum oder Vorderasiatischen Museum
       bekomme, weil prähistorische, archäologische oder paläontologische Bestände
       für mein Gutachten nicht relevant wären.
       
       Wie finden Sie das? 
       
       Das ist problematisch. Man müsste genauer gucken, wo der koloniale Kontext
       im Einzelfall endet. Zudem haben Repatriierungspraktiker*innen, wie Amber
       Aranui der Maori aus Neuseeland, geäußert, dass es für sie egal ist, ob die
       Menschen vor sehr langer Zeit gestorben sind oder vor drei Generationen –
       und dass auch solche alten Überreste als ihre Ahnen nicht im Besitz von
       ehemals kolonialen Institutionen liegen sollen.
       
       Zum Schluss: Warum ist das Thema überhaupt wichtig – nicht nur für die
       ehemals Kolonisierten, sondern auch für uns? 
       
       Für uns als sogenannte Aneignungsgesellschaft ist die Auseinandersetzung
       mit all diesen Sammlungsbeständen wichtig, um zu verstehen, was die
       koloniale Praxis und die kolonialen Denkweisen mit der Bevölkerung – mit
       uns, unseren Vorfahren – gemacht haben. Schließlich sind Rassismus und
       Eurozentrismus weiterhin sehr wirkmächtige Ideologien, sie stecken in
       unserem Denken, in unseren Körpern. Um das zu beenden, müssen wir die
       kolonialen Strukturen und Vorstellungen aufbrechen. Das ist für ehemals
       Kolonisierte wie Kolonisierende gleichermaßen wichtig.
       
       21 Mar 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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