# taz.de -- Datenschutz oder Umwelthilfe: Behörde schützt Rowdys
> Wer Falschparker anzeigt, kann verwarnt werden. Ein Skandal, findet die
> Deutsche Umwelthilfe und unterstützt jetzt einen Musterprozess.
IMG Bild: Korrekt gemacht, aber bringt halt nichts: Foto von Falschparker mit verpixeltem Kennzeichen
München taz | „So was kann einem auch nur im Freistaat Bayern passieren,
dem [1][autofreundlichsten Bundesland] der BRD“, lautete gleich der erste
Kommentar auf Twitter, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am
Dienstagvormittag dort ihre Pressemitteilung verbreitet hatte.
„Behördenirrsinn!“, fügte der Nutzer noch hinzu, gefolgt von einem zornigen
Eben-nicht-Smiley.
Was seiner Meinung nach bayernspezifisch ist, sind Verwarnungen, die
Münchner Bürger wegen falsch geparkter Autos erhalten hatten. Allerdings
nicht, weil sie die Fahrzeughalter gewesen wären, sondern weil sie die
Autos fotografiert und die Bilder der Polizei geschickt hatten. Das
verstoße gegen den Datenschutz, befand offenbar das Landesamt für
Datenschutzaufsicht (LDA) und verwarnte sie. Eine Gebühr von 100 Euro
sollten sie zahlen.
[2][Die DUH] kündigte nun an, einen der Betroffenen, der gegen seinen
Bescheid vom November 2021 geklagt hat, in einem Musterverfahren zu
unterstützen. Der Mann habe auf dem Weg zur Arbeit immer wieder illegal
abgestellte Autos fotografiert. Die Fotos habe der Radfahrer dann
ausschließlich der zuständigen Polizeidienststelle geschickt und diese
aufgefordert, gegen das Falschparken vorzugehen. Das LDA habe den Mann
daraufhin mit Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung verwarnt.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch ist empört: Das Vorgehen der Behörde sei
völlig absurd. Anstatt gegen zugeparkte Fuß- und Radwege vorzugehen, werde
zivilgesellschaftliches Engagement bestraft. München sei zwar kein
Einzelfall, das Blockieren von Wegen durch Autos wird deutschlandweit
geduldet. Dass Bayern aber hierfür die DSGVO missbrauche, sei ein Skandal.
„Die Bayerische Verwaltung ist offensichtlich von Kopf bis Fuß auf
Autoverkehr eingestellt.“
Nach Ansicht der Datenschützer, wie sie in der Vergangenheit schon geäußert
wurde, würden bei der Weiterleitung der Fotos an eine dritte Stelle, in
diesem Fall die Polizei, personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet.
Dies sei allenfalls hinnehmbar, wenn ein berechtigtes Interesse vorliege.
Als Radfahrer unbehindert auf dem Radweg fahren zu können, gilt nach
LDA-Auffassung offenbar nicht als berechtigtes Interesse.
22 Mar 2022
## LINKS
DIR [1] https://twitter.com/Umwelthilfe/status/1506185723493367811
DIR [2] https://www.duh.de/
## AUTOREN
DIR Dominik Baur
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