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       # taz.de -- Erfolg von Google und Meta: Gericht kippt Meldepflicht für Hass
       
       > Soziale Netzwerke sollten seit Februar strafbare Hasspostings ans BKA
       > melden. Doch das Verwaltungsgericht Köln stoppte dies nun.
       
   IMG Bild: Vor der Europazentrale von Meta in Dublin
       
       Köln taz | Das Verwaltungsgericht Köln hat den zentralen Ansatz der
       deutschen Politik gegen Hass im Internet vorläufig gekippt. Auf Antrag von
       Google und [1][Meta/Facebook] wurde die Meldepflicht für strafbaren Hass
       ausgesetzt. Deutschland dürfe die in Irland ansässigen Konzerne nicht in
       die Pflicht nehmen.
       
       Das „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ [2][war bereits
       im Juni 2020 im Bundestag beschlossen worden.] Es war eine Reaktion auf den
       Angriff auf die Synagoge von Halle durch einen im Internet aufgehetzten
       Rechtsextremisten. Wichtigster Inhalt: Soziale Netzwerke wie Facebook und
       Twitter müssen strafbare Hasspostings nicht mehr nur löschen. Vielmehr
       müssen sie künftig das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Das BKA
       rechnete mit jährlich rund 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren für
       die Polizei.
       
       Die Einführung der Meldepflicht ins Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
       hakte aber von Beginn an. Erst weigerte sich Bundespräsident Frank-Walter
       Steinmeier zu unterschreiben, dann verweigerten Grün- und FDP-mitregierte
       Länder im Bundesrat die Zustimmung. Es ginb dabei jeweils um
       datenschutzrechtliche Spezialprobleme. Eine Neufassung der NetzDG-Novelle
       wurde erst ein Jahr später im Juni 2021 im Bundestag beschlossen.
       
       Stichtag für den Start der Meldepflicht war nun der 1. Februar 2022. Doch
       auch dieser Stichtag konnte nicht eingehalten werden, weil zunächst Google
       und Facebook/Meta, später auch noch weitere Unternehmen beim
       Verwaltungsgericht (VG) Köln gegen die Meldepflicht klagten und Eilanträge
       stellten. Die Klagen hatten zwar keine aufschiebende Wirkung, aber die
       Bundesregierung gab freiwillig eine Stillhaltezusage.
       
       ## Ähnliche EU-Verordnung in Sicht
       
       An diesem Dienstag kam nun ohne Ankündigung der Eil-Beschluss des VG Köln.
       Zentrale Aussage: Der deutsche Gesetzgeber habe gegen das
       Herkunftsland-Prinzip verstoßen, das in der EU-Richtlinie über den
       elektronischen Geschäftsverkehr geregelt ist. Ein Ausnahmefall für eilige
       Entscheidungen habe nicht vorgelegen. Netzwerke können demnach also nur von
       ihrem Herkunftsland zum Kampf gegen Hass im Netz verpflichtet werden. Der
       EU-Sitz von Google und Facebook/Meta ist jeweils in Irland.
       
       Der Hinweis auf das EU-Herkunftsland-Prinzip begleitet das NetzDG, seit es
       2018 in seiner ursprünglichen Form eingeführt wurde. Die Bundesregierung
       hielt es hier aber nicht für anwendbar, weil jeder Staat selbst Regeln über
       die Bekämpfung von Hassbotschaften aufstellen könne. Auch die EU-Kommission
       hat darauf verzichtet, gegen Deutschland vorzugehen, wohl weil sie das
       deutsche Modell beispielhaft fand. Die Klage von Google und Facebook/Meta
       beim VG Köln konnte aber niemand verhindern.
       
       Gegen die Kölner Eil-Entscheidung kann die Bundesregierung zwar noch
       Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Aber bis zur
       Entscheidung dürften einige Wochen, wenn nicht gar Monate vergehen. Obwohl
       der Eil-Beschluss nur zugunsten der beiden Kläger Google und Facebook/Meta
       gilt, wird die Bundesregierung ihre allgemeine Stillhalte-Zusage nun
       vermutlich verlängern. Ohne die US/irischen Internet-Konzerne macht eine
       Meldepflicht wenig Sinn.
       
       Die Meldepflicht für strafbare Plattform-Postings wird also weiterhin nicht
       umgesetzt. Beim BKA müssen sich etwa 200 Beamt:innen der neuen
       „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ derweil anders
       beschäftigen. Eigentlich sollten sie örtlich zuständige Polizeidienststelle
       für die Fälle herausfinden, um den Vorgang dann dorthin zu verweisen.
       
       Im irischen Recht gibt es keine Meldepflicht für Hass-Postings. Irland ist
       für die US-Konzerne als Europa-Sitz nicht nur wegen der niedrigen Steuern
       interessant, auch bei Datenschutz, Hassbekämpfung und anderen
       kostenträchtigen Themen ist Irland wenig ambitioniert, um als Standort
       attraktiv zu sein.
       
       Allerdings wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis eine ähnliche
       Meldepflicht als EU-Verordnung eingeführt wird. Im so genannten Digital
       Services Act (DSA) ist auch eine Meldepflicht für Internet-Plattformen
       vorgesehen. Derzeit verhandeln die EU-Regierungen und das Europäische
       Parlament über das Projekt. Die französische Ratspräsidentschaft will die
       DSA-Verordnung noch im ersten Halbjahr 2022 verabschieden.
       
       1 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
   DIR Konrad Litschko
       
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